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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ausgabenreduzierung im Einzelplan 14 - Finanzierung von Rüstungsprojekten (G-SIG: 14010459)

Finanzierung internationaler Rüstungsprojekte, Vergütung der Kosten der Flugbereitschaft, der Förderung des Sports, des Engagements im Umweltschutz, Gesundheit und berufliche Ausbildung, Auswirkungen der Haushaltskürzungen auf die Arbeit der Wehrstrukturkommission, investive Ausgaben des Epl. 14 bis 2002

Fraktion

FDP

Datum

21.09.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/140712. 07. 99

Ausgabenreduzierung im Einzelplan 14 — Finanzierung von Rüstungsprojekten

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Dirk Niebel, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

In der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 heißt es im Kapitel „Bundeswehr“:

  • „Vor Abschluß der Arbeit der Wehrstrukturkommission werden unbeschadet des allgemeinen Haushaltsvorbehalts keine Sach- und Haushaltsentscheidungen getroffen, die die zu untersuchenden Bereiche wesentlich verändern oder neue Fakten schaffen.“

Nach dem Ansatz der mittelfristigen Finanzplanung der alten Bundesregierung sollte der Verteidigungshaushalt 1999 rd. 47,6 Mrd. DM umfassen und bis zum Jahr 2002 auf 49,4 Mrd. DM steigen. Gemessen am Gesamthaushalt des Bundes wären damit konstant 10,2 % für die Finanzierung der Bundeswehr ausgegeben worden.

Anfang Januar 1999 schloß der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, Kürzungen des Verteidigungsetats kategorisch aus. Er verwies dabei in mehreren Interviews auf die ihm diesbezüglich gegebenen Zusagen des Bundesministers der Finanzen, Oskar Lafontaine, und von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Auf die Frage, ob er mit dem Haushalt 1999 zufrieden sei, antwortete er am 20. Januar 1999:

  • „Der Etat ist außerordentlich eng, man kann keine Mark mehr rausquetschen.“

Drei Monate später wurde der Einzelplan 14 durch lineare Haushaltskürzungen sowie höhere Personalkosten um rd. 600 Mio. DM auf unter 47 Mrd. DM reduziert.

Die Haushaltsaufstellung 2000 (Bundeshaushalt 2000 und Finanzplan des Bundes 1999 bis 2003) des neuen Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel, vom 22. Juni 1999 schreibt für die kommenden vier Jahre erneute Kürzungen des Verteidigungshaushalts fest, und zwar von 3,5 bis 5,8 Mrd. DM oder 7,2 bis 11,7 %. Dadurch verringern sich die Verteidigungshaushaltsausgaben bis 2003 auf 45,3 Mrd. DM oder 8,6 % des Bundeshaushalts.

Laut dem Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, werden diese Kürzungen keinen Einfluß auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sowie auf die Arbeit der Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ haben. Am 4. Juli 1999 bekräftigte er in der ZDF- Sendung „Berlin – direkt“, daß aus dem Einzelplan 14 bestimmte internationale Vorhaben, Rüstungsprojekte, nicht finanziert werden könnten. Hierüber gebe es Einvernehmen in der Regierung.

Demgegenüber soll der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, eine Finanzierung von Rüstungsprojekten aus dem Gesamthaushalt, also außerhalb des Einzelplans 14, ablehnen. Auf Anfrage des ZDF soll er darüber hinaus erklärt haben, daß eine Vereinbarung des Kabinetts, wie von Bundesminister Rudolf Scharping erklärt, nicht existiere. Diese Auffassung wurde vom SPD-Obmann im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages, Volker Kröning, ausdrücklich bestätigt.

Da der Bundesminister der Verteidigung offenbar von nicht mehr zutreffenden Annahmen und Zusagen seitens des Bundeskanzlers und des Bundesministers der Finanzen auszugehen scheint, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Besteht Einvernehmen in der Bundesregierung darüber, daß internationale Rüstungsprojekte, wie zum Beispiel das neue Transportflugzeug oder die geplante Satellitenaufklärung, nicht aus dem Einzelplan 14 finanziert werden müssen?

2

Teilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Auffassung von Bundesminister Rudolf Scharping, daß die Kosten der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zukünftig nicht mehr ausschließlich aus dem Einzelplan 14 zu tragen sind?

3

Stützt die Bundesregierung die Absicht des Bundesministers der Verteidigung, die Förderung des Spitzen- und Breitensports, das Engagement des BMVg im Umweltschutz und im Gesundheitsbereich sowie in der zivilberuflichen Ausbildung nicht mehr kostenfrei, also vom Einzelplan 14 finanziert, durchführen zu wollen?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die in der Haushaltsaufstellung 2000 vorgenommenen Kürzungen des Einzelplans 14 im Einklang stehen mit der Formulierung der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998, nach der vor Abschluß der Arbeit der Wehrstrukturkommission unbeschadet des allgemeinen Haushaltsvorbehaltes keine Sach- und Haushaltsentscheidungen getroffen werden sollten, die die zu untersuchenden Bereiche wesentlich verändern oder neue Fakten schaffen würden?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ trotz der mehr als 10 %igen Kürzung des Verteidigungshaushaltes „ergebnisoffen“ arbeiten kann, oder steht nicht schon jetzt die deutliche Reduzierung des Personalumfangs der Bundeswehr und die Absenkung der Wehrpflichtdauer bzw. Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht fest?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung ihre Absicht zu realisieren, die investiven Ausgaben des Verteidigungshaushalts trotz seines geringeren Gesamtumfangs und der höheren Personalkosten bis 2002 schrittweise auf 30 % anzuheben?

7

Wieviel Prozent des Verteidigungshaushaltes sollen – ausgehend von der Annahme, daß die Bundesregierung den investiven Anteil des Einzelplans 14 bis 2002 nicht auf 30 % anheben kann – in den kommenden vier Jahren als investive Kosten gebunden werden?

Bonn, den 6. Juli 1999

Jürgen Koppelin Günther Friedrich Nolting Hildebrecht Braun (Augsburg) Jörg van Essen Dirk Niebel Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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