Sicherheit beim Online-Banking und Online-Broking
der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Max Stadler, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Während Bankdienstleistungen bis Anfang/Mitte der achtziger Jahre in der Bundesrepublik Deutschland nahezu ausschließlich über das Filialsystem angeboten wurden, zeichnet sich mit Einführung des Online-Banking das Internet als der Vertriebsweg der Zukunft ab.
Nach neuesten Angaben des Bundesverbandes Deutscher Banken (BDB) existieren in Deutschland mittlerweile mehr als 10 Millionen Online-Konten, was gegenüber 1998 fast eine Verdoppelung darstellt. Laut einer repräsentativen Umfrage sind ca. 65 % der Internetnutzer am Online-Aktienhandel interessiert, wobei bislang nur ca. 12 % tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Vorteile dieser neuartigen Vertriebswege sind sowohl für die Banken als auch für die Verbraucher nicht von der Hand zu weisen. Die Banken profitieren bei einmal bestehendem Online-Angebot von der Möglichkeit rapider Marktausweitung ohne erheblichen zusätzlichen Investitionsbedarf sowie von Einsparungsmöglichkeiten bei der Kundenbetreuung. Die Online-Kunden genießen günstigere Konditionen, einen hohen Komfort durch die Möglichkeit, nahezu alle Bankgeschäfte von zu Hause aus zu erledigen, ein globales und damit vergleichbares Angebot von Finanzdienstleistungen, geringere Kosten der Internetplazierung von Aktien sowie weitere Vergünstigungen.
Dennoch ist ein Großteil der Bevölkerung in Hinblick auf die Sicherheit solcher Online-Geschäfte skeptisch. Viele Bürger bezweifeln, dass ihre Daten beim Internetbanking hinreichend gegen Mißbrauch durch Dritte geschützt sind. Dies ist nach Aussagen von Experten möglicherweise durchaus berechtigt. Obwohl sich die Kreditwirtschaft bis Oktober 1998 zur Einführung des höchsten derzeit möglichen Sicherheitsstandards HBCI (Home Banking Computer Interface) verpflichtete, bedienen sich leider viele Banken noch immer niedrigerer Sicherheitsstandards.
Im Missbrauchsfalle durch Dritte hat der Nutzer prozessual eine ungünstige Stellung, da der Bank i. d. R. der Prima-facie-Beweis zugute kommt, dass ein bestimmter Auftrag den von ihr vorgetragenen Inhalt hat, wenn die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) als korrekt vom Kunden verwendet erscheinen und der Auftrag von der Bank in technisch zulässiger Weise aufgezeichnet worden ist.
Schwierigkeiten und teilweise sogar erhebliche Schäden entstanden den Anlegern in jüngster Zeit auch im Zusammenhang mit der Internet-Zeichnung von Aktien, etwa beim Börsengang des Internet-Dienstleisters „web.de“ im Februar 2000 oder der Infineon-Emission Mitte März 2000.
Verantwortlich dafür waren etwa elektronische Systemzusammenbrüche bei Direktbanken und Discountbrokern sowie verspätete Auftragsbestätigungen durch die Frankfurter Börse.
Vor allem mit sog. reinen Internet-IPO (Initial Public Offerings), d. h. Emissionen, die ausschließlich über das Internet vorgenommen werden und Wertpapiere betreffen, für die keine Börsenzulassung vorgesehen ist, verbinden sich Probleme für die Anleger. Wird ein solcher Sekundärmarkt von Emittenten geschaffen, so trägt der Anleger die Mehrzahl der Risiken, die sich mit diesen von Privaten errichteten und keiner staatlichen Überwachung unterliegenden Systemen verbinden.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung :
Fragen9
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die gegenwärtige Rechtslage ein effektiver Schutz der Verbraucher sowie Rechtssicherheit für Anbieter im Bereich des Online-Banking und Online-Broking gewährleistet sind?
Welche zukünftigen Maßnahmen sind innerhalb welchen Zeitraumes zur Verbesserung der Rechtssicherheit und des Verbraucherschutzes vorgesehen oder sind die derzeitigen Regelungen ausreichend und dementsprechend Verbesserungen nicht notwendig?
Ist geplant, den HBCI-Standard im Bereich des Internetbanking als allgemeinen Sicherheitsstandard gesetzlich, untergesetzlich oder auf freiwilliger Verpflichtung der Banken einzuführen?
Wenn ja, wie soll der HBCI-Standard durchgesetzt werden und hat die Bundesregierung Kenntnis von (geplanten) internationalen oder europäischen Umsetzungen derartiger Sicherheitsstandards?
Hält die Bundesregierung im Hinblick auf Mißbrauchsfälle beim Online-Banking eine Änderung der gegenwärtigen Beweislastverteilung für notwendig?
Wenn ja, wie soll die Beweislast verteilt werden? Wenn nein, warum ist die gegenwärtige Verteilung richtig und ist sie praktikabel?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die börsenrechtliche oder wertpapierhandelsgesetzliche Aufsicht auf sog. proprietäre Handelssysteme (Sekundärmarkt) auszuweiten?
Welchen einzel- und gesamtwirtschaftlichen Stellenwert und welche Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland schreibt die Bundesregierung dem Internet-Wertpapierhandel in der Bundesrepublik Deutschland zu?
Hält die Bundesregierung die weitere Verbreitung und Nutzung von Finanzdienstleistungen via Internet für wünschenswert, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Entwicklung zu fördern?