Schacht Konrad
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Walter Hirche, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen (EVUs) vom 14. Juni 2000 unter Ziffer 6 schließen die zuständigen Behörden das Planfeststellungsverfahren für den Schacht Konrad nach den gesetzlichen Bestimmungen ab und nimmt der Antragsteller – das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – den Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zurück, um eine gerichtliche Überprüfung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen.
In einer Stellungnahme der Internationalen Länderkommission Kerntechnik (ILK) vom Juli 2000 heißt es: „Ein Verzicht auf das Endlager Konrad würde zwangsweise zu einem Ausbau der Zwischenlagerkapazitäten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und einer oberirdischen Zwischenlagerung von ca. 30 bis 50 Jahren führen. Außerdem würde dies auch Nachkonditionierungsmaßnahmen an vorhandenen radioaktiven Abfällen erforderlich machen, deren Konditionierung nicht auf eine derart lange Zwischenlagerung ausgelegt war.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Welche konkrete Endlager-Zeitplanung hat die Bundesregierung, wenn sie erklärt, die benötigten Endlagerkapazitäten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, angesichts eines Bestandes von konditionierten nichtwärmeentwickelnden Abfällen von rund 61 000 m3 und unkonditionierten nichtwärmeentwickelnden Reststoffen von rund 34 000 m3 (Stand: Ende 1998)?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses und wann erwartet sie realistischerweise die letztinstanzliche richterliche Entscheidung zum Planfeststellungsbeschluss Konrad?
Sieht die Bundesregierung eine Beeinflussung des Planfeststellungsverfahrens durch die geplante Novellierung der Strahlenschutzverordnung und welche Auswirkungen hätte es auf den Beschluss, wenn die novellierte Strahlenschutzverordnung vor dem Beschluss in Kraft treten würde?
Wie hoch sind die zu erwartenden Gesamtkosten für die Inbetriebnahme von Schacht Konrad als Endlager, einschließlich der Offenhaltungskosten, bis zur juristischen Klärung der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die von den Abfallverursachern zu tragenden jährlichen Zwischenlagerkosten pro Kubikmeter Abfall?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Novellierung der Endlagervorausleistungsverordnung, bei der für die unterschiedlichen Abfallverursacher ein der Entwicklung angepasster, mengenbezogener Finanzierungsschlüssel festgelegt wird?
Wie hoch ist der Mengenanteil der Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nicht von der Energiewirtschaft stammen?
Was geschieht derzeit mit diesen Abfällen, wenn ein Endlager erst im Jahre 2030 zur Verfügung stehen soll?
Wann wird endgültig entschieden, ob entsprechend der Koalitionsvereinbarung nur ein Endlager für alle Arten von radioaktiven Abfällen entwickelt werden soll?
Welche Konsequenzen hat dies für Schacht Konrad?
Wie hoch sind die Kosten pro Kubikmeter für die Endlagerung von Abfällen in Untertagedeponien im Salz und die voraussichtlichen Kosten für die Endlagerung mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Schacht Konrad?