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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ökologische und ökonomische Bewertung der Förderung von Windenergieanlagen im Meer (G-SIG: 14012171)

Erforschung der Auswirkungen von Off-shore-Windkraftanlagen auf die Umwelt, insbesondere die Meeresfauna, und auf die Schiffssicherheit, gesetzliche Regelungen (Bundesnaturschutzgesetz), Kosten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

19.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/651027. 06. 2001

Ökologische und ökonomische Bewertung der Förderung von Windenergieanlagen im Meer

der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Das von der Bundesregierung im Frühjahr 2000 erlassene Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien – Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – hat in Deutschland zu einem massiven Ausbau von Windenergieanlagen geführt.

Nach Angaben des Bundesverbands Windenergie setzten die beteiligten Unternehmen im vergangenen Jahr rd. vier Mrd. DM um und beschäftigten mehr als 30 000 Personen; die Zahl der Beschäftigten übertrifft damit beispielsweise jene in der deutschen Werftindustrie. Gegenwärtige Ausbaubestrebungen betreffen insbesondere die Errichtung zusätzlicher Anlagen im Meer, da § 7 Abs. 1 EEG bestimmt, dass für „Offshore-Anlagen“ mit einem Betriebsbeginn vor dem 31. Dezember 2006 der Höchstsatz der Vergütung von 17,8 Pfennig je Kilowattstunde für einen Zeitraum von neun Jahren gewährt wird. Dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie liegen derzeit 15 Anträge zur Entscheidung über Windkraftanlagen außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone vor; für Standorte innerhalb dieser Zone haben die zuständigen Länder gegenwärtig über 30 weitere Anträge zu entscheiden. Nach Angaben der Antragsteller sollen in den kommenden Jahren zehn Windparks in der Nordsee und fünf in der Ostsee mit insgesamt mehr als 2 000 Windrädern errichtet werden.

Ein „Positionspapier“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Windenergienutzung auf See führt dazu u. a. aus, dass bei der Nutzung der Windenergie auf See ernste Beeinträchtigungen von Umwelt und Natur auftreten können und benennt diesbezüglich „erheblichen Forschungsbedarf“. Gleichwohl sieht ein „Stufenplan zur Erschließung der Windnutzung auf See“ bereits in einer „Vorbereitungsphase 2001 bis 2003“ erste Genehmigungen für Pilotwindparks vor. In diesem Zusammenhang werden zwei Flächen in der Nordsee – nordöstlich vor Borkum und westlich vor Sylt – benannt. Der insoweit geschaffene Zeitdruck droht irreversible Fakten zu schaffen, ohne dass zuvor die erheblichen ökologischen, ordnungspolitischen und ökonomischen Bedenken gegen eine forcierte Nutzung der Windenergie im Meer angemessen geprüft worden sind. Windparks auf See werden aus ökologischer Sicht insbesondere wegen einer Beeinträchtigung der Meeresfauna bei der Errichtung und beim Betrieb der Anlagen kritisiert. Jenseits dessen werden Nachteile für den Fremdenverkehr befürchtet, sofern Windkraftanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen. Ordnungspolitisch wird vor allem eingewandt, dass die durch das EEG marktfern und künstlich geschaffenen Investitionsbedingungen zu einer weitgehend irreversiblen Fehlallokation von Anlagenkapital führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Hat die Bundesregierung konkrete wissenschaftliche Untersuchungsaufträge bezüglich der ökologischen Auswirkung der Errichtung und des Betriebs von Offshore-Windkraftanlagen auf maritime Lebensräume bzw. auf die Meeresfauna in Auftrag gegeben und spezifiziert?

2

Wenn ja: Wie lauten diese Untersuchungsaufträge gegebenenfalls?

3

Wenn nein: Beabsichtigt die Bundesregierung, solche Untersuchungen in Auftrag zu geben?

4

Welche Einrichtungen sollen mit der Durchführung derartiger Untersuchungen gegebenenfalls betraut werden, und welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Auswahl dieser Einrichtungen zugrunde?

5

Innerhalb welcher Zeitspanne rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss zugehöriger Untersuchungen und der Vorlage entsprechender Resultate?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Ergebnisse entsprechender Forschungsarbeiten bei politischen und administrativen Entscheidungen über die Genehmigung von Windparkanlagen angemessen Berücksichtigung finden?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass durch den Betrieb von maritimen Windkraftanlagen mit Blick auf die Rolle deutscher Küstengewässer als Rast- und Überwinterungsgebiet für Meeresvögel massive ökologische Störungen zu erwarten sind?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass bestimmte Meeressäuger durch Lärm und Erschütterungen massiv gestört und aus ihren Lebensräumen dauerhaft vertrieben werden, welche bei der Errichtung maritimer Windkraftanlagen insbesondere beim Setzen der Fundamente entstehen?

9

Trifft es zu, dass in dem „Positionspapier“ zur Windenergienutzung auf See vor der Insel Borkum ein Gebiet für einen Pilot-Windpark benannt wird, welches über einer Tiefwasserstraße liegt, in der u. a. mehrere tausend Gefahrgutschiffe pro Jahr verkehren?

10

Wenn ja: Welche Überlegungen haben das BMU veranlasst, dieses Gebiet dennoch für eine Windparkanlage konkret in Erwägung zu ziehen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass durch großflächige Windkraftanlagen die Gefahr von Havarien in intensiv genutzten Seegebieten zunehmen wird?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass durch großflächige Windkraftanlagen Seevögel, Fische und Meeressäuger sowie ökologisch sensible Küstengebiete (z. B. Wattenmeernationalparke) zusätzlich belastet werden könnten, indem das Risiko eines Austritts von Öl und anderen Chemikalien beim Betrieb der Anlagen sowie durch ein Abdriften havarierter Schiffe zunimmt?

13

Inwieweit haben ökologische Bedenken gegenüber einem forcierten Ausbau von Windenergieanlagen Eingang und Berücksichtigung bei der beabsichtigten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes gefunden?

14

Welche Regelungen im Rahmen der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beziehen sich auf eine Genehmigung von Anlagen zur Windenergienutzung auf See, und welche konkreten Fortschritte erwartet die Bundesregierung von diesen Bestimmungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage?

15

Wie viele Windkraftanlagen hält die Bundesregierung in der Nähe von Schifffahrtswegen für tolerierbar, und auf welchen Überlegungen basiert ihre diesbezügliche Einschätzung?

16

Welche Größenmerkmale muss eine Windkraftanlage aufweisen, um im Sinne des „Positionspapiers“ des BMU als „Pilotanlage“ gelten zu können?

17

Welche rechtlichen Regelungen existieren zur Festlegung von Standorten zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglich bestehende Regelungen zu verändern bzw. solche zu formulieren, und welchen Inhalt sollen solche Vorgaben gegebenenfalls haben?

19

Welche Kosten werden mit dem Bau und der Unterhaltung der geplanten Offshore-Windkraftanlagen im Rahmen jener Ausbauphasen verbunden sein, welche im „Positionspapier“ des BMU genannt werden?

Berlin, den 26. Juni 2001

Birgit Homburger Marita Sehn Ulrike Flach Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Gudrun Kopp Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Ina Lenke Dirk Niebel Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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