Auswirkungen der Aussetzung der Zulassung für BT-Mais der Sorte BT 176 „Windsor“ auf die weitere Entwicklung der Biotechnologie und auf den Biotechnologie- und Forschungsstandort Deutschland
der Abgeordneten Cornelia Pieper, Jürgen W. Möllemann, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Rainer Funke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Der massive Eingriff der Bundesregierung in das laufende Zulassungsverfahren für die Maissorte BT 176 „Windsor“ und deren uneingeschränkten Anbau in Deutschland beim Bundessortenamt Hannover ist für den Biotechnologie- und Forschungsstandort Deutschland ein schwerer Rückschlag.
Der Bundesbehörde oblag die Entscheidung darüber, ob dieser gentechnisch veränderte Mais eine neue Saatgutsorte darstellt, dem ein besonderer landeskultureller Wert beigemessen werden kann.
Aus politischem Kalkül heraus forderte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karl-Heinz Funke (SPD), auf, die Sortenzulassung durch das dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstellten Bundessortenamt zu vertagen. Das erwies sich offensichtlich als nicht durchführbar, da das Bundessortenamt seine Entscheidungen, nach vorausgegangenen mehrjährigen Prüfungen, als unabhängige Instanz zu treffen hat und dem Biotechnologie(BT)-Mais durch Frankreich, Spanien und Portugal die Sortenzulassung bereits erteilt wurde.
Erst die Einbeziehung der Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die unter Berufung auf ein Gutachten des Öko-Institutes in Freiburg das Robert-Koch-Institut in Berlin beauftragte, eine bereits 1997, nach ausgiebiger ökologischer und gesundheitlicher Prüfung, erteilte Genehmigung auszusetzen, brachte der Bundesregierung den gewünschten Erfolg.
Das Robert-Koch-Institut sah sich nach dieser Weisung veranlasst, seine erteilte Genehmigung, bis zur Entscheidung des Rates der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 16 i.V. m. Artikel 21 der Richtlinie 90/220 EG, ruhen zu lassen.
Daraufhin hat auch der Hersteller beim Bundessortenamt den Antrag gestellt, das Verfahren zum Sortenschutz und zur Sortenzulassung bis auf Weiteres ruhen zu lassen.
Seit Januar 1997 liegt eine Genehmigung der EU-Kommission für das Inverkehrbringen der BT-Maissorte in den EU-Mitgliedstaaten nach dem Gentechnikgesetz vor.
Jedoch haben Frankreich und Portugal, unter dem Druck von Bedenkenträgern, 1999 die erteilten Sortenzulassungen wieder zurückgezogen. Nach Intervention der EU-Kommission lässt Frankreich den Beschluss vom Europäischen Gerichtshof prüfen.
Der gesamte Vorgang stellt einen schweren Eingriff der Bundesregierung in ein laufendes Zulassungsverfahren dar und hat schwere Folgen für die Biotechnologie und die Forschung in Deutschland, welche nur schwer zu rechtfertigen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Sind das Bundessortenamt in Hannover und das Robert-Koch-Institut in Berlin in ihren Entscheidungen an Weisungen der jeweiligen Fachministerien des Bundes gebunden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass BT-Mais der Marke „Windsor“ in Frankreich, Spanien und Portugal als eigenständige Sorte zugelassen ist und bereits auf 20 000 ha in der EU angebaut wird?
Liegt der Bundesregierung verbindliches Zahlenmaterial über die Einfuhr von US-amerikanischem BT-Mais und dessen Verwendung in Deutschland zu Futterzwecken vor?
Hat das seit Ende 1998 geltende EU-Saatgutverkehrsrecht letztendlich Auswirkungen auf das ruhende Zulassungsverfahren für BT 176 „Windsor“?
Verfügt die Bundesregierung über gesicherte Erkenntnisse, die Rückschlüsse aus den deutschen Anbauversuchen auf 500 ha für den Menschen sowie für Schad- und Nutzinsekten erwarten lassen?
Liegen der Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse aus der Forschung vor, ob von bereits genehmigten gentechnisch veränderten Pflanzen beziehungsweise von deren Markergenen Risiken für die menschliche Gesundheit ausgehen?
Ist die Entscheidung der Bundesregierung auch auf der Grundlage des Gutachtens des Öko-Instituts in Freiburg, wonach eine dem Mais für Zuchtzwecke eingefügte Antibiotika-Resistenz auf den Menschen übertragen werden kann, getroffen worden?
Hat die angenommene Antibiotika-Resistenz Folgen für weitere Forschungsvorhaben mit gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Antibiotika-Resistenzen durch Markergenen, vor allem Ampicillin und Kanamycin betreffen, die in der Humanmedizin kaum Anwendung finden und die entsprechenden Antibiotikaresistenzgene in der natürlichen Umwelt durch Mikroorganismen weit verbreitet sind?
Sind der Bundesregierung diesbezügliche Gutachten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) am Robert-Koch-Institut bekannt, wonach von den verwendeten Markergenen keine gesundheitlichen Risiken für den Menschen ausgehen?
Sieht die Bundesregierung im zurzeit ruhenden Zulassungsverfahren für BT-Mais und der damit verbundenen Rechts- und Planungsunsicherheit eine ernste Gefahr für deutsche Biotechnologieunternehmen und deren Fortbestand?
Sieht die Bundesregierung nicht einen Widerspruch zwischen dem erhöhten Haushaltsansatz für biotechnologische Forschung um 5,2 % einerseits und den eher restriktiven Entscheidungen bei der Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis andererseits, und wie gedenkt sie, diesbezüglich ggf. eine Änderung herbeizuführen?
Sieht die Bundesregierung mögliche Auswirkungen ihrer Entscheidung auf den Risikokapitalmarkt und die Absicht der Banken, jungen Biotechnologieunternehmen erneut Kapital zur Verfügung zu stellen?
Hat die Entscheidung der Bundesregierung Auswirkungen auf weitere Forschungsvorhaben mit gentechnisch veränderten Kulturpflanzen wie Raps, Kartoffel und Zuckerrübe?