Zur Einführung einer Flat-Rate für Internetnutzer
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Funke, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
In den angelsächsischen und skandinavischen Ländern verfügt nahezu jeder zweite Haushalt über einen Internetzugang. In Deutschland und anderen kontinentaleuropäischen Ländern nutzt nur ca. ein Viertel der Haushalte das Internet, auch wenn seit dem vergangenen Jahr die Wachstumsraten in Europa gegenüber den USA, Kanada, Schweden, Finnland und Norwegen aufholen.
Aber gerade die Verweildauer im Internet ist in den angelsächsischen Ländern und in Skandinavien höher als in den kontinentaleuropäischen Staaten. Eine wesentliche Ursache für diese Diskrepanz sind hohe Kosten für den Internetzugang über das Telefonnetz in den kontinentaleuropäischen Staaten. In Deutschland ist die Deutsche Telekom über ihre Dominanz im Ortsnetz (Marktanteil größer als 99 %) faktisch der einzige Anbieter für den Zugang zum Internet und rechnet nach Minutentakt ab.
In den Ländern mit hoher Internetnutzung wird dagegen ein Pauschaltarif für den Zugang zum Internet über das Telefonnetz angeboten, eine sog. Flat-Rate.
Die Deutsche Telekom hat nun angekündigt, zum 1. Mai 2000 eine echte Flat- Rate für die Kunden ihrer Online-Tochtergesellschaft T-Online einführen zu wollen, bei einem Preis knapp unter 100 DM pro Monat.
Es muss das Ziel sein, die Internetnutzung für die gesamte Bevölkerung attraktiv und so selbstverständlich wie die Benutzung des Telefons zu machen, und zwar zu einem erschwinglichen Preis. Hierzu ist es erforderlich, dass neben T-Online auch die anderen Online-Diensteanbieter eine Flat-Rate anbieten können.
Die Nutzer sollten zudem künftig die Wahlmöglichkeit zwischen getakteten Tarifen und Pauschaltarifen haben können, um zu vermeiden, dass Vielsurfer von Wenigsurfern subventioniert werden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb die Deutsche Telekom der Bevölkerung diese Wahlmöglichkeit künftig vorenthalten können soll.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Bundesregierung:
Fragen3
Hält die Bundesregierung, ebenso wie neuerdings die Deutsche Telekom, die Einführung eines Pauschalpreises für den Zugang zum Internet über das Ortsnetz der Deutschen Telekom (sog. Flat-Rate) für ein geeignetes Instrument, die Versorgung mit Internetanschlüssen in den deutschen Haushalten zu erhöhen?
Halten die Bundesregierung rsp. die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation es im Hinblick auf den raschen Ausbau des Internets und seiner Möglichkeiten in Deutschland für sinnvoll, dass im Rahmen der Entgeltregulierung die Deutsche Telekom, die den Kunden ihrer Tochtergesellschaft T-Online eine Flat-Rate offerieren wird, auch anderen Online-Diensteanbietern die Möglichkeit schafft, über den Einkauf pauschaler Netzkapazitäten bei der Deutschen Telekom ihren Kunden ebenfalls Flat-Rates anzubieten?
Wird die Bundesregierung rsp. die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation im Rahmen der Entgeltregulierung darauf hinwirken, dass die Deutsche Telekom als marktbeherrschender Betreiber der Telephonortsnetze allen Online-Diensteanbietern auf Großhandelsebene pauschale Netzkapazitäten anbietet?