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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Personal- und Infrastrukturkosten bei der Reform der Bundespolizei

<span>Maßnahmen zum Abbau von Mehrarbeit und Überstunden bei der Bundespolizei, Auswirkungen des Kennzahlensystems, Personalmehrkosten für Trennungsgelder, Reisebeihilfen und Umzugskosten, Begründung der Kosten, Unterstützung durch Bundesbereitschaftspolizei in Flughafendienststellen, Ausstattung der Aus- und Fortbildungszentren, Sachstand des Verwaltungsabkommens mit Bayern, Zwischen- und Endunterbringung des Bundespolizeipräsidiums, Gründe für Standortentscheidung, Vorzüge Potsdams, Kosten, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben</span>

Fraktion

FDP

Datum

06.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/722414. 11. 2007

Personal- und Infrastrukturkosten bei der Reform der Bundespolizei

der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant die Neuorganisation der Bundespolizei, um eine organisatorische Straffung zu erreichen und mehr Kräfte für die operative Polizeiarbeit einsetzen zu können. Dabei werden Personalmehrkosten für Trennungsgelder, Reisebeihilfen und Umzugskosten, die durch die Reform entstehen, anfallen. In diesem Zusammenhang steht auch die Frage nach der weiteren Fortführung des Überstundenabbaus.

Die bisher von der Bundespolizeidirektion Koblenz zentral wahrgenommenen Aufgaben sollen nach Vorstellung des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, zukünftig von einem Bundespolizeipräsidium übernommen werden.

Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für die Neuorganisation der Bundespolizei noch nicht geschaffen sind, ist bereits seit August 2007 ein Aufbaustab in Potsdam mit rund 150 Personen tätig, um Vorbereitungen für das geplante Bundespolizeipräsidium zu treffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Durch welche gezielten Maßnahmen wird auf einen konsequenten Abbau von Mehrarbeit und Überstunden bei der Bundespolizei hingewirkt und verhindert, dass im Rahmen der Dienstplangestaltung Überstunden entstehen?

2

Inwiefern trägt dazu das im Frühjahr 2007 eingeführte Kennzahlensystem bei?

3

Welche der Kostenansätze für Personalmehrkosten für Trennungsgelder, Reisebeihilfen und Umzugskosten für die Jahre 2008 bis 2010, die die Bundesregierung bislang an verschiedener Stelle dargelegt hat, sind zutreffend:

a) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag „Aktueller Sachstand Umsetzung der Bundespolizeireform“ auf Bundestagsdrucksache 16/6846 Antwort zu Frage 14c,

b) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag „Aktueller Sachstand Umsetzung der Bundespolizeireform“ auf Bundestagsdrucksache 16/6846 Antwort zu Frage 15,

c) Sachinformation des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 24. September 2007 zu Kosten der Neuorganisation der Bundespolizei, Punkt III.2 Personalausgaben der Anlage (tabellarische Übersicht),

d) Sprechzettel vom 5. November 2007 zu Top 29 der 55. Sitzung des Haushaltsausschusses am 8. November 2007 S. 2,

und wie gelangt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

4

Wie begründet die Bundesregierung die entsprechenden Kostenansätze, und auf welchen Annahmen basieren diese insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag „Aktueller Sachstand Umsetzung der Bundespolizeireform“ in ihrer Vorbemerkung und in der Antwort zu Frage 9 erklärt, dass genaue Angaben über die Zahl der zu versetzenden oder umzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch nicht getroffen werden können, ebenso wenig über die Sozialauswahl?

5

Mit wie vielen Zahlfällen wird dabei jeweils gerechnet, und welche Überschneidungen bei den Leistungen gibt es gegebenenfalls dabei?

6

Ist es richtig, dass wichtige Flughafendienststellen der Bundespolizei (wie zum Beispiel am Flughafen München) auch trotz der Neuorganisation nicht über ausreichend viele eigene Polizeibeamte verfügen werden und massiv auf die dauernde Unterstützung der Bundesbereitschaftspolizei angewiesen sein werden, um ihre Alltagsaufgaben bewältigen zu können, und wie ist dies zu erklären?

7

Ist durch eine ausreichende Personalausstattung der fünf Aus- und Fortbildungszentren der Bundespolizei sichergestellt, dass Vollzugsbeamte nicht wie bisher operativen Dienststellen entzogen werden müssen, um die Ausbildung des Polizeinachwuchses sicherzustellen?

8

Wie ist der Sachstand hinsichtlich der entsprechenden Änderung des Verwaltungsabkommens mit dem Freistaat Bayern hinsichtlich der Einrichtungen neuer Inspektionen (Rosenheim und deren Revieren Freilassing, Weilheim und Kempten) und der Übernahme von grenzpolizeilichen Aufgaben an der Grenze zu Österreich durch die Bundespolizei, und von welchem Termin der Aufgabenübernahme wird ausgegangen?

9

Welche Abhängigkeit besteht zwischen dem Termin der Aufgabenübernahme und der Neuorganisation der Bundespolizei in dieser Region?

10

Für welche Standorte in der Bundesrepublik Deutschland wurde die geplante Zwischenunterbringung des Bundespolizeipräsidiums geprüft, und welche Ablehnungsgründe gab es?

11

Welche politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen, finanziellen und strukturellen Kriterien liegen der Standortentscheidung über die geplante Zwischenunterbringung des Bundespolizeipräsidiums zugrunde?

12

Liegen der Standortentscheidung für die geplante Zwischennutzung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und Standortanalyse zugrunde?

13

Wurde die Unterbringung in Bundesliegenschaften in Berlin – wie z. B. im Gebäude des Flughafens Tempelhof, in dem sich bereits das Berliner Polizeipräsidium befindet, im American Headquarters in der Clayallee und in der vom Bundesnachrichtendienst genutzten Liegenschaft im Gardeschützweg – sowie im Land Brandenburg geprüft, und wenn ja, warum wurde eine Unterbringung abgelehnt?

14

Welche besonderen Gründe sprachen für die geplante Zwischennutzung des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam?

15

Wie kam es zu der mietzinsfreien Überlassung der beiden Liegenschaften in Potsdam durch das Land Brandenburg, und welche Gründe wurden vom Land für das großzügige Angebot angegeben?

16

Welche Verpflichtungen enthält die Vereinbarung über die mietzinsfreie Überlassung der beiden Liegenschaften in Potsdam für den Bund?

17

Welche Schadensersatzansprüche entstehen dem Bund, wenn eine endgültige Ansiedlung des Bundespolizeipräsidiums nicht erfolgt?

18

Wie hoch sind die Betriebskosten, jeweils aufgeschlüsselt nach den beiden Liegenschaften in Potsdam, für die geplante Zwischennutzung des Bundespolizeipräsidiums?

19

Wie hoch ist der Anteil des Landes Brandenburgs an den baulichen Maßnahmen zur Sicherung der Liegenschaften des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam für die geplante Zwischennutzung?

20

Soweit der Anteil nicht beziffert werden kann, wann ist mit einer abschließenden Festlegung der Anteile zu rechnen?

21

Welche Umzugskosten für den bisher nicht genutzten Standort Potsdam fallen für die geplante Zwischennutzung der Liegenschaften durch das Bundespolizeipräsidium an?

22

Wann werden die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Endunterbringung des Bundespolizeipräsidiums vorliegen?

23

Wird bei diesen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ein Neubau oder eine Anmietung favorisiert?

24

Wird bei dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch ein Neubau auf bundeseigenen Flächen geprüft, und wenn nein, warum nicht?

25

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für einen Neubau oder eine anfallende Jahresmiete?

26

Wie viel Bürofläche und sonstige Flächen sind für das Bundespolizeipräsidium notwendig?

27

Mit welcher Einsparsumme wird durch dir Rückgabe von Liegenschaften an der polnischen und tschechischen Grenze im Zusammenhang mit dem Wegfall der Grenzkontrolle gerechnet?

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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