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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand der Reform des Melderechts sowie Einführung des Datenaustauschformats X-Meld

Zeitplan zur Novellierung des Bundesmeldegesetzes, Einführung eines einheitlichen Bundesmelderegisters, Behörde zur Pflege des Registers, Art der im Melderegister gespeicherten Daten, Autorisierungs- und Zugriffsrechte, Auswirkungen der Melderechtsreform auf Bund, Länder und Kommunen, Probleme im Datenverkehr mit Datenaustauschformat X-Meld

Fraktion

FDP

Datum

03.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/720514. 11. 2007

Stand der Reform des Melderechts sowie Einführung des Datenaustauschformats X-Meld

der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach Artikel 73 Absatz 1 Nr. 3 des Grundgesetzes (GG) fällt das Meldewesen nunmehr in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Der Bund trägt damit die Verantwortung, das geltende Melderecht zu überarbeiten und neu zu regeln. Erste Überlegungen gehen dahin, bundeseinheitliche Verfahrensregelungen zu treffen sowie ein zentrales Melderegister einzuführen. Bereits letztes Jahr wurde daher vom Bundesministerium des Innern eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die neuen Melderegisterstrukturen untersuchen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollte.

Seit einiger Zeit arbeiten die Meldebehörden mit dem Datenaustauschformat X-Meld, das auf der Beschreibungssprache XML (Extended Markup Language) basiert. Über die Arbeitsweise mit diesem Datenaustauschformat und bestehende Schwierigkeiten der Behörden ist größtenteils bisher nichts bekannt.

Probleme gibt es jedoch zwischen dem von Standesbeamten verwendeten Programm X-Personenstand und X-Meld hinsichtlich der Zeichensatzcodierung bei der Namensführung nach ausländischem Recht (Artikel 10 EGBGB) und bei der Eintragung sowie Kennzeichnung des Namens des Vaters.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesmeldegesetzes vorlegen, und welcher Zeitplan liegt dem zu Grunde?

2

Welche Regelungen sind nach Ansicht der Bundesregierung bei der Novellierung des Melderechts unbedingt zu treffen?

3

Gibt es Überlegungen, ein einheitliches Bundesmelderegister einzuführen, und wenn ja, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für eine solche Einführung?

4

Soweit die Überlegungen dahin gehen, ein einheitliches Bundesmelderegister einzuführen, soll für die Verwaltung dieses Registers eine neue Behörde geschaffen werden, oder welche vorhandenen Behörden sollen dieses Register pflegen?

5

Welche Merkmale sollen zukünftig im Meldewesen gesammelt und gespeichert werden?

6

Sollen auch weiterhin im Melderegister die Angaben „verheiratet“, „geschieden“, „in Lebenspartnerschaft“ und „verwitwet“ aufgenommen werden?

7

Welche Daten sollen von den Standesämtern gemeldet werden?

8

Welche allgemeinen Überlegungen gibt es hinsichtlich der Zugriffsrechte von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen?

9

Sollen den Strafverfolgungsbehörden bei der Novellierung des Melderechts spezielle Befugnisse und Zugriffsrechte eingeräumt werden, und wenn ja, auf welche Straftatbestände sollen sich diese beziehen?

10

Welche Überlegungen, Verfahrens- und Lösungsvorschläge gibt es seitens der Bundesregierung bezüglich der Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage durch die Meldeämter bei der Novellierung des Melderechts, und was sind die Gründe hierfür?

11

Werden bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes auch Planspiele – wie seinerzeit z. B. bei der Novellierung des Baugesetzbuches zu den Bebauungsplänen der Innenbereichsentwicklung – durchgeführt, und was kosten diese?

12

Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung bezüglich der Autorisierungs- und Zugriffsrechte bei der Novellierung des Melderechts, und welches sind die Gründe?

13

Gibt es Überlegungen dahingehend, eine Kontrollpflicht des Vermieters bei An- bzw. Abmeldungen von Mietern wieder einzuführen?

14

Soll es für bestimmte Personengruppen (z. B. Vermieter) eine Gebührenfreiheit für Melderegisterauszüge geben, und welche Gründe werden dafür angeführt?

15

Welche Überlegungen gibt es, die Anmeldungen für das Melderegister auf ihre Richtigkeit zu überprüfen?

16

Welche finanziellen Auswirkungen wird eine Reform des Melderechts für den Bund, die Länder und die Kommunen haben?

17

Kam es zu längeren Bearbeitungszeiten von Anträgen bei der Einführung des Datenaustauschformats X-Meld, und wenn ja, worauf ist dies zurückzuführen?

18

Welche Kosten hat die Einführung von X-Meld verursacht?

19

Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung das Datenaustauschformat bewährt, oder muss das Datenaustauschformat weiter entwickelt werden?

20

Welche Anpassungen sind bei X-Meld hinsichtlich der Zeichensatzcodierung erforderlich, um einen reibungslosen Datenverkehr zwischen X- Personenstand und X-Meld zu gewährleisten, und bis wann wird eine solche Anpassung erfolgen?

21

Werden die Datensätze alle einheitlich eingegeben (z. B. hinsichtlich Religionszugehörigkeit), oder gibt es Unterschiede, und wenn ja, welche Probleme treten bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Datensätze auf?

22

Soweit eine Änderung des Melderechts erfolgt, kann die Software nach Einarbeitung der Änderungen weiter verwendet werden, oder wird die Neuentwicklung einer Software nötig sein?

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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