Bananenquote und „Windhundverfahren“ sind abschreckende Beispiele für Dirigismus und Bürokratie
der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Ulrich Heinrich, Rainer Brüderle, Marita Sehn, Gudrun Kopp, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Bereits die seit 1993 geltende EU-Marktordnung für Bananen hatte mit ihren Mengenbeschränkungen und dem komplizierten Quoten- und Lizenzsystem bei den Bananenvermarktern zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt und Arbeitsplätze vernichtet. Das nun drohende „Windhundverfahren“ wird die Einfuhr von Bananen vollends zum Glücksspiel machen: Jeder Importeur muss künftig seine geplanten Einfuhren wöchentlich anmelden; wenn das Schiff den Bestimmungshafen erreicht, wird dem Einführer mitgeteilt, welcher Prozentsatz der Ladung tatsächlich in die EU eingeführt werden darf. Was mit der verbleibenden Restladung geschehen soll, ist bislang nicht abschließend und befriedigend geklärt.
Das vorgesehene Verfahren verursacht erhebliche Mehrkosten für die Wirtschaft und den Verbraucher. Zudem wird eine längerfristige Einfuhrplanung als Grundlage einer Versorgung mit qualitativ hochwertigen Bananen zu verbraucherfreundlichen Preisen nahezu unmöglich gemacht. In erster Linie tragen Verbraucher und die betroffenen Wirtschaftsunternehmen durch höhere Kosten und Preise die Lasten für eine verfahrene EU-Bananenpolitik.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um das für Unternehmen und Verbraucher kostspielige „Windhundverfahren“ auf europäischer Ebene zu verhindern?
Wie schätzt die Bundesregierung die weiteren Chancen ein, das „Windhundverfahren“ doch noch zu verhindern?
Hat die Bundesregierung die Kommission aufgefordert, alternative Einfuhrregelungen vorzuschlagen, da der Rat die Entscheidung, welches Verfahren angewendet wird, der Kommission überlassen hat?
Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um kleinere und mittlere Unternehmen den gleichberechtigten Zugang zu den Kontingenten zu ermöglichen?
Hält die Bundesregierung das „Windhundverfahren“ für WTO-konform (WTO: Welthandelsorganisation), wenn nein, welche Schritte sind geplant?
Da die Marktbeteiligten für das Jahr 2001 bereits Zuteilungen für eine Jahresmenge erhalten haben und auch bereits ihre Liefer- und Abnahmedispositionen getroffen haben, wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass ein neues Einfuhrverfahren erst zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt?
Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für die betroffenen Unternehmen und für die Verbraucher durch die Einführung der neuen Regelung?
Wer wird von der neuen Regelung profitieren?
Welche Länder und welche Unternehmen haben eine solche Regelung unterstützt?
Wie hat sich die Bundesregierung verhalten?
Hat die Bundesregierung in den bisherigen Verhandlungen einen schnellstmöglichen Übergang zu einer reinen Zolllösung mit einem wirtschaftlich vertretbaren Zoll als optimale Lösung gefordert?
Wenn nein, weshalb nicht?
Erwartet die Bundesregierung eine Benachteiligung von Drittlandimporteuren durch den Zugang aller Marktbeteiligten zu den drei vorhandenen Quoten?
Wird es in diesem Zusammenhang einem AKP-Marktbeteiligten (AKP: Afrika-Karibik-Pazifik-Gruppe) bei einer Reduzierung seiner beantragten Menge im A/B-Kontingent möglich sein, die verbleibende Menge unter Kontingent „C“ anzumelden?
Falls bei der Antragstellung keine Originaldokumente vorliegen sollten, werden in diesem Fall z. B. Fax-Kopien anerkannt?
Wie wird Flugware behandelt?
Welche Zollstellen sind zur Verzollung zugelassen?
Ist sichergestellt, dass für die gesamte angelandete Ware als Basis zur Verzollung die Kartonanzahl zu Grunde gelegt werden soll?
Kann man mit einer in Deutschland beantragten und zugeteilten Menge auch Ware in anderen Mitgliedstaaten verzollen, oder muss man sie dort beantragen?
Wie ist eine effektive Kontrolle der angelandeten Menge gewährleistet, wenn Schiffe mehrere Empfänger haben und in verschiedenen Häfen löschen?
Wie ist „höhere Gewalt“ definiert?
Sind auch Häfen in überseeischen EU-Gebieten zur Zollabfertigung von Drittlands- und AKP-Ware zugelassen?
Bei welcher Behörde müssen die Einfuhranmeldungen eingereicht werden?
Mit welchen Dokumenten muss der „Einfuhrwillige“ die von ihm beantragte Menge belegen?
Wer ist grundsätzlich berechtigt, Einfuhranträge zu stellen?
Welche Kontrollen sind geplant?
Ist es möglich, zurückgewiesene Antragsmengen für die nächste Tranche erneut zu beantragen?