Reform des Stiftungszivilrechts
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Rainer Funke, Ina Albowitz, Jörg van Essen, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 24. März 2000 wurde im Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf der Regierungskoalition für ein „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen“ (Bundestagsdrucksache 14/2340) beschlossen. Zugleich wurde der seitens der Fraktion der F.D.P. vorgelegte Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Reform des Stiftungsrechts“ (Bundestagsdrucksache 14/336) mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Im Gegensatz zum Koalitionsentwurf enthielt der Entwurf der F.D.P. auch eine Novellierung des Stiftungszivilrechts (§§ 80 ff. BGB). Vertreter der Regierungskoalitionen begründeten die Ablehnung dieser F.D.P.-Vorschläge mit dem Hinweis weiteren Beratungsbedarfs. In den Medien kündigte die Regierung allerdings die Vorlage eines Regierungsentwurfs zum Stiftungszivilrecht bis zum Jahresende 2000 an. Bis dato liegt ein solcher aber nicht vor.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
Inwiefern hält die Bundesregierung an ihren damaligen Äußerungen fest?
Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung die Reform des Stiftungszivilrechts noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen?
Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die internen Beratungen derzeit?
In welcher Form stimmt sich die Bundesregierung hinsichtlich der Reform des Stiftungszivilrechts mit den Bundesländern ab?
Welcher Zeitplan ist seitens der Bundesregierung für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren vorgesehen?