Konzept der Bundesregierung für einen so genannten Bundes Chief Information Officer
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Gudrun Kopp, Christoph Waitz, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen des ersten IT-Gipfels der Bundesregierung im Dezember 2006 beauftragte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Bundesminister des Innern und der Finanzen (Dr. Wolfgang Schäuble und Peer Steinbrück) mit der Erstellung eines Konzeptes für einen so genannten Bundes Chief Information Officer (Bundes-CIO). Die Bundesregierung beauftragte daher ein Gutachten, welches von BearingPoint und McKinsey erstellt wurde, zur „IT-Steuerung Bund/CIO-Konzept“. Dieses liegt seit Juli 2007 vor und soll der Bundesregierung als Grundlage zur Erarbeitung eines IT-Konzepts unter Einbeziehung des „Bundes-CIO“ dienen. Im Dezember 2007 soll der zweite IT-Gipfel zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik in Hannover stattfinden. Medienberichten zufolge sollen dort auch Ergebnisse der bisherigen Überlegungen zum „Bundes-CIO“ vorgestellt werden. Die Zeitschrift „eGovernment Computing“ hat in ihrer jüngsten Ausgabe 11-2007, Seite 3 unter dem Titel „Schafft sich die IT-Bruderschaft ein neues Grundgesetz?“ ausführlich über die Überlegungen hinsichtlich eines Konzepts berichtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie ist der Stand der Konzeptentwicklung bezüglich eines „Bundes-CIO“?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bei der Erstellung ihres Konzepts aus dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zur IT-Steuerung des Bundes von BearingPoint und McKinsey gezogen, und wie begründet sie diese?
Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen oder Entscheidungen hinsichtlich der personellen Besetzung getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann werden diese Entscheidungen getroffen werden?
Kann die erforderliche Moderation zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei allen politisch-organisatorischen Herausforderungen sinnvoll durch ein „CIO“-Kollegium erreicht werden, wie dies aktuell geplant ist?
In welchem Ressort soll der „Bundes-CIO“ angesiedelt sein, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Entscheidung?
Welche Kompetenzen soll der „Bundes-CIO“ erhalten, ist insbesondere ein eigenes Vortragsrecht gegenüber dem Bundeskabinett geplant?
Durch welchen Mitarbeiterstab oder welche Behörden in welchen Ressorts soll der „Bundes-CIO“ wie in seiner Arbeit unterstützt werden?
Welchen Umfang hat der Stellenplan für den Mitarbeiterstab, und nach welchen Kriterien sollen die Stellen und der „Bundes-CIO“ selbst besetzt beziehungsweise bestimmt werden?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung von „CIO“s in allen Ressorts der Bundesregierung, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Welche Kenntnisse liegen ihr über entsprechende Planungen in den Ländern vor?
Wie sollen die CIOs der einzelnen Ressorts mit dem „Bundes-CIO“ zusammenarbeiten, beziehungsweise welche Weisungsverhältnisse und Entscheidungskompetenzen soll es zwischen „Bundes-CIO“ und „Ressort-CIO“s geben?
Welche Kosten verursachte die Erstellung von Gutachten und Konzepten bisher, und aus welchen Mitteln genau wurden diese gedeckt?
Welche Bundes- und Landesministerien waren beziehungsweise werden inhaltlich an der Konzepterstellung beteiligt, und wie sollen diese Ressorts bei der Umsetzung des Konzepts eingebunden werden?
Welche konkreten Ziele werden in dem Konzept verfolgt, und wie sollen diese erreicht werden?
Wie will die Bundesregierung den Ansatz, der im genannten Gutachten verfolgt wird, dass die „Kernaufgabe der CIO-Funktion mit der Formulierung der IT-Strategie auf Bundesebene auch deren Verzahnung mit den wesentlichen IT-relevanten politisch/strategischen Zielen des Bundes“ sein soll, in ihrem Konzept umsetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die in dem genannten Gutachten vertretene Aussage: „Die klassische Wirkungskette der öffentlichen Verwaltung verläuft nach dem Muster: ,Recht impliziert Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsaufgaben implizieren eine Verwaltungsorganisation, Verwaltungsorganisation impliziert eingesetzte Technik‘. Der Einsatz moderner IT kann diese Wirkungskette umkehren“ unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten?
Folgt aus dieser Auffassung nach Meinung der Bundesregierung, dass die Einsetzung eines „Bundes-CIO“ Änderungen bestehender einfacher Gesetze und des Grundgesetzes erforderlich macht, und wenn ja, welche?
Will die Bundesregierung – wie in dem genannten Gutachten angesprochen – ein IT-Gesetz vorlegen, und was soll dessen wesentlicher Inhalt sein?
Wurde oder wird bestimmten Unternehmen, Verbänden und Interessengemeinschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Konzept beziehungsweise bereits zu dem genannten Gutachten gegeben, und wenn ja, wann?
Von wem wurden oder werden diese Stellungnahmen angefordert, und welche Stellungnahmen sind mit welchen Erkenntnissen eingegangen?
Welche Lehren werden bei der Konzeption des „Bundes-CIO“ aus der Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH-Bemerkungen 2005 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, Seite 114-120) an mangelndem Nutzen und überhöhten Kosten des Projekts „BundOnline 2005“ gezogen, und wie schlagen sich diese in dem „CIO“-Konzept nieder?
Gibt es Überlegungen, dem für das Projekt „BundOnline 2005“ verantwortlichen damaligen Projektleiter wie im Gutachten angedacht 60 bis 75 Prozent des IT-Budgets der gesamten Bundesverwaltung anzuvertrauen, und wenn ja, wie hoch wäre dieses Budget, und welche Kompetenzen würden dadurch übertragen?
Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine pauschale Übertragung der Mittel für sinnvoll?
Erfolgt – und wenn ja, wie regelmäßig – eine Abstimmung des Konzeptes mit den Bundesländern?
Erfolgt – und wenn ja, wie regelmäßig und mit welcher Bindungswirkung – eine Abstimmung des Konzepts mit den Kommunen beziehungsweise den kommunalen Spitzenverbänden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den im Gutachten enthaltenen Vorschlag, die Beschaffung von Informationstechnik im Bereich der Bundesregierung zentral in einer Großbehörde zu bündeln? Welche Bundesbehörde soll dies aus welchen Gründen übernehmen?
Welche Auswirkungen insbesondere für die mittelständische IT-Industrie erwartet die Bundesregierung durch die Installierung eines „Bundes-CIO“, und ist bei der geplanten Trennung von IT-Nachfrage und IT-Angebot überhaupt noch Platz für mittelständische Anbieter?
Welche Überlegungen hinsichtlich der Implementierung von IT-Projekten in der Bundesverwaltung hat die Bundesregierung im Zuge der Erarbeitung eines Konzepts für einen „Bundes-CIO“ bereits angestellt, insbesondere im Hinblick auf die Vergabe von Projekten an die Wirtschaft?
Hält die Bundesregierung daran fest, dass Eigenrealisierungen der öffentlichen Verwaltung von IT-Projekten auch weiterhin die Ausnahme sein müssen? Falls nein, warum nicht? Falls ja, durch welche Maßnahmen stellt sie dies sicher?
Wie bewertet die Bundesregierung die im genannten Gutachten geäußerte Auffassung, dass „eine zu starke Abhängigkeit von ausländischen IT-Lieferanten vermieden werden muss“, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, insbesondere wie definiert die Bundesregierung „ausländische IT-Lieferanten“ vor dem Hintergrund, dass die IT-Unternehmen heute vielfach global tätig sind?
Wie will die Bundesregierung das Ziel der Sicherstellung der Interoperabilität und der Technologieneutralität von eGovernment-Anwendungen in dem Konzept zur Einsetzung eines „Bundes-CIO“ berücksichtigen?
Welche konkreten Schwerpunkte soll der „Bundes-CIO“ vordringlich voranbringen?
Wie wurde die Kritik der deutschen IT-Industrie an der IT-Strategie des Bundesministerium des Innern (BMI) in den letzten Jahren (z. B. die Kritik des BITKOM [Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien] an den Technologievorgaben des SAGA- [Standards und Architekturen für eGovernment-Anwendungen] Konzepts) im „CIO“-Konzept berücksichtigt?