Die Ausgestaltung des Elterngeldes
der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die von CDU/CSU und SPD gebildete Bundesregierung plant die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten ist die Einführung eines einkommensabhängigen Elterngeldes ab 2007 geplant. Das Elterngeld soll eine Einkommensersatzleistung zugunsten derjenigen Person darstellen, die das Kind nach der Geburt maßgeblich betreut. Das Elterngeld soll 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens ersetzen. Die Obergrenze soll bei 1 800 Euro liegen. Elterngeld soll grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr gewährt werden; über einen Zeitraum von zehn Monaten sollen die Eltern frei verfügen können; zwei Monate sollen jeweils vom anderen Elternteil genommen werden. Die Inanspruchnahme von Elterngeld soll auch auf zwei Jahre gestreckt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie begründet die Bundesregierung die Festsetzung der Einkommensersatzleistung zugunsten der Person, die das Kind nach der Geburt maßgeblich betreut, auf 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens?
Wie wird die Höhe des Elterngeldes bei Studierenden, Auszubildenden, Gewerbetreibenden und Selbstständigen berechnet?
Wie wird das Elterngeld ausgestaltet, wenn der betreuende Elternteil vor Geburt des Kindes nicht berufstätig war?
Wie wird das in der Unterrichtung durch die Bundesregierung „Nationales Reformprogramm Deutschland. Innovation forcieren – Sicherheit im Wandel fördern – Deutsche Einheit vollenden“ genannte „pauschalierte Nettoeinkommen“ definiert?
Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung für eine Höchstgrenze von 1 800 Euro des „pauschalierten Nettoeinkommens“?
Welche finanziellen Folgen bei der Berechnung des Elterngeldes hat die Anknüpfung an das letzte Nettoeinkommen, wenn der betreuende Elternteil nach Steuerklasse I, II, III, IV und V oder VI veranlagt ist?
Wird die Bundesregierung dann, wenn sich die Wahl der Steuerklasse auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt, einen anderen Anknüpfungspunkt als das Nettoeinkommen zur Bestimmung der Höhe des Elterngeldes wählen, und falls ja, welchen?
Wann wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Steuersystem besser auf Flexibilisierungen in der Erwerbstätigkeit ausrichten und ein Anteilssystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig so viel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht?
Wie wird sich die Gewährung von Elterngeld an den betreuenden Elternteil für einen Zeitraum von grundsätzlich zehn Monaten nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Inanspruchnahme der zwölfmonatigen Elternzeit auswirken, die bislang von weniger als 5 Prozent der Väter in Anspruch genommen wird?
Wie wird das Elterngeld ausgestaltet, wenn bereits während des ersten Jahres eine Teilzeittätigkeit durch den betreuenden Elternteil aufgenommen wird?
Wie stellt sich die Ausgestaltung des Elterngeldes dar, wenn der Bezug auf zwei Jahre gestreckt wird und der betreuende Elternteil während dieser Zeit eine Teilzeittätigkeit aufnimmt?
Was versteht die Bundesregierung unter einer Mindestleistung, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Klausurtagung des Kabinetts in Genshagen am 9. und 10. Januar 2006 Eltern mit einem geringen Einkommen gewährt werden soll?
Wie wird ein geringes Familieneinkommen definiert, und welche Einkommen von Familienmitgliedern werden bei der Feststellung eines geringen Familieneinkommens einbezogen?
Inwieweit werden Unterhaltsleistungen, die Gewährung von BAföG und Leistungen nach SGB III bei der Bestimmung des Familieneinkommens berücksichtigt?
Wie stellt sich das Verhältnis zwischen dem Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und der Gewährung von Elterngeld dar?
Ab welcher Einkommensobergrenze soll eine Förderung durch Elterngeld entfallen, und wie wird diese definiert?
Wie begründet die Bundesregierung die Begrenzung der Inanspruchnahme von Elterngeld auf grundsätzlich zehn bzw. zwölf Monate, und aus welchen Gründen wurde die Entscheidung dahin gehend getroffen, dass die Eltern über einen Zeitraum von zehn Monaten frei verfügen können, zwei Monate aber vom jeweils anderen Partner genommen werden müssen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praktikabilität der zwei „Väter-Monate“ mit Blick darauf, dass es in manchen Berufszweigen schwierig sein dürfte, sich für diesen Zeitraum freistellen zu lassen?
Wie sollen Selbstständige, Gewerbetreibende, Studierende und Auszubildende die Übernahme von Betreuungsverantwortung für zwei Monate nachweisen?
Soll es bei der Regelung von zwei „Väter-Monaten“ auch dann bei bleiben, wenn der Bezug von Elterngeld auf zwei Jahre gestreckt wird?
Liegen der Bundesregierung Umfragen bzw. Statistiken vor, dass gerade Väter aufgrund der „Väter-Monate“ von der Möglichkeit der Betreuung verstärkt Gebrauch machen werden?
Wie wird das Mindestfamilieneinkommen gewährleistet, wenn der Bezug des Elterngeldes auf zwei Jahre gestreckt wird?
Wie lange werden Alleinerziehende Elterngeld in Anspruch nehmen können?
Wie stellt sich die Situation von Familien nach Beendigung des Bezugs von Elterngeld mit Blick auf den Zugang zu Krippenplätzen und einer Betreuung durch Tagesmütter und -väter dar?
Welche Leistungen erhalten Alleinerziehende nach Beendigung des Bezugs von Elterngeld, wenn ihnen kein Betreuungsangebot zur Verfügung steht und sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf?