Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Seit Jahren warten die betroffenen Nutzer und Anlieger auf eine Entscheidung über den Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom 15. November 2000 sollte voraussichtlich im 1. Quartal 2001 eine Richtungsentscheidung über den Ausbau gefällt werden. Bislang ist aber nichts darüber bekannt, wie weiter verfahren werden soll. Im Interesse des Verkehrsträgers Binnenschifffahrt und der Anlieger sollten jetzt schnell alle Unklarheiten beseitigt werden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen dem BMVBW jetzt die Ergebnisse aller Untersuchungen vor?
Wurden sie abschließend aufgearbeitet und zusammengestellt?
Wenn nicht, wann ist damit zu rechnen?
Sind die verkehrswasserbaulichen Untersuchungen und die Ergebnisse der ökonomischen Bewertung des Donauausbaus inzwischen veröffentlicht?
Wenn nicht, wann soll dies geschehen?
Wann wird mit dem Freistaat Bayern gemäß der Main-Donau-Verträge die angekündigte Richtungsentscheidung zur Beseitigung des „Flaschenhalses“ der Donauverbindung zwischen Straubing und Vilshofen getroffen?
Welche Vorgaben und Fristen ergeben sich aus internationalen Verpflichtungen, z. B. der Donaukonvention?