Situation und Zukunft des Zivildienstes
der Abgeordneten Ina Lenke und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Der Zivildienst leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Umfang und Art des Zivildienstes sind vom Wehrdienst abhängig. Das von der Bundesregierung beschlossene Konzept zur Bundeswehrreform wird auch den Zivildienst verändern.
Zum Juli 2000 wurde die Dauer des Zivildienstes von dreizehn auf elf Monate verkürzt. Die Änderungen im Zivildienst stellen alle Beteiligten, Pflegebedürftige, Träger, Zivildienstleistende und Verwaltung vor eine neue Situation.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Zivildienst in der Dauer dem Wehrdienst gleichzustellen?
Wie bewertet die Bundesregierung ein Modell des länger dienenden Zivildienstleistenden analog zu den Regelungen des freiwillig länger dienenden Grundwehrdienstleistenden bei der Bundeswehr?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Zivildienstleistenden eine freiwillige Verlängerung ihrer Dienstzeit in Anlehnung an Regelungen der Bundeswehr zu ermöglichen, und welcher Zeitraum ist vorgesehen?
Welche Mittel müssten für länger dienende Zivildienstleistende in den Haushalt des Bundes eingestellt werden, wenn Zivildienstleistende eine freiwillige Dienstzeitverlängerung im selben Umfang nutzen würden wie Wehrdienstleistende?
Wie will die Bundesregierung die im Konzept des Bundesministers der Verteidigung beabsichtigte Teilung der Wehrdienstzeit in 2 Abschnitte (6 Monate + 3 Monate) für ausgewählte Wehrpflichtige auf den Zivildienst übertragen?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem „anderen Dienst im Ausland“ nach § 14b Zivildienstgesetz bei?
Worin sieht die Bundesregierung Erschwernisse, die verhindern, dass eine größere Zahl von Kriegsdienstverweigerern einen „anderen Dienst im Ausland“ ableistet, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung diese abbauen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Untersuchungen zu Art und Umfang der von Zivildienstleistenden ausgeübten Tätigkeiten in Auftrag zu geben, und wie wird dies erfolgen?
In welchen Einsatzbereichen und Tätigkeiten werden Zivildienstleistende aufgrund der von der Bundesregierung angekündigten vorrangigen Besetzung von Zivildienstplätzen im Sozial- und Pflegebereich nicht mehr oder in geringerem Umfang eingesetzt?
Wie entwickelte sich die Anzahl von Zivildienstleistenden, nach Tätigkeiten aufgeschlüsselt, und welche Entwicklung ist in den nächsten Monaten aufgrund der vergebenen Kontingente zu erwarten?
Wie viele Zivildienstleistende, die im vierten Quartal 2000 einberufen werden, werden schon vor Dienstbeginn ein mehrwöchiges Praktikum bei ihrer Dienststelle absolvieren?
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit der Kontingentierung in Bezug auf Pflegebedürftige, Zivildienstleistende und Träger vor?
Wie bewertet die Bundesregierung das Problem, dass Zivildienstleistende Leerzeiten beim Übergang zwischen Zivildienst und Ausbildung, Studium oder Berufstätigkeit haben und Zeit verlieren, aufgrund des durch die Kontingentierung nicht mehr zeitnahen Dienstbeginns und die Unterjährigkeit der Dienstzeit?
Wie viele Zivildienstleistende erhielten in den letzten Jahren Sonderurlaub bis zum Ende des Zivildienstes von bis zu 31 Tagen durch die Verwaltungsstelle und aus welchen Gründen?
Wie viele Zivildienstleistende stellten in den letzten Jahren einen Antrag auf Sonderurlaub bzw. auf vorzeitige Entlassung beim Bundesamt für den Zivildienst aufgrund des besseren Übergangs in die Ausbildung, und wie viele Anträge wurden mit welcher Begründung positiv beschieden?
Welche Inhalte führen bei Informationsmaterialien von Einsatzstellen, beispielsweise Broschüren und Anzeigen, dazu, dass diese als unerlaubte Werbung für einen Zivildienst in der Einrichtung eingestuft werden?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Stellenanzeigen und Hinweise der Träger und Einsatzstellen, die auf den Internetseiten dieser Einrichtungen zu finden sind, und redaktionelle Zeitungsmeldungen, in denen auf freie Zivildienstplätze hingewiesen wird?
Welche Folgen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine Aufhebung des Werbeverbots?