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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entwicklung der Grundsicherung im Alter und für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

<span>Kostenentwicklung und Kostenverteilung für alle Leistungen des SGB XII, Entzerrung durch Föderalismusreform II; Grundsicherung im Alter: Leistungsbezieher nach Berufsgruppen und Anzahl sowie deren Entwicklung, durchschnittlicher Zahlbetrag und Voraussetzungen für vergleichbar hohe Rentenversorgungsleistung (erforderliches früheres Einkommen bzw. Vorsorgeleistungen bei privater Vorsorge / Riester-Rente), Zuverdienst und dessen Anrechnung; Grundsicherung für Erwerbsgeminderte: Anzahl der Leistungsbezieher seit 2003 und deren Entwicklung</span>

Fraktion

FDP

Datum

31.10.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/669010. 10. 2007

Entwicklung der Grundsicherung im Alter und für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Dr. Wolfgang Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Zahl der Empfänger und Ausgaben nach SGB XII sind 2006 gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes deutlich gestiegen.

Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen 2006 rund 306 000 Personen. Dies kostete die Kommunen und überörtlichen Sozialhilfeträger im Jahr 2006 etwa 682 Mio. Euro und damit 10,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Grundsicherung im Alter (über 65 Jahre) bezogen mehr als 630 000 Personen. Die Ausgaben dafür betrugen 2006 mehr als 3 Mrd. Euro und haben sich seit 2003 damit mehr als verdoppelt. Angesichts hoher Arbeitslosenzahlen in der Vergangenheit und auch noch heute besteht die Gefahr, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher in Zukunft weiter ansteigt. Nur ein konsequenter Ausbau zusätzlicher privater und betrieblicher Altersvorsorge wird dies verhindern können. Ob die bestehenden Fördermittel für private und betriebliche Vorsorge dafür geeignet sind, ist aber umstritten. Insbesondere ist fraglich, ob für Geringverdiener mit der Riesterrente überhaupt ein ausreichendes Mittel zur Verfügung steht, um im Alter ein Einkommen über Grundsicherungsniveau zu erreichen.

Durch den Anstieg der Grundsicherungsbezieher stieg die finanzielle Belastung der Länder, Kommunen und überörtlichen Sozialhilfeträger in den letzten Jahren erheblich an. Bundesregierung und Bundesrat haben Gesetzentwürfe mit verschiedenen Vorschlägen vorgelegt, wie diese Lastenverteilung neu geregelt werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hoch sind die Kosten für alle Leistungstatbestände im SGB XII, jeweils bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kapiteln, in den Jahren 2005 und 2006?

2

Welche Berufsgruppen nehmen die Grundsicherung im Alter ab dem 65. Lebensjahr nach SGB XII insbesondere in Anspruch?

3

Nehmen insbesondere ehemals Selbstständige die Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren in Anspruch?

4

Wie viele Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen, nehmen aufstockend Grundsicherung im Alter in Anspruch?

5

Wie erklärt die Bundesregierung den starken Anstieg an Empfängern von Grundsicherung im Alter nach SGB XII?

6

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg der Personen zu verhindern, die auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen sind?

7

Hat sich die Bundesregierung mit den Ländern darüber verständigt, wie sie sich an den steigenden Kosten der Länder für Grundsicherung im Alter beteiligt?

8

Wird von der Bundesregierung im Rahmen der Föderalismusreform II angestrebt, eine Entflechtung der Finanzierung der Leistungen nach SGB XII herbeizuführen?

9

Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlbetrag für Grundsicherung im Alter, wenn man den vollen Regelsatz, durchschnittliche Wohnkosten und Kosten der Sozialversicherung mit einrechnet?

10

Welches Einkommen muss man brutto erreichen, um über Grundsicherungsniveau zu liegen, wenn man durchschnittliche Wohnkosten für den Grundsicherungsbezieher ansetzt?

11

Über welches Einkommen muss man während der Erwerbstätigkeit brutto verfügt haben, wenn man diese Versorgungshöhe alleine mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach 35, 40 und 45 Beitragsjahren erreichen wollte?

12

Birgt das sinkende Leistungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung – wenn parallel keine private Altersvorsorge betrieben wird – nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko, dass in Zukunft steigender Bedarf nach Grundsicherung im Alter entsteht?

13

Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung für Personen mit einem monatlichen Einkommen von bis zu brutto 1 400 Euro (netto ca. 1 040 Euro) genügend Anreize und finanzieller Spielraum, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine private Vorsorge in Form der „Riester-Rente“ zu finanzieren, oder besteht hier die Gefahr, dass diese Personen auf die Versorgung durch Grundsicherung im Alter vertrauen?

14

Wie viel private Altersvorsorge in Form der „Riester-Rente“ muss ein Alleinstehender bzw. ein Verheirateter mit 2 Kindern mit einem Bruttoeinkommen in Höhe von 1 000 Euro, 1 200 Euro und 1 400 Euro betreiben, wenn er ab dem 65. Lebensjahr mit seiner gesetzlichen Rente und privater Altersvorsorge über Grundsicherungsniveau liegen will?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welchen Verbreitungsgrad die „Riester-Rente“ bei Personen mit monatlichem Bruttoeinkommen von 1 500, 1 300, 1 100 und 1 000 Euro hat?

16

Wie viele Bezieher von Grundsicherung über 65 Jahre gibt es, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen?

17

Wie wird Einkommen bei Grundsicherungsbeziehern über 65 Jahre angerechnet und wie viel verbleibt einem Grundsicherungsbezieher über 65 Jahre und einem Bezieher von ALG II von jeweils 100 Euro, 200 Euro, 300 Euro oder 400 Euro Zuverdienst?

18

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Anrechnungsvorschriften für Grundsicherung einen Anreiz für die Leistungsempfänger darstellen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen?

19

Warum sind die Anrechnungsvorschriften für Zuverdienst für Bezieher von Grundsicherung anders bzw. enger als für Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB II?

20

Wie hat sich die Zahl der Bezieher für Grundsicherung für Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren entwickelt seit 2003?

21

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Entwicklung der Anzahl an Beziehern von Grundsicherung für Erwerbsgeminderte zwischen 18- bis 64-Jährigen nach SGB XII?

22

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Zunahme der Bezieher und Kosten bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt?

23

Wird die Bundesregierung den Kommunen im Fall weiter ansteigender Kosten der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzliche finanzielle Unterstützung zukommen lassen?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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