Transparente Verteilung von Aktien bei Neuemissionen an deutschen Börsen
der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Zahl der Unternehmen, die an die deutsche Börse drängen, erreicht Rekordniveau. Immer mehr Unternehmen entdecken die Börse als Eigenkapitalquelle. Auch die Anleger zeigen großes Interesse an den neuen Aktien. Die Folge sind mehrfache Überzeichnungen und über dem Ausgabekurs liegende Erstnotierungen. Dies ermöglicht den bei der Zuteilung berücksichtigten Anlegern zum Teil erhebliche Zeichnungsgewinne, während andere zeichnungswillige Anleger leer ausgehen.
Im Rahmen der Neuemission der Infineon-Aktie durch die Siemens AG hat es hinsichtlich des Verteilungsverfahrens in der Öffentlichkeit erhebliche Kritik gegeben. Viele Privatanleger fühlen sich mit ihren Zuteilungswünschen nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere, dass nicht nachvollziehbar war, wer in welchem Verfahren wie viele Aktien bekommen hat, wurde kritisiert. Zwar ist zu beachten, dass keine Ansprüche des einzelnen Anlegers auf Berücksichtigung bei der Zuteilung im Rahmen von Neuemissionen bestehen. Ein Grundrecht etwa auf Zeichnungsgewinne gibt es ebenfalls nicht.
Im Hinblick auf die Wahrung der Aktionärsinteressen und zum Schutz funktionierender Kapitalmärkte sollten jedoch Emittent und Banken ein transparentes, nachvollziehbares Zuteilungsverfahren wählen und die Anleger im Sinne des Verbraucherschutzes möglichst frühzeitig darüber informieren.
Im Hinblick darauf, dass auch andere Aktiengesellschaften in erheblichem Umfang planen, mit Neuemissionen in diesem Jahr an die Börse zu gehen, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hält die Bundesregierung es für notwendig, den Verbraucherschutz bei Neuemissionen zu verbessern oder werden die bestehenden Regelungen als ausreichend betrachtet?
Sieht die Bundesregierung die bisher angewandten Emissionsverfahren als ausreichend transparent an?
Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten erscheinen für die Bundesregierung geeignet oder denkbar, Einfluss auf die Zuteilung der Aktien zu nehmen und damit Privatanlegern mit ihren Zuteilungswünschen entgegenzukommen?
Hält die Bundesregierung eine Ausweitung der Informationspflicht der Emissionsbanken im Interesse des Verbraucherschutzes für notwendig?
Sollte sich die Offenlegung des Verteilungsmodus nicht schon vor erfolgter Zuteilung vollziehen?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, die Aktienverteilung bei Neuemissionen an Privatanleger zu sichern bzw. zu verbessern, um Aktienkapital gesellschaftlich weiter zu verbreiten?
Sollte nach Auffassung der Bundesregierung bei Neuemissionen die Möglichkeit der Privilegierung bestimmter Anleger gegeben sein?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der Emission und Verteilung von den von der öffentlichen Hand gehaltenen Aktien der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG im Interesse privater Anleger Einfluss zu nehmen?
Welche Chancen räumt die Bundesregierung dem Internet hinsichtlich der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Platzierungsprozesses ein?