Unterbringung und Arbeitsfähigkeit des Maritimen Sicherheitszentrums
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2005 erwarb das Bundesverkehrsministerium das Verwaltungsgebäude der Deutschen-Fischfang-Union (DFFU) in Cuxhaven, um dort das geplante Maritime Sicherheitszentrum (MSZ) unterzubringen.
Die Eröffnung des Gebäudes war für 2007 geplant, doch gibt es augenscheinlich nicht unerhebliche Verzögerungen und das MSZ arbeitet weiterhin nur im „vorläufigen Wirkbetrieb“ in den unzureichenden alten Räumlichkeiten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen17
In wie weit unterscheidet sich der vorläufige Wirkbetrieb vom geplanten vollständigen Betrieb des MSZ?
Hält die Bundesregierung an der Evaluierung des MSZ gem. der Koalitionsvereinbarung fest?
Trifft es zu, dass die Baumanagementverwaltung der OFD Hannover den Verkehrswert des ehemaligen DFFU-Verwaltungsgebäudes auf 1,2 Mio. Euro festgelegt hat und dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das betreffende Gebäude für rund 2,8 Mio. Euro gekauft hat?
Trifft es zu, dass ein Teil der Mehrausgaben für das Gebäude damit gerechtfertigt wurden, dass der Voreigentümer in den Vorjahren bereits Herrichtungsmaßnahmen begonnen hat, und wie weit wurden diese Leistungen in dem Kaufvertrag finanziell berücksichtigt?
Trifft es zu, dass die Anforderungen des MSZ an das Gebäude von herkömmlichen Büronutzungen abweichen, und wenn ja, wie weit sind die Herrichtungsmaßnahmen des Voreigentümers dem Zwecke des MSZ dienlich?
Trifft es zu, dass zusätzlich zur Kaufsumme mit dem Kaufvertrag zugleich dem Verkäufer rund 5,1 Mio. Euro für weitere Instandsetzungsarbeiten an dem Gebäude vertraglich zugesichert worden sind, und wenn ja, wie wurde dieser Finanzbedarf zur Instandsetzung des Gebäudes ermittelt?
Hat es für die im Kaufvertrag vereinbarten baulichen Maßnahmen zuvor eine Ausschreibung gegeben, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie viele Interessenten haben sich beworben?
Trifft es zu, dass die letzte Mietpartei erst vor kurzer Zeit aus dem Gebäude ausgezogen ist und deswegen seit dem Erwerb des Gebäudes bislang noch keinerlei Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, und wenn ja, war die Vermietung ursächlich für den Nicht-Beginn der Bau- und Sanierungsarbeiten und war dieses Problem nicht bei Vertragsschluss bekannt?
Wenn die Vermietungen nicht ursächlich für den Nicht-Beginn der Bau- und Sanierungsarbeiten an dem Gebäude war, welche Gründe kann das BMVBS darüber hinaus anführen?
Trifft es zu, dass das BMVBS den Mietparteien des Gebäudes die Umzugskosten erstattet hat und wenn ja, wieso hat es so lange gedauert, bis das Gebäude mietfrei war und welche Kosten sind durch die Übernahme oder Bezuschussung der Umzugskosten entstanden?
Liegen jetzt alle Voraussetzungen für einen Baubeginn vor und wie teuer sollen die Instandsetzung und der notwendige Umbau des Gebäudes werden, ist der vertraglich vereinbarte Preis für diese Arbeiten von 5,1 Mio. Euro dafür noch ausreichend und bis wann soll das Gebäude bezugsfertig sein?
Wann soll das MSZ in dem neuen Gebäude seine Arbeit aufnehmen?
Trifft es zu, dass es inzwischen seitens des BMVBS Bedenken gibt, ob das DFFU-Gebäude überhaupt für die Zwecke und Anforderungen des MSZ geeignet ist, bzw. dass die baulichen Mängel so groß sind, dass eine Sanierung unwirtschaftlich sei?
Wenn ja, wie konnte es zu dieser Fehleinschätzung kommen, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus und wer ist für diese Fehleinschätzung und Fehlinvestition verantwortlich?
Welche Referate des BMVBS waren mit dem Vorgang befasst und hatten dabei welche Verantwortlichkeiten?
Wer hat wie vor dem Erwerb des Gebäudes den räumlichen und infrastrukturellen Bedarf für das MSZ geprüft und wieso wurde angesichts der ständig steigenden Anforderungen an die maritime Sicherheit nicht von Anfang an ein Neubau mit Erweiterungsmöglichkeiten eingeplant?
Wie hoch ist der gesamte finanzielle Schaden für das BMVBS, wenn es zutreffen sollte, dass das DFFU-Gebäude inzwischen für das MSZ ungeeignet ist, und was soll aus dem Gebäude werden, bzw. wie soll zu welchen Kosten der Raumbedarf des MSZ gedeckt werden?