Beachtung des öffentlichen Vergaberechts
der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Günter Rexrodt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten für das Brandenburger Tor ist Meldungen zufolge (z. B. Tagesspiegel vom 1. November 2000) nicht im Einklang mit nationalem und europäischem Vergaberecht erfolgt. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, wie § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auszulegen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Kann die öffentliche Hand einem privaten Unternehmen oder einer privaten Stiftung das Bauherrenrecht ohne Ausschreibung uneingeschränkt übertragen, auch wenn das private Unternehmen das öffentliche Bauwerk während der gesamten Bauphase werbewirtschaftlich nutzen darf und durch diese Einnahmen die Baumaßnahme finanziert?
Führt die Übertragung des Bauherrenrechts an eine private Firma oder eine private Stiftung in jedem Fall dazu, dass die Überlassung zu diesem Zweck sowie das Vorhaben als solches nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden muss?
Unter welchen Voraussetzungen muss ein Vorhaben der öffentlichen Hand auch bei Übertragung des Bauherrenrechts an einen Privaten noch öffentlich ausgeschrieben werden?
Können spezielle Kenntnisse ein hinreichender Grund für eine freihändige Auftragsvergabe an ein bestimmtes Unternehmen sein, auch wenn die speziellen Kenntnisse bei mehreren Spezialisten verschiedener Unternehmen vorhanden sind?
Bietet der Umstand, dass eine beauftragte Firma sehr kurz, bevor sie den Zuschlag bekommen hat, gegründet worden ist, hinreichend Grund zu der Annahme, dass diese Firma über die notwendigen Spezialkenntnisse für eine freihändige Auftragsvergabe verfügt?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Gewicht der Handhabung des öffentlichen Vergaberechts für ein Objekt mit bundesweitem Symbolcharakter politisch?
Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um ein offenkundiges Umgehen des öffentlichen Vergaberechts durch Länder und Kommunen zu Lasten des Wettbewerbs und der Steuerzahler zu bekämpfen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass sich die EU-Kommission mit den Vorgängen um die Auftragsvergabe der Sanierungsarbeiten am Brandenburger Tor befasst?