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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Voraussetzungen für die Erklärung einer Allgemeinverbindlichkeit im Postgewerbe

<span>Begriff der Briefdienstleistung im Entwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Handlungsbedarf und öffentliches Interesse betr. Allgemeinverbindlicherklärung, Zeitplan, Auswirkungen auf Stücklöhne, Beschäftigte Inländer und Ausländer im Bereich Briefdienstleistungen, Tarifbindung </span>

Fraktion

FDP

Datum

28.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/705907. 11. 2007

Voraussetzung für die Erklärung einer Allgemeinverbindlichkeit im Postgewerbe

der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 19. September 2007 die Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einvernehmlich beschlossen und wurde bei diesem Vorhaben am 12. Oktober 2007 durch den Bundesrat mehrheitlich unterstützt. Über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Bundestagsdrucksache 16/6735) soll somit die Grundlage für eine mögliche Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geschaffen werden.

Einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit wurde seitens der Tarifvertragsparteien Arbeitgeberverband Postdienste (AGV), der von der Deutsche Post AG dominiert wird, und der Gewerkschaft Ver.di bereits gestellt. Deren Tarifvertrag für Postdienstleister sieht in den alten Bundesländern Entlohnungen von mindestens 8,40 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern von 8,00 Euro vor. Briefzusteller sollen im Westen mindestens 9,80 Euro und im Osten mindestens 9,00 Euro erhalten. Die Unterschiede sollen im Jahr 2010 wegfallen.

Die gesetzliche Einführung von Mindestlöhnen über Allgemeinverbindlicherklärung bedarf jedoch einer engen Auslegung des 50-Prozent-Quorums. Dies gilt schon deshalb, weil Mindestlöhne an sich beschäftigungs- und wettbewerbsfeindlich sind, da sie Lohnfindungsprozesse auf den relevanten Märkten verkennen. Gleichzeitig führen höhere Lohnkosten zu tendenziell höheren Marktpreisen der Dienstleistung, welche Verbraucher schädigen und Fehlallokationen begünstigen können. Werden diese zudem faktisch von einem Monopolunternehmen auf Basis seiner eigenen Haustarife, die auf staatlicher Monopolwirtschaft beruhen, zum Standard für die gesamte Branche erhoben, wird die Zielsetzung der Liberalisierung konterkariert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Briefdienstleistungen im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (Bundestagsdrucksache 16/6735), und welche konkreten beruflichen Tätigkeiten werden damit umfasst?

2

Welche Veränderungen im Bereich der Briefdienstleistungen begründen die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt, und wieso bestand ein Handlungsbedarf nicht bereits innerhalb der letzten zwei Jahre?

3

Wie viele ausländische Arbeitnehmer arbeiten gegenwärtig als Entsandte in Deutschland im Bereich Briefdienstleistungen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung auf Basis der Antwort zu Frage 3 die rechtliche Angemessenheit der Nutzung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für die Aufnahme der Briefdienstleistungen?

5

Ist der Bundesregierung das Rechtsgutachten der Professoren Dr. Axel Kämmerer und Dr. Gregor Thüsing zum Thema „Mindestlöhne für die Postbranche“ vom September 2007 im Auftrag des BIEK (Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e. V.) bekannt?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung das Gutachten hinsichtlich der Anwendbarkeit einer möglichen Allgemeinverbindlicherklärung für die Briefdienstleistungen?

Wenn nein, wird die Bundesregierung dieses Gutachten nun beschaffen?

6

Welches konkrete öffentliche Interesse muss aus Sicht der Bundesregierung bei einer Allgemeinverbindlicherklärung grundsätzlich gegeben sein, und wie beurteilt die Bundesregierung dies gegenwärtig im Bereich der Briefdienstleistungen?

7

Zu welchem Datum plant die Bundesregierung das im Arbeitnehmer- Entsendegesetz vorgesehene Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten, welches sie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP „Mindestlohnvereinbarungen in der Postbranche“ (Bundestagsdrucksache 16/6652) in Aussicht stellt?

8

Teilt die Bundesregierung die seitens der Bundesnetzagentur am 31. Oktober 2007 über die Presse (exemplarisch Süddeutsche Zeitung, Seite 6, „Post- Mindestlohn gefährdet“) kommunizierte Statistik, nach der insgesamt 414 600 Beschäftigte dem Bereich Briefdienstleistungen (Wirtschaftszweig Post) zuzuordnen sind und davon 54 000 Beamte?

Wenn nein, über welche Statistiken verfügt die Bundesregierung in diesem Fall?

9

Teilt die Bundesregierung die ebenfalls seitens der Bundesnetzagentur am 31. Oktober 2007 mitgeteilte Statistik, nach der nur 173 000 Beschäftigte – ohne Beamten 119 000 – tariflich über den AGV Postdienste gebunden sind?

Wenn nein, über welche Statistiken verfügt die Bundesregierung in diesem Fall?

10

Sollten aus Sicht der Bundesregierung Beamte bei der Ermittlung des 50-Prozent-Quorums mit berücksichtigt werden?

Wenn ja, warum?

11

Welche Auswirkungen einer Allgemeinverbindlicherklärung des ihr vorliegenden Tarifvertrags der AGV Postdienste und Ver.di erwartet die Bundesregierung für die Nutzung von Stücklohnmodellen, nach der ein Beschäftigter kein Grundgehalt bezieht, was nach Angaben der Bundesnetzagentur rund zwölf Prozent der Lizenzunternehmen verfolgen (BNetzA, Abteilung 3, 25. Oktober 2007 [Stand 19. Oktober 2007])?

Berlin, den 7. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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