Organisation und Tätigkeit der Künstlersozialkasse
der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Ina Albowitz, Gerhard Schüßler, Ernst Burgbacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 7. Februar 2001 führten der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung und der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Künstlersozialversicherung durch. Grundlage der Anhörung waren (1.) der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur „Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ [14/5066]; (2.) der Antrag der Fraktion der F.D.P. [14/4929 <neu>] „Reform der Künstlersozialversicherung gerecht gestalten“ und (3.) der Antrag der Fraktion der PDS [14/5086] „Für eine grundlegende Reform der Künstlersozialversicherung“. Als Sachverständiger war auch ein Vertreter der Künstlersozialkasse geladen. Sein Beitrag gibt Anlass, Fragen nach Organisation und Tätigkeit der Künstlersozialkasse zu stellen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie ist die Behördenstruktur der Künstlersozialkasse?
Welche Aufgaben hat die Künstlersozialkasse?
Welche Funktion hat der Beirat der Künstlersozialkasse, und wer sind dessen Mitglieder?
Welche Kompetenzen stehen der Künstlersozialkasse zur Wahrnehmung dieser Aufgaben zur Verfügung?
Nach welchem Konzept erfasst die Künstlersozialkasse die abgabepflichtigen Vertreter?
Inwieweit werden ausländische Vertreter erfasst?
Für den Fall, dass keine ausländischen Vertreter erfasst werden: Welche Pläne hat die Künstlersozialkasse, den Kreis der Vertreter um diejenigen aus dem Ausland stammenden, aber im Inland tätigen Vertreter zu erweitern?
Eragtet die Bundesregierung eine Abgabepflicht für ausländische Vertreter als sinnvoll?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der in Deutschland tätigen ausländischen Vertreter?
Hält die Bundesregierung es für richtig, dass die Künstlersozialkasse seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. April 1998 (B 3 KR 5/97 R.) gegenüber gemeinnützigen Organisationen rückwirkend Bescheide erlassen hat, mit denen zur Zahlung von Künstlersozialabgabe bis in fünfstelliger Höhe aufgefordert wurde?
Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung in diesen Verfahren zu unternehmen?
An Hand welcher Kriterien prüft die Künstlersozialkasse die Berechtigung eines Antragstellers zur Aufnahme in die Künstlersozialversicherung?
Wie hat sich die Zahl der in der Künstlersozialversicherung Versicherten seit deren Gründung 1983 entwickelt?
Wie hat sich die Wiedervereinigung Deutschlands auf den Kreis der Versicherten ausgewirkt?
Inwieweit sind regional unterschiedliche Entwicklungen in Deutschland festzustellen?
Wie sieht die Mitgliederstruktur der Künstlersozialversicherung derzeit aus?
Welche rechtlichen Möglichkeiten besitzt die Künstlersozialkasse, Versicherte, die nicht mehr die Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse erfüllen, den Versicherungsschutz wieder zu entziehen?
Bestehen Pläne der Bundesregierung, wonach die Künstlersozialversicherung in die allgemeine Sozialversicherung integriert werden soll, wenn ja – welche?