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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Mitbenutzung des Netzes der Deutschen Telekom AG durch Anbieter breitbandiger Datendienste ("Shared Access") (G-SIG: 14011625)

Mitbenutzung des Netzes der Deutschen Telekom AG durch andere Anbieter (shared access), Bereitstellung breitbandiger Internetzugänge für den Endkunden, Sicherstellung eines breiten Angebots an Zugangsplattformen, Kalkulationsgrundlagen für das T-DSL-Angebot der Deutschen Telekom

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

29.01.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/495706. 12. 2000

Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Mitbenutzung des Netzes der Deutschen Telekom AG durch Anbieter breitbandiger Datendienste („Shared Access“)

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Rainer Funke, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Die Deutsche Telekom AG hat auf der letzten Meile zwischen der Verbindungsstelle und dem Endkunden noch immer einen Marktanteil von ca. 97 Prozent. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) prüft zurzeit, wie der Zugang neuer Anbieter zur letzten Meile verbessert werden kann. Eine Möglichkeit ist der „shared access“, den alle lizensierten Betreiber einer EU-Verordnung zufolge ab 1. Januar 2001 bei den ehemaligen Monopolisten in Anspruch nehmen können. Auf Antrag einiger neuer Betreiber soll die RegTP möglichst schnell eine Entscheidung treffen, ob und wann eine Umsetzung des „shared access“ auf der Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) möglich ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung beim „shared access“ im Vergleich zu einer vollen Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitungen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der „shared access“ einen Vorteil für den Endkunden bedeutet, da er den Anbieter für Breitbandzugang auch dann frei wählen kann, wenn er den Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG nutzt und nicht die Kosten einer weiteren Telefonleitung tragen möchte?

3

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um die schnelle Umsetzung des „shared access“ in Deutschland sicherzustellen und damit dem Endkunden sobald wie möglich weitere Wahlmöglichkeiten zu eröffnen?

4

Sieht die Bundesregierung einen Konflikt zwischen dem Ziel, dem Endkunden möglichst schnell breitbandige Anschlüsse preisgünstig zur Verfügung zu stellen und dem Ziel, mittel- und langfristig ein breites Angebot an breitbandigen Zugangsplattformen und Breitbanddiensten unter Wettbewerbsbedingungen zu schaffen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht der Deutschen Telekom AG, der DSL-Markt (DSL: „Digital Subscriber Line“) sei ein neuer Markt, der unabhängig von der „letzte Meile-Problematik“ zu behandeln sei?

6

Liegen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Kalkulationsgrundlagen für das Angebot der Deutschen Telekom AG, T-DSL für monatlich 8,53 DM anzubieten, vor, und hat die Bundesregierung von den Kalkulationsgrundlagen Kenntnis erlangt?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei verzögerter Bereitstellung von Kollokationsflächen und Teilnehmeranschlussleitungen durch den Lieferanten Vertragsstrafen wie im normalen geschäftlichen Umfeld à priori fest vorzusehen?

Berlin, den 6. Dezember 2000

Rainer Brüderle Rainer Funke Hildebrecht Braun (Augsburg) Ernst Burgbacher Ulrike Flach Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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