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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Vorwürfe gegen den "Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen" in Hamburg (G-SIG: 14012067)

Einsatz von ABM-Kräften für den Wahlkampf 1998, Struktur und Arbeitsweise des Hamburger "Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen und Selbsthilfegruppen"

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

26.06.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/625807. 06. 2001

Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Mit Steuergeldern werden auch Vereine und Organisationen unterstützt, die sich als Aufgabe gesetzt haben, Arbeitslose und Arbeitslosenselbsthilfegruppen zu unterstützen und zu beraten. In einer Veröffentlichung des „Hamburger Abendblatt“ vom 2. Juni 2001 wird behauptet, dass in Hamburg ABM-Kräfte als SPD-Wahlkampfhelfer im Bundestagswahlkampf 1998 eingesetzt wurden. Wörtlich heißt es in dem Artikel des „Hamburger Abendblatt“: „Sie sollten Arbeitslose beraten, demonstrierten aber gegen Kohl. Ein von DGB- und SPD-Funktionären geführter Verein setzte ABM-Kräfte widerrechtlich ein“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Hat der Hamburger „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ 1998 staatliche Förderung erhalten?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Zielsetzung und Aufgaben der Hamburger „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ hat?

3

Trifft es zu, dass der Verein 20 ABM-Kräfte widerrechtlich für politische Aktionen eingesetzt hat?

4

Trifft es zu, dass über den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ ABM-Kräfte im Bundestagswahlkampf 1998 zum Kleben von Anti-Kohl-Plakaten, zur Herstellung von Flugblättern für SPD- und DGB-Veranstaltungen und zur Vorbereitung von politischen Demonstrationen eingesetzt wurden?

5

Trifft es zu, dass ABM-Kräfte in Wohngebieten und auf Bahnhöfen Flugblätter mit Hinweisen auf Veranstaltungen von SPD-Politikern und Gewerkschaften verteilen mussten?

6

Welche finanziellen Mittel hat der „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ im Jahr 1998 vom Arbeitsamt erhalten?

7

Trifft es zu, dass das Arbeitsamt in Hamburg eine Prüfung wegen Subventionsbetrug und Sozialmissbrauch durch den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ durchführt?

8

Treffen Behauptungen des „Hamburger Abendblatt“ vom 2. Juni 2001 zu, dass der Verein seinen Mitarbeitern zehn Tage mehr Jahresurlaub (sog. AZV-Tage) gewährt hat als gesetzlich zulässig ist?

9

Seit wann sind dem Arbeitsamt die jetzt im „Hamburger Abendblatt“ geschilderten Vorwürfe bekannt?

10

Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Vorwürfe ergriffen?

11

Trifft es zu, dass der „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ seine Büroräume im DGB-Haus in Hamburg hat?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die im „Hamburger Abendblatt“ vom 2. Juni 2001 gemachten Aussagen zutreffen, dass der Verein durch die Hamburger Sozialbehörde (BAGS) mit mehr als eine Mio. DM jährlich für Lohnkosten und Sachmittel gefördert wird?

13

Gibt es Rückzahlungsforderungen des Arbeitsamts gegenüber dem „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ und wenn ja, in welcher Höhe?

14

Wenn es Rückzahlungsforderungen des Arbeitsamts gibt, wie berechnen sich diese Rückzahlungsforderungen?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vorsitzende des „Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ der Hamburger DGB-Vorsitzende E. P. ist, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Verwaltungsausschusses beim Arbeitsamt ist, der die ABM-Mittel an Vereine vergibt?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Geschäftsführer des Vereins, H. D., auch Mitglied im Unterausschuss „Arbeitsmarktinstrumente“ beim Arbeitsamt ist?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die jetzige Sozialsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg, K. R., bis 1998 Vorsitzende des DGB-Nord war und damit quasi auch Vorgesetzte des Hamburger DGB-Chefs und Vereinsvorsitzenden E.P.?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Vorgänge um den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg ein exemplarischer Fall der personellen Verquickung von DGB, SPD, Behörden und Ämter in Hamburg sind (Hamburger Abendblatt vom 2. Juni 2001)?

19

Erhält der Verein auch heute noch finanzielle Mittel durch das Arbeitsamt?

Berlin, den 5. Juni 2001

Jürgen Koppelin Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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