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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Programmorientierte Förderung der Helmholtz-Zentren (G-SIG: 14011981)

Verfahren zur Bestimmung der Programmbereiche, Trennung des Forschungsbereichs "Verkehr und Weltraum", Vergabe von Haushaltsmitteln ohne inhaltliche Bindung, Rolle des "Programmkoordinators", Flexibilisierungsmöglichkeiten beim öffentlichen Tarifrecht, Evaluierung nach erfolgter Umstrukturierung, Abwanderung von Wissenschaftlern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

29.05.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/599209. 05. 2001

Programmorientierte Förderung der Helmholtz-Zentren

der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Seit fast drei Jahren wird über einen Übergang der Forschungszentren der Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) zu einer programmorientierten Steuerung diskutiert. T rotz zahlreicher Gespräche, Vorschläge und Diskussionsrunden liegt bisher kein Konzept vor, dem die Zentren vorbehaltlos zustimmen können. Obwohl die grundsätzliche Umstrukturierung zu einer programmorientierten Förderung weitgehend unstreitig ist, ist der Verdacht, die Politik nehme durch die veränderte Satzung stärker Einfluss auf die Freiheit der Forschung, nicht ausgeräumt worden. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat stets hervorgehoben, dass nach ihrer Auffassung eine Umstrukturierung nur im Konsens mit den betroffenen Zentren erfolgen darf und die Gefahr einer „Planwissenschaft“ in jedem Fall abgewendet werden muss. Leider haben die bisherigen Aussagen der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex häufig mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache 14/5506) gibt zu weiteren Fragen Anlass.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie nimmt die Bundesregierung eine Abgrenzung zwischen „Projekten“ der Zentren, die laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache 14/5506) nicht als Basis der Förderung dienen sollen, und „Programmen“ vor?

2

In welcher Form und mit welchen Entscheidungsmechanismen soll die Bestimmung der Programmbereiche erfolgen, die nach dem Satzungsentwurf dem Ausschuss der Zuwendungsgeber im Benehmen mit dem Senat der HGF obliegt?

3

Wie soll im Falle von unterschiedlichen Vorstellungen von Senat und Ausschuss der Zuwendungsgeber verfahren werden?

4

Wird es ein Vetorecht des Ausschusses der Zuwendungsgeber oder des Senates geben?

5

Plant die Bundesregierung, den Forschungsbereich „Verkehr und Weltraum“ zu trennen und damit entgegen der bisherigen Festlegung auf sechs Forschungsbereiche einen siebten Forschungsbereich zu etablieren?

6

Wenn ja, auf welchen Überlegungen basiert diese Entscheidung?

7

Wenn ja, wurde über diese Entscheidung mit den beteiligten Zentren gesprochen und wie war die Reaktion?

8

Welches Mitspracherecht hinsichtlich der Struktur der Forschungsbereiche sollen Bundesregierung und Länder im Senat der HGF haben?

9

Bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf Frage 12 der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache 14/5506), es würden ca. 20 % der Haushaltsmittel ohne inhaltliche Bindung an die Zentren vergeben, dass es in einem Jahr auch 15 % oder 25 % sein können?

10

Wenn nein, an welche Spannbreite ist hier gedacht?

11

Wie soll die Rolle des „Programmkoordinators“ im Verhältnis zu den Vorständen der Zentren ausgestaltet werden?

12

Ist der Bundesregierung eine Situation vorstellbar, in der der „Programmkoordinator“ mit der Befugnis ausgestattet wird, eine Koordination von Programmen auch gegen den Willen der Vorstände der Zentren durchzusetzen?

13

Welche Vorstände der 16 Helmholtz-Forschungszentren haben bereits darüber entschieden, ob sie der geplanten neuen Struktur beitreten wollen und wie sind die Entscheidungen ausgefallen?

14

Welche Flexibilisierungsmöglichkeiten beim öffentlichen Tarifrecht – insbesondere beim Personalmanagement – hält die Bundesregierung für die Großforschungseinrichtungen für angezeigt?

15

Ist die Bundesregierung bereit, die geplante Struktur der HGF-Zentren nach einer angemessenen Zeit (5-8 Jahre) einer externen Evaluierung zu unterziehen, um den Erfolg oder Misserfolg der Umstrukturierung zu überprüfen, und zwar unabhängig von der Frage nach Erhalt der Selbständigkeit der Zentren?

16

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die Verunsicherung hinsichtlich der Zukunft der Helmholtz-Zentren zu einer Abwanderung bzw. Nichtbewerbung von Wissenschaftlern bei den Zentren geführt hat?

17

Kann die Bundesregierung die Befürchtungen vieler Mitarbeiter der Zentren nachvollziehen, dass die Dauer die Diskussion über die Zukunft der Helmholtz-Zentren zu einem Imageverlust der HGF führen könnte?

18

Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass der Zeitplan zur Implementierung der programmorientierten Steuerung noch realistisch ist?

Berlin, den 8. Mai 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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