Endlagerung radioaktiver Stoffe
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Walter Hirche, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Einrichtung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist nach dem Atomgesetz eine Aufgabe des Bundes. Bei der Standortauswahl für ein Endlager in den Jahren 1976/77 wurden Auswahlkriterien zugrunde gelegt. Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat 1982 Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk aufgestellt (BAnz. 35 (5. Januar 1983), Nr. 2). Der Salzstock Gorleben erfüllte diese Kriterien. Die Bundesregierung stimmte seinerzeit dem Standortvorschlag des Landes Niedersachsen zu, weil der Salzstock Gorleben allen geologischen Bedingungen genügte. Die Erkundungen des Salzstocks Gorleben waren so gut wie abgeschlossen. Nun aber soll die Erkundung des Salzstocks Gorleben bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen mindestens drei, längstens jedoch zehn Jahre unterbrochen werden (Moratorium). Nach Einschätzung der Bundesregierung wird in Deutschland im Jahre 2030 ein Endlager für radioaktive Abfälle benötigt.
Seit Jahren nehmen Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) an internationalen Tagungen zur Endlagerung teil, haben als Koautoren an international erstellten wissenschaftlichen Veröffentlichungen mitgewirkt und gehören internationalen Gremien und Ausschüssen an, die sich mit Aspekten der Endlagersicherheit beschäftigen. Trotz seit Jahrzehnten laufenden Beratungen hat die Bundesregierung jetzt noch einen Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte eingerichtet. Der Arbeitsauftrag an den Arbeitskreis lautet, im Hinblick auf die Auswahl von Endlagerstandorten ein Verfahren, Kriterien und geeignete Formen für eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu entwickeln.
Die Bundesregierung hat mit den Energieversorgungsunternehmen (EVU) eine Vereinbarung (14. Juni 2000) getroffen, die in ihrer Anlage 4 (Erklärung des Bundes zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben) fünf Fragestellungen aufwirft, die an der bisherigen Konzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle „Zweifel begründen“. Diese Fragestellungen werden weltweit schon längst diskutiert.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Kriterien/Bedingungen waren bei der Auswahl des Standortes Gorleben in den Jahren 1976/77 ausschlaggebend?
Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass sich „der Stand von Wissenschaft und Technik und die allgemeine Risikobewertung in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt“ hat?
Welche über die bisher – insbesondere über die Erkenntnisse der RSK aus dem Jahr 1982 – hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung, die zur Einsetzung dieser Kommission und zur Erarbeitung neuer Kriterien führten?
Basieren diese Einschätzungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, und wenn ja, auf welchen?
Wenn nein, welche Gründe waren dann ausschlaggebend?
Sind die in Anlage 4 der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den EVU bezeichneten Fragen nicht längst durch ständig laufende Beratungen bzw. in internationalen Arbeitsgemeinschaften beantwortet worden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes nicht entgegenstehen, und wenn nein, warum nicht?
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Abarbeitung der aus Sicht der Bundesregierung bestehenden Zweifelsfragen an der Eignung des Endlagerstandortes Gorleben und der Dauer des Moratoriums?
Sollen die fünf Fragestellungen (Anlage 4 der Vereinbarung vom 14. Juni 2000) allein durch die Mitglieder des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte geklärt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die „Internationale Länderkommission Kerntechnik“ (ILK) die Auffassung vertritt, dass die Endlagerung von radioaktiven Abfällen, wie auf internationaler Ebene üblich, in zwei getrennten Endlagern, abhängig von der Wärmeentwicklung, erfolgen soll?
Aufgrund welcher Erkenntnisse hält die Bundesregierung an der Auffassung fest, dass ein Endlager für alle radioaktiven Abfälle ausreicht?
Welche neuen Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung von dem Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte vor dem Hintergrund, dass alle seit zwei Jahrzehnten zur Kritikalität durchgeführten Untersuchungen und angestellten Überlegungen zu dem Ergebnis kamen, dass im unwahrscheinlichsten Fall einer kritischen Anordnung das Endlagerwirtsgestein Salz vergleichsweise die größte Sicherheit bietet?
Welche Gründe liegen dafür vor, dass die Fragestellung der „Menschlichen Einwirkungen“ erneut untersucht wird, obwohl das BfS diese Fragestellung bereits abgehandelt hat und sie auch für nichtwärmeentwickelnde Abfälle untersucht und geklärt wurde?
Wie glaubt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der bisherigen zeitlichen Erfahrungen mit Standortuntersuchungen in Gorleben und dem Planfeststellungsverfahren Konrad einen neuen Standort realisieren zu können, wenn aus Sicht der Bundesregierung spätestens 2030 in Deutschland ein Endlager für radioaktiven Abfall benötigt wird?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Bekanntgabe der Vereinbarung vom 14. Juni 2000 bereits ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um das Endlager Gorleben gegen Eingriffe Dritter zu schützen, insbesondere vor dem Hintergrund privater Vorhaben zum Salzabbau durch Aussohlen, deren Durchführung den Standort Gorleben als Endlager gefährden würde?
Wie will die Bundesregierung die Akzeptanz der Kernenergie für die Restlaufzeiten und insbesondere von Zwischenlagern erreichen, wenn die Lösung der Entsorgungsfrage faktisch in die Zukunft verschoben wird?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Kosten für den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte durch die EVU refinanziert werden?