Kriterien für das „Anti-Stau-Programm“ der Bundesregierung und möglicher Korrekturbedarf
der Abgeordneten Birgit Homburger, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Das vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, öffentlich vorgestellte „Anti-Stau-Programm“ umfasst eine große Zahl von Verkehrsprojekten in den alten Bundesländern, deren Auswahl kaum nachvollzogen werden kann.
Rund die Hälfte der vorgesehenen Investitionen fließen außerdem nicht zur Staubeseitigung in den Straßenbau, sondern kommen der Eisenbahn und dem Binnenschiff zugute.
Gleichzeitig stellt die Finanzierung des Programms ausschließlich auf die für das Jahr 2003 vorgesehene Umstellung der zeitbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw auf eine streckenbezogene Gebühr in Verbindung mit einer deutlichen Erhöhung dieser Abgabe ab, ohne dass der Zeitpunkt dieser Umstellung realistisch erscheint.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Gibt es in dem Programm Projekte, die die Kriterien für die Aufnahme nicht oder nicht vollständig erfüllen?
2. Gab es Projekte, die diese Kriterien erfüllt haben, ohne in das Programm aufgenommen worden zu sein?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die ungleiche regionale Verteilung der im Programm enthaltenen Projekte?
4. Nach welchen fachlichen Kriterien wurde die Aufteilung der vorgesehenen Investitionen auf die Verkehrsträger vorgenommen?
5. Ist sichergestellt, dass der verkehrswirtschaftliche Nutzen im Sinne der Staubeseitigung den Einsatz der Einnahmen aus der Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw auch zu Gunsten anderer Verkehrsträger wie der Schiene rechtfertigt?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass angesichts des Planungsstandes eine Vielzahl von Projekten, vor allem in Nordrhein-Westfalen, im vorgesehenen Zeitraum nicht baureif werden könnten?
7. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Mittel für nicht baureife Projekte zu Gunsten anderer dringender Baumaßnahmen umgewidmet werden könnten?
8. Hält die Bundesregierung an dem „Anti-Stau-Programm“ fest, auch wenn sich die vorgesehene Einführung der streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw verzögern sollte?
9. In welcher Weise wird die Aussage abgesichert, wonach die Einnahmen aus der Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw zweckgebunden für die Infrastruktur verwendet werden sollen?
Fragen9
Gibt es in dem Programm Projekte, die die Kriterien für die Aufnahme nicht oder nicht vollständig erfüllen?
Gab es Projekte, die diese Kriterien erfüllt haben, ohne in das Programm aufgenommen worden zu sein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die ungleiche regionale Verteilung der im Programm enthaltenen Projekte?
Nach welchen fachlichen Kriterien wurde die Aufteilung der vorgesehenen Investitionen auf die Verkehrsträger vorgenommen?
Ist sichergestellt, dass der verkehrswirtschaftliche Nutzen im Sinne der Staubeseitigung den Einsatz der Einnahmen aus der Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw auch zu Gunsten anderer Verkehrsträger wie der Schiene rechtfertigt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass angesichts des Planungsstandes eine Vielzahl von Projekten, vor allem in Nordrhein-Westfalen, im vorgesehenen Zeitraum nicht baureif werden könnten?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Mittel für nicht baureife Projekte zu Gunsten anderer dringender Baumaßnahmen umgewidmet werden könnten?
Hält die Bundesregierung an dem „Anti-Stau-Programm“ fest, auch wenn sich die vorgesehene Einführung der streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw verzögern sollte?
In welcher Weise wird die Aussage abgesichert, wonach die Einnahmen aus der Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw zweckgebunden für die Infrastruktur verwendet werden sollen?