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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter durch den Abbau von Barrieren (G-SIG: 14011289)

Begriff der Arbeitsassistenz, Altersbegrenzung für Integrationsmaßnahmen, Gewährleistung der Barrierefreiheit, insbesondere in öffentlichen Gebäuden

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

24.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/385105. 07. 2000

Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter durch den Abbau von Barrieren

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Irmgard Schwaetzer, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Gisela Frick, Rainer Funke, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Gegenwärtig beträgt die Quote arbeitsloser Schwerbehinderter ca. 18 % und ist damit annähernd doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote.

Es ist daher dringender Handlungsbedarf gegeben.

Als vordringliche Aufgabe sehen wir die Schaffung umfassender Barrierefreiheit, so dass Schwerbehinderte eigenständig eine ihren Kompetenzen entsprechende Arbeit aufnehmen und so aktiv am Leben teilnehmen können.

Der Begriff „Barriere“ ist umfassend zu verstehen. So gibt es Barrieren im bautechnischen Sinne, im Straßenverkehr und nicht zuletzt in den Köpfen der Menschen. Abhängig von der Art der Behinderung ergeben sich unterschiedlichste Barrieren. So stellen Stufen sowohl am Arbeitsplatz selbst als auch auf dem Weg dorthin für einen im Bewegungsapparat behinderten Menschen u. U. eine unüberwindliche Hürde dar und verhindern so die Erreichbarkeit eines Arbeitsplatzes. Für einen sehbehinderten Menschen kommt es dagegen darauf an, dass Wege, Schalter etc. kontrastreich markiert sind, um weitgehend ohne fremde Hilfe auskommen und nicht zuletzt arbeiten zu können. Für Blinde schließlich ist eine markante Oberflächenstruktur notwendig.

Genügt ein Arbeitsplatz oder ein Arbeitsweg nicht diesen Anforderungen, so liegen Barrieren vor, die die Arbeitsaufnahme eines Schwerbehinderten und damit den Abbau der Arbeitslosigkeit verhindern, denn trotz entsprechender fachlicher Eignung verhindern bauliche Hemmnisse eine Arbeitsaufnahme.

Daneben gibt es Barrieren im informationellen Sinne. Für Sehbehinderte sind Informationen unzugänglich, die sich in Publikationen finden, welche die Schrifttypen wechseln, einzelne Passagen farblich unterlegen u. Ä. mehr.

Blinde wiederum sind beim Lesen vollständig auf fremde Hilfe angewiesen. So werden Arbeitsplätze nicht von Schwerbehinderten besetzt, obgleich sie fachlich qualifiziert sind, weil sie die entsprechenden Stellenangebote nicht lesen können und so schlecht oder gar nicht Kenntnis von freien Arbeitsplätzen erlangen. Aber auch ganz grundsätzlich bedeutet in der Wissensgesellschaft die Behinderung des Zugangs zu Informationen die Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten und damit eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit. Daher ist es auch erforderlich, die in den elektronischen Massenmedien bestehenden Barrieren beispielsweise durch den verstärkten Einsatz von Audiodeskription abzubauen, um Blinden und Sehbehinderten diesen Bereich des Informationsmarktes zu erschließen.

Um also das Ziel des Entwurfs der Bundesregierung über ein Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) zu erreichen, kommt es u. a. darauf an, wie es auf die Rahmenbedingungen, unter denen Schwerbehinderte arbeiten sollen, einwirkt, ob es also Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Behinderungen erreichen kann.

Als Mittel der Integration Schwerbehinderter in den ersten Arbeitsmarkt sieht das Gesetz u. a. die Integrationsfachdienste (Artikel 1 Nr. 19 SchwbBAG) aber auch den Einsatz von Arbeitsassistenzen (Artikel 1 Nr. 17c SchwbBAG) vor.

Nach dem Gesetzentwurf soll u. U. ein Schwerbehinderter einen Anspruch auf eine notwendige Arbeitsassistenz haben.

Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen an die Bundesregierung:

  • Was ist unter Arbeitsassistenz, insbesondere „notwendige“ Arbeitsassistenz zu verstehen?
  • Ist es sinnvoll, den Begriff im Gesetz zu definieren und wie sieht diese Definition aus?
  • Wie wird der Anspruch auf die Arbeitsassistenz finanziell abgesichert werden, da auch die Integrationsfachdienste und die Behindertenwerkstätten durch die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden sollen bzw. finanziert werden?
  • Wann entsteht der Anspruch – bereits vor oder erst mit Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses?

2. Ist eine Altersbegrenzung für Integrationsmaßnahmen vorgesehen, wenn ja welche und findet hierbei die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Beamten Berücksichtigung?

3. Wie wird die gleichrangige Behandlung verschiedenster Behinderungen, also Barrierefreiheit im weitesten Sinne gewährleistet? Wie wird dies bei den Integrationsfachdiensten sichergestellt, sind z. B. Integrationsfachdienste auch für Sehbehinderte vorgesehen?

4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Barrierefreiheit im weitesten Sinne insbesondere in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und bei den Veröffentlichungen der Verfassungsorgane sowohl im Printbereich als auch im Internet unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Anforderungen der verschiedenen Behinderungen zukünftig entscheidend zu verbessern?

Fragen4

1

Was ist unter Arbeitsassistenz, insbesondere „notwendige“ Arbeitsassistenz zu verstehen?

a) Ist es sinnvoll, den Begriff im Gesetz zu definieren und wie sieht diese Definition aus?

b) Wie wird der Anspruch auf die Arbeitsassistenz finanziell abgesichert werden, da auch die Integrationsfachdienste und die Behindertenwerkstätten durch die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden sollen bzw. finanziert werden?

c) Wann entsteht der Anspruch – bereits vor oder erst mit Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses?

2

Ist eine Altersbegrenzung für Integrationsmaßnahmen vorgesehen, wenn ja welche und findet hierbei die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Beamten Berücksichtigung?

3

Wie wird die gleichrangige Behandlung verschiedenster Behinderungen, also Barrierefreiheit im weitesten Sinne gewährleistet?

Wie wird dies bei den Integrationsfachdiensten sichergestellt, sind z. B. Integrationsfachdienste auch für Sehbehinderte vorgesehen?

4

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Barrierefreiheit im weitesten Sinne insbesondere in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und bei den Veröffentlichungen der Verfassungsorgane sowohl im Printbereich als auch im Internet unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Anforderungen der verschiedenen Behinderungen zukünftig entscheidend zu verbessern?

Berlin, den 5. Juli 2000

Dr. Heinrich L. Kolb Dr. Irmgard Schwaetzer Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Gisela Frick Rainer Funke Dr. Werner Hoyer Jürgen Koppelin Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main) Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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