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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Staatlich verordnetes Bio-Siegel auf dem Prüfstand (G-SIG: 14012295)

Einführung eines nationalen Öko-Kennzeichens für nach der EG-Öko-Verordnung produzierte Lebensmittel in Konkurrenz zu bereits bestehenden Kennzeichnungen, Qualitätsstandards und Verfahren zur Zertifizierung der beteiligten Betriebe, Absatzmöglichkeiten für Öko-Lebensmittel

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

15.10.2001

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 14/697325. 09. 2001

Staatlich verordnetes Bio-Siegel auf dem Prüfstand

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 5. September 2001 hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, ein neues Bio-Siegel vorgestellt. Dieses soll bis Ende dieses Jahres durch ein Gesetzgebungsverfahren rechtlich verankert werden. Ziel des neuen, staatlich verordneten Öko-Siegels ist die Kennzeichnung der nach den Standards der EG-Öko-Verordnung produzierten Lebensmittel, das die Erzeuger und Verarbeiter zu einer umwelt- und artgerechten Produktionsweise verpflichtet. Die Nutzung des neuen Bio-Siegels ist freiwillig.

Zurzeit gibt es in Deutschland bereits neun eigenständige, privatwirtschaftlich organisierte Kennzeichen, die die ökologischen Anbauverbände erfolgreich in den Markt eingeführt haben. Damit werden ökologische Produkte gekennzeichnet, die in Deutschland in 12 740 Öko-Betrieben auf einer Fläche von 3,2 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche angebaut werden. Darüber hinaus sind im Lebensmittelhandel weitere ca. 100 Bio-Zeichen eingeführt.

Das von der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, vorgestellte Bio-Siegel ist ein zusätzliches Kennzeichen in dem bereits heute unübersichtlichen Markt der Bio-Zeichen. Durch seine Einführung will die Bundesregierung neue Impulse für den Absatz von Bioprodukten geben und für mehr Transparenz und Vertrauen in die Qualität der Lebensmittel sorgen. Dem staatlich verordneten Bio-Siegel für Ökoprodukte, für dessen Vermarktung 15 Mio. DM staatliche Finanzmittel im Bundeshaushalt 2002 vorgesehen sind, soll ein zweites Siegel für konventionell hergestellte Lebensmittel folgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Inwieweit hat die Bundesregierung die EU-Partner über die Einführung eines national begrenzten Öko-Siegels informiert?

2

Inwieweit hat die Bundesregierung versucht, ein EU-weites Öko-Siegel einzuführen zur europaweiten Vereinheitlichung der Bestimmungen?

3

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zur Bereitschaft der Nutzung des Öko-Siegels

a) bei den Ökobauern,

b) bei den Verarbeitern,

c) beim Handel?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bereitschaft der Privathaushalte, zusätzlich Ökoprodukte zu kaufen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Möglichkeit und mentale Bereitschaft, verstärkt Ökoprodukte zu kaufen

a) von Alleinerziehenden mit 1 Kind mit einem monatlichen Einkommen von 3 000 DM,

b) von Auszubildenden/Studenten mit einem monatlichen Einkommen von 1 500 DM,

c) von einer Familie (Partner und 2 Kinder) mit einem monatlichen Einkommen von 6 000 DM?

6

Welche Aktivitäten sind seitens der Bundesregierung im Rahmen der Informationskampagne zur Einführung des Bio-Siegels geplant, für die im Haushalt 2002 15 Mio. DM bereitgestellt sind?

7

Welche weiteren Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um das Ziel verwirklichen zu können, den Anteil des ökologischen Landbaus auf 20 % bis 2010 zu steigern?

8

Wie unterscheidet sich das Qualitätsniveau der Produkte aus den neun ökologischen Anbauverbänden von denjenigen Produkten, die den Standards der EG-Öko-Verordnung entsprechen (jeweils differenziert nach den neun unterschiedlichen Marken)?

9

Wer wird die Standards der EG-Öko-Verordnung kontrollieren

a) bei den Ökobauern,

b) bei den Verarbeitern,

c) beim Handel?

10

Hält die Bundesregierung die jährliche Kontrolle über die Einhaltung der Standards der EG-Öko-Verordnung für ausreichend, um einen eventuellen Missbrauch auf allen Ebenen zu verhindern?

11

Inwieweit hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die zuständigen Stellen, die bereits heute Arbeitsengpässe verzeichnen, den durch die Einführung des Öko-Siegels zusätzlichen Arbeitsanfall bewältigen können?

12

Ist die Einführung des Öko-Siegels an eine Zertifizierung der nach ökologischen Prinzipien produzierenden Unternehmen gebunden

a) in der Landwirtschaft,

b) in der Verarbeitung,

c) im Handel?

Falls ja, wer ist für die Durchführung der Zertifizierung verantwortlich und wie lange soll das Zertifizierungsverfahren längstens dauern?

13

Plant die Bundesregierung ein gesondertes Zertifizierungsverfahren für diejenigen Betriebe, die nur teilweise ihre Produktionsverfahren auf ökologischen Anbau umstellen, und welche Abgrenzungsmaßnahmen sind innerbetrieblich vorgesehen?

14

Reicht bei diesen Betrieben eine jährliche Kontrolle nach Auffassung der Bundesregierung aus?

15

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei Umstellung der Wirtschaftsweise nach den Standards der EG-Öko-Verordnung (differenziert ausweisen unter Bezug auf Fläche in Hektar/auf Vieheinheiten in Großvieheinheit/GV) sowie für die Verarbeitungsebene und den Handel?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Qualität von Produkten vor

a) aus ökologischem Anbau nach dem Standard der EG-Öko-Verordnung,

b) aus Produkten nach konventionellen Herstellern?

17

Bestehen nach Erkenntnis der Bundesregierung signifikante Qualitätsunterschiede zwischen den Bioprodukten nach dem Standard der EG-Öko-Verordnung, den Produkten aus den ökologischen Landanbauverbänden sowie den Produkten aus konventioneller Herstellung?

18

Wie gestalten sich die Vorbereitungen zur Einrichtung des Bundesamtes für Verbraucherschutz, insbesondere was Kosten und zeitlichen Rahmen anbelangt?

19

Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines Siegels für konventionell erzeugte Agrarprodukte?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass, mit Einführung zweier unterschiedlicher staatlicher Qualitätssiegel die deutschen landwirtschaftlichen Erzeugnisse in zwei Klassen unterteilt werden und damit eine staatlich verordnete Marktsegmentierung vorgenommen wird?

Berlin, den 24. September 2001

Gudrun Kopp Ulrich Heinrich Marita Sehn Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Ina Lenke Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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