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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Änderungen der Abgeltungsteuer

<span>Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Anlageformen, Anlageverhalten, Steueraufkommen, Umgehungsmöglichkeiten, Aktienkultur, Umstellungsaufwand für die Finanzwirtschaft, von Stichtagsänderung betroffene Fonds, Ausschöpfung von Sparerfreibeträgen, Besteuerungsprobleme; geplante weitere Änderungen</span>

Fraktion

FDP

Datum

30.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/720214. 11. 2007

Änderungen der Abgeltungsteuer

der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Spekulationen über Änderungen an der Abgeltungsteuer vor deren Anwendung haben für erhebliche Verunsicherung unter den Anlegern gesorgt. Nachdem zunächst die Übergangsfrist bei der Veräußerungsgewinnbesteuerung für Zertifikate eingeschränkt wurde, wurde nun eine Vorverlegung des Stichtags auf den 9. November für bestimmte Fonds im Rahmen des Jahressteuergesetzes durch den Bundestag beschlossen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer bei Zinsen, Dividenden und den verschiedenen anderen Anlageformen jeweils aus?

2. Sieht die Bundesregierung hierin eine Gleichbehandlung der verschiedenen Anlageformen?

3. Welche Auswirkungen auf das Anlageverhalten der Bürger erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Abgeltungsteuer?

4. Welchen Umstellungsaufwand verursacht die Einführung der Abgeltungsteuer nach Kenntnis der Bundesregierung für die Finanzwirtschaft?

5. Wie viele und welche Fonds sind von der Änderung im Jahressteuergesetz 2008 betroffen, durch die der Stichtag für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bestimmter Fonds vorgezogen wurde?

6. Welche Auswirkung auf das Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung durch diese Änderungen?

7. Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, die Abgeltungsteuer zu umgehen?

8. Sieht die Bundesregierung eine Umgehungsmöglichkeit durch nachgeschaltete Personengesellschaften?

9. In welchen Fällen ist nach Einführung der Abgeltungsteuer noch der Kontenabruf für steuerliche Zwecke möglich?

10. In welchen Fällen muss der Anleger trotz Einführung der Abgeltungsteuer seine Kapitaleinkünfte erklären?

11. Wie viele der Steuerpflichtigen sind hiervon nach Erwartung der Bundesregierung betroffen?

12. Wie viele Steuerpflichtige schöpfen den Sparerfreibetrag derzeit aus, und wie viele werden ihn nach Einführung der Besteuerung der Veräußerungsgewinne ausschöpfen?

13. Wie begründet die Bundesregierung, dass Kursverluste von Exchange Traded Funds, die einen Aktienindex nachbilden, mit Zinseinkünften verrechnet werden dürfen, Kursverluste von Aktien oder Aktienfonds jedoch nicht?

14. Welche Auswirkungen auf die Aktienkultur und welchen bürokratischen Aufwand für Anleger und Kreditinstitute erwartet die Bundesregierung durch die Verlustverrechnungsbeschränkung?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die von Seiten der Kreditwirtschaft vorgetragene Sorge, dass die ständig wachsende Zahl von Kapitalmaßnahmen (Fusionen, Spaltungen, Kapitalerhöhungen etc.) auf nationaler und internationaler Ebene im Rahmen der Abgeltungsteuer nicht mehr praktikabel und rechtssicher besteuert werden können, wenn nicht ein auf „cash-flow“- Grundsätzen basierendes Konzept vorgesehen werde?

16. Welche Rechtfertigung sieht die Bundesregierung nach Einführung der Abgeltungsteuer für die Zwischengewinnbesteuerung und den Steuerabzug auf akkumulierte Erträge?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, das Abzugsverfahren bei der Erhebung der Kirchensteuer zu vereinfachen?

18. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen an der Abgeltungsteuer, und wenn ja, wann, und welche?

Fragen18

1

Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer bei Zinsen, Dividenden und den verschiedenen anderen Anlageformen jeweils aus?

2

Sieht die Bundesregierung hierin eine Gleichbehandlung der verschiedenen Anlageformen?

3

Welche Auswirkungen auf das Anlageverhalten der Bürger erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Abgeltungsteuer?

4

Welchen Umstellungsaufwand verursacht die Einführung der Abgeltungsteuer nach Kenntnis der Bundesregierung für die Finanzwirtschaft?

5

Wie viele und welche Fonds sind von der Änderung im Jahressteuergesetz 2008 betroffen, durch die der Stichtag für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bestimmter Fonds vorgezogen wurde?

6

Welche Auswirkung auf das Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung durch diese Änderungen?

7

Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, die Abgeltungsteuer zu umgehen?

8

Sieht die Bundesregierung eine Umgehungsmöglichkeit durch nachgeschaltete Personengesellschaften?

9

In welchen Fällen ist nach Einführung der Abgeltungsteuer noch der Kontenabruf für steuerliche Zwecke möglich?

10

In welchen Fällen muss der Anleger trotz Einführung der Abgeltungsteuer seine Kapitaleinkünfte erklären?

11

Wie viele der Steuerpflichtigen sind hiervon nach Erwartung der Bundesregierung betroffen?

12

Wie viele Steuerpflichtige schöpfen den Sparerfreibetrag derzeit aus, und wie viele werden ihn nach Einführung der Besteuerung der Veräußerungsgewinne ausschöpfen?

13

Wie begründet die Bundesregierung, dass Kursverluste von Exchange Traded Funds, die einen Aktienindex nachbilden, mit Zinseinkünften verrechnet werden dürfen, Kursverluste von Aktien oder Aktienfonds jedoch nicht?

14

Welche Auswirkungen auf die Aktienkultur und welchen bürokratischen Aufwand für Anleger und Kreditinstitute erwartet die Bundesregierung durch die Verlustverrechnungsbeschränkung?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die von Seiten der Kreditwirtschaft vorgetragene Sorge, dass die ständig wachsende Zahl von Kapitalmaßnahmen (Fusionen, Spaltungen, Kapitalerhöhungen etc.) auf nationaler und internationaler Ebene im Rahmen der Abgeltungsteuer nicht mehr praktikabel und rechtssicher besteuert werden können, wenn nicht ein auf „cash-flow“- Grundsätzen basierendes Konzept vorgesehen werde?

16

Welche Rechtfertigung sieht die Bundesregierung nach Einführung der Abgeltungsteuer für die Zwischengewinnbesteuerung und den Steuerabzug auf akkumulierte Erträge?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, das Abzugsverfahren bei der Erhebung der Kirchensteuer zu vereinfachen?

18

Plant die Bundesregierung weitere Änderungen an der Abgeltungsteuer, und wenn ja, wann, und welche?

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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