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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Genehmigungsverfahren bei der Antarktisforschung (G-SIG: 14011274)

Vorgehen und Bewertungspraxis des Umweltbundesamtes bei der Genehmigung von Forschungsaktivitäten in der Antarktis, Behinderungen, u.a. keine Vermessung des Meeresbodens oder akustischen Verfahren im Meer, Störungen laufender Expeditionen, wirtschaftliche und forschungspolitische Auswirkungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.09.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/374228. 06. 2000

Genehmigungsverfahren bei der Antarktisforschung

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Hans-Michael Goldmann, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland als Konsultativmitglied zum Antarktisvertrag 1981 sind der Bundesregierung dauerhafte Verpflichtungen zur wissenschaftlichen Forschung im antarktischen Vertragsgebiet erwachsen. Die Bundesregierung kommt ihrer Verpflichtung durch die Stiftung Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, HGF) nach. Die Stiftung nimmt ihre satzungsgemäßen Aufgaben der eigenständigen Forschung sowie Unterstützung der Forschung der Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen durch den Betrieb des eisbrechenden Forschungsschiffes „Polarstern“, das unter der Bundesdienstflagge fährt, sowie die Durchführung von Expeditionen auf See und dem antarktischen Inlandeis wahr.

Die im Antarktisvertrag zusammengeschlossenen Staaten haben nach langjähriger Vorarbeit 1991 ein Protokoll zu diesem Vertrag beschlossen, in dem Maßnahmen zum dauerhaften Schutz der Südpolargebiete festgelegt worden sind. Das so genannte Madrider Protokoll zielt darauf, die Umwelt der Antarktis zu schützen, insbesondere auch um dieses Gebiet für wissenschaftliche Forschung zu erhalten. In dem nationalen Ausführungsgesetz zum Madrider Protokoll, dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls (AUG) vom 22. September 1994, das seit dem 1. Januar 1998 in Kraft ist, sind deshalb auch Forschungstätigkeiten besonders geregelt worden. Insbesondere ist für die Beurteilung der Umweltauswirkungen von Forschungstätigkeiten eine Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger eingerichtet worden. Es wurde vereinbart, dass eine Genehmigung für Forschungstätigkeiten in der Antarktis durch eines der abkommensbeteiligten Länder eine nationale Genehmigung ersetzt.

Für die Genehmigung von Forschungsaktivitäten in der Antarktis ist nach dem AUG das Umweltbundesamt (UBA) zuständig. Schon seit 1994 haben die in dem Bereich tätigen Einrichtungen der Antarktisforschung dem UBA ihre Forschungsaktivitäten nach den gesetzlichen Vorschriften angezeigt. Dabei gab es keine Probleme. Auch im ersten Jahr des Inkrafttretens des AUG im Jahr 1998 konnten Anträge einvernehmlich behandelt werden. Im Jahr 1999 hat sich dies geändert. Die deutsche Antarktisforschung wird durch eine international nicht übliche und nicht abgestimmte Vorgehensweise zeitlich und inhaltlich stark behindert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie sind die Erkenntnisse der Bundesregierung über die Genehmigungspraxis des UBA?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen des UBA bei der Genehmigung von Forschungsaktivitäten?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass bestimmte Forschungstätigkeiten, die bisher wie auch international üblich ohne weiteres genehmigt worden waren, nicht mehr durchgeführt werden können, weil sie mit nicht erfüllbaren Auflagen verbunden wurden oder weil das UBA Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Umwelterheblichkeitsprüfungen forderte?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen ein vor dem Hintergrund, dass solche Verfahren einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beanspruchen und im Rahmen der Antarktisstaaten-Konferenz behandelt werden müssen?

5

Ist zu befürchten, dass wegen der Bewertungspraxis des UBA der Einsatz von Navigationsloten nicht mehr oder nur noch in zeitaufwendigen Verfahren genehmigt wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Schiff ohne Echolot aus Sicherheitsgründen in der Antarktis nicht fahren darf?

6

Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass Forschungsvorhaben – wie die Vermessung des Meeresbodens – faktisch nicht mehr durchgeführt werden können, obschon sie für die Erstellung sicherer Seekarten notwendig sind und entsprechende internationale Verpflichtungen zur Erstellung solcher Seekarten bestehen?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass faktisch keine akustischen Verfahren mehr im Meer zugelassen werden, andere Länder diese Verfahren aber sehr wohl genehmigen, und wie schätzt sie die Konsequenzen ein?

8

Ist das Vorgehen des UBA mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgesprochen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die vom UBA jetzt geübte Genehmigungspraxis mit den Voten der nach dem AUG eingerichteten Kommission unabhängiger Sachverständiger in Einklang steht?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Störungen laufender Expeditionen vor, die bei Arbeiten südlich von 60 S, durch die geänderte Genehmigungspraxis des UBA entstanden sein sollen?

11

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden, der durch die Änderung der Genehmigungspraxis entsteht, weil geplante Forschungsvorhaben, in die bereits Mittel investiert wurden, nicht durchgeführt werden können?

12

Rechnet die Bundesregierung mit Schadensersatzforderungen anderer Länder – wie z. B. Italien –, da aufgrund deutscher Genehmigungspraxis Expeditionen nicht durchgeführt wurden?

13

Wird die Bundesregierung die entsprechende Initiative ergreifen, um einheitliche Bewertungsstandards für die Zulassung von Forschungsaktivitäten für die Antarktis auf internationaler Ebene zu erreichen, und wenn nein, warum nicht?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass von anderen abkommensbeteiligten Ländern Genehmigungen erteilt werden, bei denen das UBA Genehmigungen versagt, und wie beurteilt sie dies?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Genehmigungspraxis des UBA nicht im Einklang mit internationalen Gepflogenheiten steht?

16

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Genehmigungspraxis des UBA für die betroffenen Forschungseinrichtungen nicht kalkulierbar ist?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung das Einhalten ihrer internationalen Verpflichtungen zur wissenschaftlichen Forschung im antarktischen Vertragsgebiet?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Genehmigungspraxis die Qualität, Effektivität und das internationale Ansehen der Antarktisforschung?

19

Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund intensiver internationaler Zusammenarbeit bei Forschungsprojekten die Sorge, dass die entsprechenden deutschen Forschungseinrichtungen in Zukunft nicht mehr als zuverlässiger Kooperationspartner betrachtet werden, und wenn nein, warum nicht?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die augenblickliche Genehmigungspraxis des UBA vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten und geschützten Forschungsfreiheit?

21

Was will die Bundesregierung unternehmen, um den im Rahmen der Genehmigungspraxis entstandenen Nachteil für die deutsche Polarforschung entgegenzuwirken?

Berlin, den 26. Juni 2000

Birgit Homburger Ulrike Flach Hans-Michael Goldmann, Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Dr. Karlheinz Guttmacher Walter Hirche Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Heinrich Leonhard Kolb Jürgen Koppelin Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main) Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Marita Sehn Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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