Eindämmung unzulässiger Fax-Werbung mit 0190-Nummern
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit Monaten nimmt die Werbeflut, besonders über unerwünschte Fax-Werbung nachts dramatisch zu. Diese Faxe sollen den Empfänger dazu animieren, über kostspielige 0190-Nummern dubiose Infodienste mit wertlosem Inhalt abzurufen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu eindeutig festgestellt, dass unerwünschte Faxwerbung unzulässig ist. Sich gegen unzulässige Fax-Werbung durch deutsche Unternehmen rechtlich zu wehren, ist unproblematisch. Innerhalb weniger Tage kann per Abmahnung und einstweiliger Verfügung ein Werbeverbot erreicht werden.
Schwierig wird es, wenn die Werbefaxe, was überwiegend der Fall ist, von ausländischen Unternehmen ohne Absenderkennung stammen. Die Unternehmen sitzen meist in den Benelux-Staaten, Irland, Großbritannien, aber auch in Bulgarien und den USA. Hier müssen erst die genauen Firmenverhältnisse im Ausland ermittelt werden. Hinzu kommt, dass die staatsübergreifende Rechtsverfolgung sehr kosten- und zeitintensiv ist. Die Erfahrung zeigt, dass Reklamationen per Fax oder E-Mail beim Versender in aller Regel erfolglos bleiben. Der Verbraucher hat derzeit kaum Möglichkeiten, gegen diesen Missstand wirksam vorzugehen. Dieses Ärgernis nimmt mittlerweile unerträgliche Ausmaße an und bedarf dringender Abhilfe.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Ist die Bundesregierung über diese unzulässigen Werbepraktiken informiert?
Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Missstand und die schwierige rechtliche Stellung des Verbrauchers?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, für den Verbraucher diesbezüglich Rechtssicherheit zu schaffen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Position des Verbrauchers nachhaltig zu stärken?
Welche effektiven Rechtsverfolgungswege schlägt die Bundesregierung dazu vor?
Hat die Bundesregierung die Regulierungsbehörde beauftragt, sich dieses Problems anzunehmen?
Welche Maßnahmen hat die Regulierungsbehörde ergriffen, dem Verbraucher zu seinem Recht zu verhelfen?
Wie sieht das weitere Vorgehen der Regulierungsbehörde aus?
Liegt der Bundesregierung eine Stellungnahme der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg zu diesem Thema vor und wie bewertet sie diese?
Hat die Bundesregierung die Regulierungsbehörde beauftragt, unseriösen Anbietern die entsprechende Lizenz nach Abmahnung zu entziehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) als zwecklos erwiesen und der Verbraucherservice keine Kompetenz hat, und ist sie vor diesem Hintergrund bereit, die Befugnis der Regulierungsbehörde auf gesetzlicher Grundlage zu stärken?
Wie sieht eine Stellungnahme der Bundesregierung zu fühlbaren Sanktionen wie Anschlusssperre oder fristlose Kündigung bei unerlaubter Fax-Werbung aus?
Ist die Bundesregierung zu einem Verbot von 0190-Nummern für Bestellungen oder den Abruf der dafür notwendigen Informationen bereit?
Ist die Bundesregierung zur Verpflichtung einer vollständigen Firmenkennzeichnung und einem Auskunftsanspruch über die Verwendung von 0180- und 0190-Nummern bereit?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erweiterung der Auskunftsrechte für die Verbraucher- und Wettbewerbszentralen insbesondere unter datenschutz- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass die Beschreitung des Rechtswegs nicht der geeignete Weg ist, die Unterlassungsansprüche durchzusetzen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. wird noch in dieser Legislaturperiode einleiten, um der Forderung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 13/11003) nach internationaler Harmonisierung des materiellen Verbraucherschutzrechtes und der Vereinfachung der internationalen Rechtsdurchsetzung zu entsprechen?