Unseriöse Formen des Direktmarketings von Telekommunikationsanbietern
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Aggressive Formen des Direktmarketings von Telekommunikationsfirmen werden nach Berichten der Verbraucherzentralen zu einem immer größeren Problem. Allein der Verbraucherzentrale Bremen liegen über 500 Beschwerden über das Unternehmen Freenet bzw. der im Auftrag tätigen Vertriebsunternehmen vor. Ähnliche Beschwerden werden aus Hamm/Westfalen gemeldet. Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Bestätigungen angeblich bestellter DSL-Anschlüsse zugesandt, die sie nicht in Auftrag gegeben, oder nur aufgrund falscher Angaben der Verkaufsagenten bestellt haben. Kundendaten werden dabei oftmals unter Vorspiegelung falscher Identität des Werbers oder aus der aktuellen Telefonrechnung entnommen. Verstärkt werden Kunden auch außerhalb ihrer Wohnung auf öffentlichen Plätzen und in Ruhezonen von Einkaufspassagen angesprochen. Eine Vielzahl der Betroffenen erhält daraufhin eine Bestellungsbestätigung und wird gezwungen zu reagieren, da von den Telekommunikationsfirmen ansonsten die im Bestätigungsschreiben angekündigte Schaltung neuer Telekommunikationsdienstleistungen vorgenommen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass aggressive Formen der Direktvermarktung insbesondere durch fingierte Verträge von Telekommunikationsdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher ein zunehmendes Problem darstellen?
Hält die Bundesregierung den Schutz des Verbrauchers vor Geschäften, bei denen Verbraucher und Verbraucherinnen auf öffentlichen Plätzen oder Ruhezonen aktiv angesprochen werden, für ausreichend?
Beabsichtigt die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher, denen fingierte oder durch Täuschung erschlichene Bestellbestätigungen z. B. für DSL-Anschlüsse zugesandt werden, besser vor einem Handlungszwang zu schützen, der durch die Ankündigung von technischen Schaltungen seitens des Telekommunikationsunternehmens entsteht?
Inwieweit reichen die bestehenden straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten aus, um gegen zunehmend unseriöse und verbraucherfeindliche Praktiken bei der Vermarktung von Telekommunikationsdienstleistungen vorzugehen?