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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Auswirkungen der Einführung des Euro im Bereich der Zwangsvollstreckung (G-SIG: 14012046)

Umrechnung der Forderungen und der Nebenkosten, Umstellung der Titel

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

15.06.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/620730. 05. 2001

Auswirkungen der Einführung des Euro im Bereich der Zwangsvollstreckung

der Abgeordneten Rainer Funke, Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Da auf allen Ebenen zum 1. Januar 2002 die Einführung des Euro erfolgen wird, gibt es auch im Zwangsvollstreckungsrecht entsprechende Auswirkungen. Dabei herrscht teilweise Unsicherheit bzw. Unklarheit darüber, wie ab dem 1. Januar 2002 die Zwangsvollstreckung aus Forderungen, welche gegenwärtig noch in Deutsche Mark tituliert sind, erfolgen soll.

Jedes Vollstreckungsorgan kann nur das vollstrecken, was der vorgelegte Titel ausweist. Bisher bedeutete das etwa bei ausländischen Urteilen und deren Vollstreckung im Inland, dass im Rahmen eines Klauselerteilungsverfahrens zur Erlangung der inländischen Vollstreckungsklausel die Vollstreckung ermöglicht wurde.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Soll zum Stichtag eine einfache Umrechnung der einzelnen Forderungen und der einzelnen Nebenkosten aus dem vorhandenen Titel von Deutsche Mark in Euro erfolgen?

2

Soll für den Fall, dass eine Umrechnung der Forderungen und der Nebenkosten aus dem vorhandenen Titel von Deutsche Mark in Euro erfolgt, dieses auch für Forderungskosten aus der Vergangenheit (Zeit vor dem 1. Januar 2002) gelten?

3

Oder soll vielmehr zum Stichtag eine Berechnung der Haupt- und Nebenforderung in Deutsche Mark bis zum 31. Dezember 2001 erfolgen und danach erst aufgrund der Saldierung eine Umrechnung und Fortberechnung in Euro erfolgen?

4

Würde in diesem Fall nicht die Deutsche Mark Bestandteil der Forderungsaufstellung bleiben und somit für bis zu 30 Jahre (Verjährungsfrist) – jedenfalls im Bereich der Zwangsvollstreckung – fortbestehen?

5

Gibt es seitens der Bundesregierung Befürchtungen, dass die unterschiedlichen Vollstreckungsorgane ab dem 1. Januar 2002 Titel in Deutsche Mark nicht mehr zur Vollstreckung zulassen könnten und wenn ja, wie will sie diesen Bedenken entgegentreten?

6

Im Rahmen welchen Verfahrens muss nach Ansicht der Bundesregierung eine Umstellung der Titel erfolgen?

Berlin, den 29. Mai 2001

Rainer Funke Jörg van Essen Dr. Max Stadler Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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