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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Barrierefreiheit definieren - Verschiedenheit der Behinderungen berücksichtigen (G-SIG: 14011626)

Barrierefreiheit bei unterschiedlichen Behinderungen, Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude, Zunahme von Behinderungen, Barrierefreiheit und Tourismus, insbesondere im Hotelwesen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

05.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/495806. 12. 2000

Barrierefreiheit definieren – Verschiedenheit der Behinderungen berücksichtigen

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Irmgard Schwaetzer, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Das große öffentliche Interesse für die sportlichen Höchstleistungen bei den Paralympics hat die Scheu im Umgang mit behinderten Menschen weiter abgebaut und gleichzeitig durch die verschiedenen Wettkampfklassen vor Augen geführt, dass es eine Vielzahl von Behinderungen gibt, die über körperliche Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen der Sinne bis hin zur geistigen Behinderung reichen. 500 000 auf den Rollstuhl angewiesene Menschen, 80 000 Gehörlose, bis zu 5 Millionen Schwerhörige, 155 000 Blinde und mehr als 500 000 sehbehinderte Menschen haben einen Anspruch darauf, dass ihre jeweilige Behinderung in der Definition der Barrierefreiheit, der Festlegung von Normen und bei den politischen Maßnahmen angemessen Berücksichtigung findet, um ihre Kommunikationsmöglichkeiten und ihre Mobilität zu sichern.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie wird die Gleichstellung der verschiedenen Formen von Behinderungen bei der Definition der „Barrierefreiheit“ bzw. bei den bestehenden und den künftigen Normen sicher gestellt?

2

Wie werden die Interessen von Sehbehinderten, Blinden, Schwerhörigen und Gehörlosen sowie Rollstuhlfahrern nach Kenntnis der Bundesregierung im Wohnungsbau berücksichtigt?

3

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Belange im Städtebau und in der Städtebauförderung berücksichtigt?

4

Wie werden diese verschiedenen Interessen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zugänglichkeit und Benutzbarkeit öffentlicher Gebäude gewahrt?

5

Liegen der Bundesregierung Zahlen und Daten vor, ob und wie sich die Gesamtzahl der behinderten Menschen und das Verhältnis der verschiedenen Behinderungen untereinander im Zuge der älter werdenden Gesellschaft verändert?

6

Sieht die Bundesregierung in diesem Punkt Untersuchungs- und Handlungsbedarf, auch im Hinblick auf die mögliche Überarbeitung bestehender Regelungen?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Barrierefreiheit auch im Tourismusbereich, insbesondere im Hotelwesen, zu verbessern?

Berlin, den 6. Dezember 2000

Dr. Heinrich L. Kolb Dr. Irmgard Schwaetzer Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Rainer Brüderle Jörg van Essen Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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