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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den neuen Ländern (G-SIG: 14012168)

Höhe der geflossenen Bundesmittel, Ausschöpfung des Bewilligungsrahmens, Probleme bei der Kofinanzierung durch die Länder, insbesondere bez. Sachsen-Anhalt, Weiterführung der Gemeinschaftsaufgabe, Mittelaufteilung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

19.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/650927. 06. 2001

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den neuen Ländern

der Abgeordneten Cornelia Pieper, Jürgen Koppelin, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Nach Artikel 91a Grundgesetz (GG) ist die regionale Wirtschaftsförderung eine Aufgabe der Länder, an der der Bund bei der Rahmenplanung und der Finanzierung mitwirkt. Der Bund und die Länder sind an der Finanzierung zur Hälfte beteiligt. Gerade in den neuen Ländern ist die Gemeinschaftsaufgabe eine tragende Säule des Umstrukturierungsprozesses und das zentrale Instrument der Investitionsförderung. Hinsichtlich der Einsetzbarkeit der Fördermittel verfügen die Länder über einen großen Gestaltungsspielraum und können regionale Schwerpunkte setzen. Doch scheiterten in der Vergangenheit verschiedene Projekte aufgrund nicht erfolgter Kofinanzierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Bundesmittel sind seit 1991 über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in die neuen Länder geflossen (nach Ländern aufgeteilt)?

2

Wie hoch waren die Ausschöpfungen des Bewilligungsrahmens (nach Bund, Land, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung [EFRE] aufgeteilt) und der Fördermittelabfluss im vorgenannten Zeitraum in den neuen Ländern?

3

Sind die neuen Länder gemäß den Grundsätzen des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ihrer Verpflichtung der hälftigen Anteilsfinanzierung im Zeitraum 1991 bis 2000 nachgekommen und wenn nicht, welche Gründe führten zu einer reduzierten Anteilsfinanzierung?

4

Welche Gründe neben der Kofinanzierungsproblematik waren es speziell beim Land Sachsen-Anhalt (konkrete Angabe/Auflistung von Projekten) in den Jahren 1991 bis 2000?

5

Wie hoch waren die durch Nichtbelegung der Verpflichtungsermächtigung resultierenden Kürzungsbeträge des Bundes bei den Baransätzen für das Land Sachsen-Anhalt im vorgenannten Zeitraum?

6

Wie hoch ist der bisherige Mittelabfluss (Ende Juni) in den neuen Ländern?

7

Welche Gründe, speziell auf die neuen Länder bezogen, sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine Aufrechterhaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“?

8

Wie ist die Quotierung der Mittelaufteilung bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die neuen Bundesländer im Jahr 2001 bzw. 2002 angelegt, und wie stellt sie sich im Vergleichszeitraum 1991 bis 2000 dar?

9

Welche Gründe gab es für eine durch den Planungsausschuss herbeigeführte abweichende Quotierung bei der Mittelaufteilung in den Jahren 1991 bis 2002?

Berlin, den 26. Juni 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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