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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

CIRR - Neue Regelung für Exportkredite für Schiffe (G-SIG: 14012225)

Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch die CIRR-Regelung, Harmonisierung der Kreditvorschriften, Beteiligung der Küstenländer am Zinsausgleichsystem, Vereinbarkeit der CIRR-Regelung mit Basel II

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

23.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/677402. 08. 2001

CIRR – Neue Regelung für Exportkredite für Schiffe

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Hans-Michael Goldmann, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Mit Inkraftsetzung der in Aussicht genommenen CIRR-Regelung (CIRR: Commercial Interest Reference Rate) zu Beginn des Jahres 2002 besteht die Gefahr, dass mit diesem Instrument neue internationale Wettbewerbsverzerrungen – sowohl innerhalb der EU als auch weltweit, d. h. insbesondere mit Korea – entstehen. Nach dem bisher bekannten Stand der Verhandlungen stehen wichtige, dafür relevante Detailregelungen aus bzw. sollen erst nach Inkraftsetzung festgelegt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Maßnahmen sind vorgesehen bzw. sollen ergriffen werden, um die Konditionen für CIRR-Finanzierungen einheitlich und damit nicht wettbewerbsverzerrend zu gestalten?

2

Welche Möglichkeiten bestehen sicherzustellen, dass die neue CIRR-Regelung erst in Kraft tritt, nachdem harmonisierte Vorschriften für CIRR-Kredite vorliegen?

3

Inwieweit ist eine Angleichung der Prämien der staatlichen Exportkreditversicherer vor Inkraftsetzung des neuen CIRR-Instruments gewährleistet und wer zahlt die Prämien?

4

Mit welcher Begründung wird erwartet, dass die Küstenländer sich an den Kosten für das CIRR-bedingte Zinsausgleichssystem beteiligen?

5

Inwieweit konterkariert das CIRR-System die Zielsetzungen von Basel II?

Berlin, den 2. August 2001

Jürgen Koppelin Hans-Michael Goldmann Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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