BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Rückstellungsbildung infolge der EU-Altfahrzeugrichtlinie (G-SIG: 14011619)

Zeitplan der Rückstellungsbildung, Bilanzierungsfragen, Definition des Begriffs "wesentlicher Teil der Kosten" (für Rücknahme bzw. Verwertung), Geltungsbereich der Richtlinie, statistische Angaben zu den betroffenen Fahrzeugen, Auswirkungen auf Gewinne und Verluste, Steuerausfälle, Zustimmung der Bundesregierung zur Richtlinie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

02.01.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/495006. 12. 2000

Rückstellungsbildung infolge der EU-Altfahrzeugrichtlinie

der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Rainer Funke, Birgit Homburger, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Die so genannte Altfahrzeugrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 (Richtlinie 2000/53/EG) sieht die Einrichtung von Rücknahmesystemen für Altfahrzeuge und für Abfallaltteile aus Reparaturen von Personenkraftwagen vor. Sämtliche Altfahrzeuge müssen den zugelassenen Verwertungsanlagen zugeleitet werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Ablieferung eines Fahrzeugs bei einer zugelassenen Verwertungsanlage für den Letzthalter und/oder Letzteigentümer unentgeltlich erfolgt. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Hersteller der Fahrzeuge alle Kosten oder einen wesentlichen Teil der Kosten der Rücknahme bzw. Verwertung tragen. Die Regelung über die Kostentragung gilt ab dem 1. Juli 2002 für ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Für vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte Fahrzeuge gilt die Regelung ab dem 1. Januar 2007. Die Richtlinie ist spätestens bis zum 21. April 2002 umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen13

1

Für welches Geschäftsjahr bzw. für welchen Besteuerungszeitraum haben nach Auffassung der Bundesregierung die Hersteller erstmalig Rückstellungen für die Kosten der Rücknahme bzw. Wiederverwertung zu bilden?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung die Änderung von handels- oder steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bilanzierung der Rückstellungen bei Konzernunternehmen, die US-GAAP (United States-Generally Accepted Accounting Principles) oder IAS (International Accounting Standards) anwenden?

4

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „wesentlichen Teil der Kosten“ in Artikel 5 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/53/EG?

5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie andere Mitgliedstaaten der EU diesen Begriff definieren?

6

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Fahrzeuge in den Jahren 1998 und 1999 in Deutschland endgültig abgemeldet wurden?

7

Gilt nach Auffassung der Bundesregierung die Rücknahme- bzw. Wiederverwertungspflicht der Hersteller auch für Fahrzeuge, die in andere Mitgliedstaaten der EU geliefert werden?

8

Wenn ja, kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie viele in Deutschland produzierte Fahrzeuge in den Jahren 1998 und 1999 in andere Mitgliedstaaten geliefert wurden?

9

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die durchschnittliche Lebensdauer eines neu zugelassenen Fahrzeugs?

10

Wie hoch wird nach Auffassung der Bundesregierung das Rückstellungsvolumen der inländischen Hersteller von Pkw für die Kosten der Rücknahme bzw. Verwertung in den Jahren 2000 bis 2006 sein?

11

Kann die Bundesregierung beziffern, in welchem Umfang sich dadurch die Gewinne der Hersteller von Pkw mindern bzw. die Verluste erhöhen?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle infolge der Rückstellungsbildung für die Kosten der Rücknahme bzw. Verwertung in den Jahren 2001 bis 2004 ein?

13

Falls der Bundesregierung die in den vorherigen Fragen angesprochenen Zahlen nicht bekannt sind, was hat sie bewogen, der Richtlinie trotzdem zuzustimmen?

Berlin, den 6. Dezember 2000

Dr. Hermann Otto Solms Rainer Funke Birgit Homburger Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Jürgen Koppelin Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Marita Sehn Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen