Sicherung der Lehrqualität und Ausbau von Studienplatzkapazitäten
der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Hochschullandschaft in der Bundesrepublik Deutschland befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Es herrscht mittlerweile ein breiter Konsens darüber, dass die Leistungsfähigkeit der Forschung und ein hoher Qualifikationsgrad der Beschäftigten Schlüsselfaktoren für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes sind. Gerade deswegen richten sich große Erwartungen und zahlreiche Forderungen an das Wissenschaftssystem, nicht zuletzt in der Hoffnung, dadurch den gesellschaftlichen Wohlstand dauerhaft sicherstellen zu können. Doch um dieses Ziel erreichen zu können und die hierfür dringend notwendige Leistungssteigerung und -sicherung der Hochschulbildung zu gewährleisten, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Die Bewältigung der zwei wesentlichen Problemfelder, einerseits die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse in Bezug auf die Neugestaltung der Lehre, andererseits der Aufbau von zusätzlichen Studienplatzkapazitäten, um den prognostizierten Aufwuchs der Studienanfängerzahlen decken zu können, belastet die Hochschullandschaft über alle Maßen.
Bund und Länder haben mit der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Ausbau der Lehre beschlossen – allerdings gehen die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Wissenschaftsrat (WR) davon aus, dass die im Rahmen des Paktes zur Verfügung gestellten Mittel längst nicht auskömmlich sind, um den Anforderungen gerecht werden zu können. In einigen Ländern wird sogar vor einem „drohenden Kollaps“ der Universitäten gewarnt (vgl.: „Universitäten droht 2012 der Kollaps“, 5. November 2007, BERLINER MORGENPOST).
Drucksache 16/7226 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 bereitgestellten Mittel als ausreichend, um den prognostizierten Aufwuchs bei den Studienanfängern (insbesondere mit Blick auf die doppelten Abiturjahrgänge) abfedern und gleichzeitig die Veränderungen der Studienstrukturen im Zuge des Bologna-Prozesses bewältigen zu können?
Auf welcher Grundlage beruht diese Annahme?
Geht die Bundesregierung bei der Veranschlagung der Kosten eines durchschnittlichen Studienplatzes, wie bei der Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 zugrunde gelegt, von 5 500 Euro je Studierenden und Jahr aus?
Wenn ja, auf welcher Grundlage ist dieser Kostensatz ermittelt worden?
Über welche Vergleichsdaten hinsichtlich der durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben pro Studienplatz pro Jahr in anderen OECD-Staaten verfügt die Bundesregierung?
Inwiefern ist die zu erwartende Belastung der Hochschulen durch doppelte Abiturjahrgänge bei der Ausgestaltung des Hochschulpaktes 2020 berücksichtigt worden?
Wie fließen diese Überlegungen bei der Ausgestaltung der Förderlinie 2011 bis 2017 ein?
Welche Maßnahmen haben die jeweiligen Bundesländer getroffen, um ihre Hochschulen bei der Bewältigung des zu erwartenden Anstiegs (und danach das Absinken) der Studienanfängerzahlen zu unterstützen?
Hat sich die Kultusministerkonferenz mit der Frage der doppelten Jahrgänge befasst, und welche konkreten Beschlüsse wurden diesbezüglich getroffen?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel, dass die Länder zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Hochschulen „mehr investieren [müssen] als nur das Bundesgeld gegenzufinanzieren“ („Unzufrieden mit der Föderalismusreform“, dbb magazin; September 2007)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Bundesländer in welchem Umfang zusätzlich zur Gegenfinanzierung des Hochschulpakt 2020 Mittel zum Ausbau und zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stellen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Mittelbedarf zur Sicherung des Ausbaus der Studienplatzkapazitäten und zur Umsetzung der Bologna-Beschlüsse ein, und geht sie davon aus, dass die Länder in der Lage sind, die benötigten Mittel den Hochschulen zur Verfügung zu stellen?
Wann und mit welcher finanziellen Zielsetzung wird die Bundesregierung mit den Ländern die Verhandlungen für die Verlängerung des Hochschulpakts 2020 (Förderperiode 2011 bis 2017) aufnehmen?