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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Erfahrungen mit der Anwendung des SGB IX (G-SIG: 14012765)

Wahlrecht bei sozialmedizinischen Gutachten und beim Rehabilitationsort, Beteiligung von Behindertenverbänden an der Einrichtung von Servicestellen gem. § 22 SGB IX, Qualifizierungsmaßnahmen für Gutachter

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

06.05.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/874909. 04. 2002

Erfahrungen mit der Anwendung des SGB IX

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Sozialgesetzbuch IX ist nunmehr seit über acht Monaten in Kraft. Nach aktuellen Äußerungen von Verbänden scheint es bei der konkreten Umsetzung des Gesetzes offenbar noch einige Probleme zu geben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Versicherte nicht darüber informiert hat, dass diese bei einer erforderlichen sozialmedizinischen Begutachtung ein Wahlrecht unter drei Gutachtern haben und ihrer Wahl entsprochen werden muss?

Falls ja, wie hat die Bundesregierung auf das Auftreten dieser Fälle reagiert?

2

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die eingerichteten Servicestellen nach § 22 SGB IX die Versicherten nicht über ihr Wahlrecht hinsichtlich des Rehabilitationsortes aufgeklärt hat und wie hat die Bundesregierung auf das Auftreten dieser Fälle reagiert?

3

Hat sich der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als Aufsichtsbehörde einen Zwischenbericht von den Sozialversicherungsträgern vorlegen lassen, aus dem hervorgeht, ob und in welcher Form die Umsetzung des SGB IX im Hinblick auf die Rechte der Versicherten erfolgt?

Falls nein, weshalb nicht?

4

Warum werden die Behindertenverbände nicht bereits im Vorfeld der Errichtung von Servicestellen und der Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen beteiligt?

5

Hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bei den Sozialversicherungsträgern darauf gedrängt, dass hinsichtlich der Qualität der Gutachter und hinsichtlich der Qualität der Gutachten den Erfordernissen des § 14 Abs. 5 SGB IX entsprochen wird?

Falls nein, weshalb nicht?

6

Welche Qualifizierungsmaßnahmen wurden für die Gutachter eingeleitet?

7

Sind Behindertenverbände, die über praktische Erfahrungen bezüglich der Qualität der Gutachten verfügen, mit eingebunden worden?

Falls nein, weshalb nicht?

Falls ja, welche?

8

In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden zwischenzeitlich Servicestellen nach § 22 SGB IX eingerichtet?

9

Wann ist mit der Errichtung der Servicestellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu rechnen, in denen bislang keine Servicestelle existiert?

10

Wie viele Personen haben die Servicestellen zwischenzeitlich besucht?

Berlin, den 9. April 2002

Dr. Heinrich L. Kolb Dr. Irmgard Schwaetzer Dirk Niebel Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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