Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission „Havarie Pallas“
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Dr. Heinrich L. Kolb, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 25. Oktober 1998 geriet die Holzladung der MS „Pallas“, das sich auf einer Reise von Schweden nach Marokko befand, bei stürmischem Wetter vor der dänischen Nordseeküste aus ungeklärter Ursache in Brand.
Bei der Betrachtung der „Pallas“-Havarie haben sich eine Reihe von Probleme bei der Unfallverhütung, der Unfallbekämpfung und beim Unfallmanagement gezeigt.
Eine Expertenkommission, eingesetzt vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, hat dazu am 16. Februar 2000 einen Bericht vorgelegt und auf Schwachstellen im damals bestehenden Notfallkonzept hingewiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 1 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, die mit Aufsichtsaufgaben betrauten auf See tätigen Dienste des Bundes (Bundesgrenzschutz, Zoll, Fischereiaufsicht, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) zu einer Einheit mit gemeinsamer Flotte zusammenzufassen und diese einem Havariekommando zu unterstellen sowie sämtliche Fahrzeuge mit gemischtem Personal aus den beteiligten Dienststellen zu besetzen, die Fahrzeuge einheitlich zu kennzeichnen und unter der Bezeichnung „Seewache“ zu betreiben, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 2 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, ein Havariekommando mit Durchgriffsrecht auf alle erforderlichen Einsatzkräfte und -mittel von Bund, Ländern und Kommunen zu bilden, wobei das Havariekommando die Seewache führt, die bisherigen Einrichtungen und Stellen ersetzt und deren Aufgaben übernimmt, ständig ein aktuelles Lagebild erstellt, selber bestimmt, in welchen Havarie-Fällen es das Kommando übernimmt, Notfallpläne erstellt und Trainingsprogramme zur ständigen Fortbildung durchführt, mit qualifizierten Fachkräften verschiedener Fachrichtungen besetzt ist und sich durch externe und qualifizierte Fachleute ergänzt und eng (gekoppelt) mit der Marine, der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger (DGzRS) und anderen unabhängigen Institutionen zusammenarbeitet, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 3 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, die vorhandenen Brandschutzstrukturen (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren) in die Notfallorganisation einzubeziehen sowie für die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk (THW) und sonstige Hilfsorganisationen entsprechende Vereinbarungen zu treffen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 4 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, eine Verstärkung der Besatzung der Mehrzweckschiffe des Bundes und anderer Notfall- und Bergungsschiffe im Einsatzfall kurzfristig zu ermöglichen und deren Besatzungen für eine Mehrfachverwendung auszubilden, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 5 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, eine laufende Kommunikation des Havariekommandos mit den entsprechenden Einrichtungen der Nachbarstaaten nach einem standardisierten Verfahren jederzeit zu gewährleisten und mit den Nachbarländern Polen und Schweden entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 6 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, die Ausstattung der für die Notfallbekämpfung vorgesehenen Fahrzeuge zu verbessern, um z. B. eine sichere Schleppverbindung herzustellen und Anker von Havaristen aufnehmen zu können, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 7 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, eine dem Risikopotential angemessene Pfahlzugkapazität für Notschleppeinsätze auch mit kleineren seegängigen Schleppern abzudecken bzw. Kapazität auf dem Londoner Schleppermarkt über Makler zu binden oder durch internationale Vereinbarungen für länderübergreifenden Einsatz zu sichern, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 8 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, die Transpondertechnik für die Fahrzeuge der Seewache einzuführen, die Daten beim Havariekommando zusammen mit der Radarüberwachung zu einem elektronischen Positionsbild zusammenzufassen sowie die Softwaresysteme zum Krisenmanagement zu verbessern, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 9 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, in Einzelfällen Schiffen mit hohem Risikopotential oder in gefährlichen Situationen über die Verkehrszentralen die nach geltendem Recht bereits mögliche Anweisung zu geben, in küstenfernere Fahrwasser auszuweichen sowie nach Abstimmung mit den Niederlanden über die Internationale Seefahrtorganisation (IMO) den Verkehrstrennungsweg Terschelling – Deutsche Bucht bei Borkumriff um 5 sm nach Norden zu verschwenken, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 10 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, zwischen dem Bund und den Küstenländern abgestimmte Einsatzszenarien – insbesondere auch für Maßnahmen des ersten Augenblicks – zu erarbeiten, diese fortzuschreiben und regelmäßig mit allen Beteiligten zu trainieren, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 11 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, Konzepte aufzustellen, um ggf. größere Mengen zu bergender Ladung, aufgenommenes Öl und andere Schadstoffe zügig zu entsorgen und die notwendigen Entsorgungswege vorsorglich rechtlich abzusichern, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 12 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, die Ausbildung und Schulung der Verantwortlichen für das Unfallmanagement zu verbessern und die Erarbeitung und Durchführung von Trainings- und Schulungskonzepten durch das Havariekommando sicherzustellen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 13 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, Strukturen für eine wirkungsvolle Unterrichtung der Öffentlichkeit zu schaffen und dabei sicherzustellen, dass eine einheitliche Zuständigkeit vorhanden ist, andererseits auch eine ereignisnahe Öffentlichkeitsarbeit erfolgt („Bewertung zentral – Fakten dezentral“) sowie die Zuständigkeit kraft Amtes für die zentrale Öffentlichkeitsarbeit eines Mitarbeiters des Havariekommandos zu gewährleisten, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 14 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, auf europäischer und internationaler Ebene Schiffsicherheitsbelange aktiver als bisher einzubringen und die dafür notwendigen personellen und materiellen Ressourcen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 15 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, die derzeitigen Aktivitäten der IMO zu unterstützen, die zu Sanktionen gegen Flaggenstaaten führen, wenn eine mangelhafte Umsetzung oder Überwachung von Sicherheitsvorschriften für die Seeschifffahrt festgestellt wird, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 16 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, den bei der IMO erarbeiteten Vorschlag über die Ausrüstung von Tankern mit Notschleppgeschirren zu unterstützen und anschließend in deutsches Recht umzusetzen, Vorschriften zur Ausrüstung auch von anderen Schiffen mit Notschleppeinrichtungen auf internationaler Ebene zu erarbeiten und verpflichtend einzuführen und bis dahin sicherzustellen, dass auf allen Schiffen beim Befahren verkehrsreicher Gebiete (z. B. Deutsche Bucht, westliche Ostsee) ein Schleppdraht bereitgehalten wird, wie er auf Tankern als „Feuerdraht“ im Hafen bereits vorgeschrieben ist, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 17 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, auf nationaler und internationaler Ebene Regeln für eine geeignete Ausbildung und Weiterbildung der Schiffsbesatzungen für Notfallsituationen verbindlich einzuführen und die Notfallausbildung und -weiterbildung in geeigneten Ausbildungszentren zu unterstützen und zu fördern, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 18 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, einen Forschungsschwerpunkt bei der Verbesserung der Sicherheitstechnik an Bord und der Entwicklung von Entscheidungshilfen zur Erhöhung der Handlungssicherheit in der Schiffsführung zu setzen, dabei Klassifikationsgesellschaften, Industrie- und Forschungsinstitutionen einzubeziehen und die Ergebnisse in internationalen Vorschriften verbindlich zu machen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 19 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, in Ergänzung zu Empfehlung Nr. 10 eine Sammlung einschlägiger Szenarien von Unfallabläufen mit Schadstoffaustritten und deren Bekämpfung aufzubauen, fortzuschreiben, zu optimieren und bewährte Unfallbekämpfungsmaßnahmen zuzuordnen, diese Sammlung im Rahmen von Übungen unter Einbeziehung aller beteiligten Fachleute zu erproben und zu verbessern, die Sammlung in einem Datenverarbeitungssystem aufzubereiten und für die praktische Arbeit verfügbar zu machen und Zugriffe auf andere Informationsträger vorzusehen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 20 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, die mittel- und langfristigen Folgen nach einem Unfall mit erheblichem Schadstoffsaustritt systematisch zu untersuchen und die Auswirkungen, insbesondere in ökologischer und ökonomischer Hinsicht festzustellen und die wissenschaftlichen Untersuchungen dem Havariekommando zur Verfügung zu stellen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 21 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, ein Entscheidungsraster zur Ölschadensbekämpfung aufzubauen, wobei die mechanischen Ölsammelmaßnahmen und der Einsatz von Dispergatoren zur Auflösung von Ölteppichen zu berücksichtigen sind, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 22 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, Dispergatoren und andere Ölbekämpfungsmethoden weiterzuentwickeln sowie Dispergatoren mit möglichst geringen ökologischen Sekundärschäden vorzuhalten, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 23 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, zu dem Internationalen Übereinkommen von 1989 über Bergung (Bergungsübereinkommen) schnellstmöglich das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 24 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes vom 6. Dezember 1985 an den internationalen Standard (nach dem Vorbild des Flugunfall- Untersuchungsgesetzes) vorzulegen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 25 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, zu prüfen, ob die persönliche Inanspruchnahme von Mitgliedern des Havariekommandos wegen Schäden, die sie bei Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht haben, auf Fälle vorsätzlichen Fehlverhaltens beschränkt werden kann, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 26 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, zu dem Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung von Seeforderungen (LLMC ’96) schnellstmöglich das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 27 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, sich auf internationaler Ebene, insbesondere bei der IMO für die Erarbeitung von Regelungen einzusetzen mit dem mittelfristigem Ziel, dass für alle Schiffe der Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu führen ist, bei allen Schiffen die direkte Inanspruchnahme des Versicherers für Haftpflichtschäden ermöglicht wird und die Haftungssumme weiter entsprechend den tatsächlichen Risiken in der Seeschifffahrt erhöht wird, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 28 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, zu dem Internationalen Übereinkommen von 1996 über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See (HNS ’96) schnellstmöglich das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 29 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, mit den Nordsee- und Ostseeanrainerstaaten bzw. auf EU-Ebene (Europäisches Binnenmeer und Europäischer Mittelmeerraum) Vereinbarungen über besondere Gefahrenzonen zu treffen, bei deren Befahren höhere Mindestversicherungen abgeschlossen werden müssen, umgesetzt?
Hat die Bundesregierung die Empfehlung Nr. 30 der Expertenkommission „Havarie Pallas“, sich bei der IMO für die zügige Erarbeitung und Zeichnung eines Haftungsübereinkommens für austretendes Bunkeröl einzusetzen und anschließend das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, umgesetzt?