Konsequenzen der Hennenhaltungsverordnung für Produzenten
der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit Datum vom 10. April 2001 einen neuen Entwurf einer Hennenhaltungsverordnung vorgelegt. Damit soll die von der Bundesregierung selbst eingebrachte EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der EU-Richtlinie ist die Festlegung von gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zur Legehennenhaltung. Der „herkömmliche Käfig“ soll danach ab 2012 in der EU verboten werden. Gleichzeitig enthält die EU-Richtlinie ausdrücklich Bestimmungen für die Haltung von Legehennen in „ausgestalteten Käfigen“. Das sind Käfige, die mit Nest, Sitzstange und Scharrmöglichkeiten auszustatten sind (Kleingruppenhaltung).
Mit der Hennenhaltungsverordnung der Bundesregierung soll ein auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes und vorgezogenes generelles Verbot der Käfighaltung von Legehennen durchgesetzt werden. Die Verordnung wird zu einem Kostenanstieg in der Haltung von Legehennen führen, da ab sofort keine neuen Käfiganlagen, die lediglich der Anforderung der Artikel 5 und 6 der Richtlinie 1999/74/EG entsprechen, mehr zulässig sind. Auch so genannte ausgestaltete Käfige mit Nest, Einstreu und Sitzstange, wie sie im Artikel 6 der Richtlinie geregelt sind, werden in dem neuen Verordnungsentwurf der Bundesregierung nur noch befristet akzeptiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welchen Punkten geht der Entwurf der Bundesregierung mit Datum vom 10. April 2001 einer neuen Hennenhaltungsverordnung über eine richtlinienkonforme Hennenhaltungsverordnung hinaus?
Mit welcher Begründung weicht die Bundesregierung von der von ihr selbst eingebrachten EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen ab, während sie sich beim Öko-Prüfzeichen für ein EU-einheitliches Vorgehen und damit für niedrigere Standards entschieden hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Einhaltung der Empfehlungen des Europarates bereits durch die EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen sichergestellt sei und damit keine Notwendigkeit für Zusatzanforderungen im nationalen Alleingang notwendig seien, zumal eine Überprüfung der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Haltungssysteme ohnehin für das Jahr 2005 vorgesehen sei?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für ein faktisches Verbot jeglicher Haltung von Legehennen in Käfigen keine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage im Wege einer Rechtsverordnung nach Artikel 80 Grundgesetz (GG) gegeben sei und wenn ja, auf welcher gesetzlicher Rechtsgrundlage basiert der Verordnungsentwurf der Bundesregierung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit dem faktischen Verbot der Legehennenhaltung in die Grundrechte der Legehennenhalter nach Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) und Eigentumsgarantie (Artikel 14 Abs. 1 GG) eingegriffen würde und ein solcher Eingriff überhaupt nur dann zulässig sei, wenn die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs gewahrt und die Lebensdauer der Anlage in der Festlegung der Übergangsregelung berücksichtigt sei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung, dass kürzere Übergangszeiten durch Entschädigungszahlungen der Bundesländer auszugleichen seien und Entschädigungsleistungen im Durchschnitt bei etwa 100 DM/Hennenplatz lägen?
Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen, die auf einen drastischen Rückgang der heimischen Erzeugung und von einem Absinken des deutschen Marktanteils um etwa die Hälfte auf rund 35 Prozent durch das von der Bundesregierung vorgesehene Verbot der Käfighaltung in Deutschland hinweisen?
Wie bewertet die Bundesregierung die mit einem Verbot der Käfighaltung in Deutschland möglicherweise verbundene Verdopplung der Einfuhr von ausländischen Eiern in von der Bundesregierung nicht kontrollierbare Bereiche insbesondere unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes, da sich die Kontrolle in Deutschland künftig im Wesentlichen auf eine Dokumentenkontrolle beschränken würde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung, dass eine deutliche Einschränkung des Angebots von Eiern aus deutscher Erzeugung eindeutig im Widerspruch zum Wunsch der Verbraucher stünde, deutsche Eier aus streng kontrollierter, regionaler Erzeugung zu kaufen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass gerade die kleineren Erzeuger, die agrarpolitisch im Rahmen der so genannten Agrarwende besonders gefördert werden sollten, in der Regel nicht über die notwendigen Flächen oder das notwendige Kapital verfügten, um auf alternative Haltungssysteme umzurüsten und das dazu eher größere Betriebe in der Lage seien?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich durch das Verbot der Käfighaltung die Produktion ins Ausland und zwar vorzugsweise in die neuen Beitrittsländer Osteuropas verlagern könnte?
Wenn ja, mit welchen agrar-, verbraucher- und tierschutzpolitischen Konsequenzen rechnet die Bundesregierung und wie will sie gegebenenfalls einer Produktionsverlagerung aus Deutschland in außereuropäische Länder entgegenwirken?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine schnelle Ausdehnung der „alternativen Hennenhaltung“ in Deutschland nicht zu realisieren sei, da einerseits die erforderlichen Genehmigungen kaum noch erteilt würden, andererseits der Handel ausländische Anbieter bevorzugen würde, weil diese sowohl die preisgünstigeren Eier aus dem „ausgestalteten Käfig“ als auch „Alternativeier“ aus einer Hand anbieten könnten?
Rechnet die Bundesregierung mittel- bis langfristig mit dem „Aus“ für die deutsche Legehennenhaltung?