Rechtliche Beurteilung von Maßnahmen zur Flughafenförderung
der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Horst Meierhofer, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zum 1. Juli 2004 hat der Flughafen Dortmund das Programm NERES (New and Existing Route Expansion Scheme) eingeführt, welches die Eröffnung neuer Flugverbindungen und den Ausbau bestehender Verbindungen fördern soll. Neben einem deutlich geringeren Flughafennutzungsentgelt als in der bisherigen Entgeltordnung sieht das Programm vor, dass der Flughafen für die Eröffnung einer neuen Verbindung für jeden abfliegenden Fluggast einen „Marketingbeitrag“ gewährt. Dieser Beitrag beläuft sich ab drei Flugverbindungen mit einer Kapazität von mindestens 100 000 Sitzplätzen p. a. auf 0,30 Euro und erhöht sich bis auf 1 Euro bei fünf Flugverbindungen und einer Kapazität von mind. 225 000 Sitzplätzen. Des Weiteren sieht NERES – abhängig vom Fluggastaufkommen – eine Ermäßigung der Flughafengebühr vor.
Neben der Einführung von NERES hat der Betreiber, die Flughafen Dortmund GmbH, seit 2001 alljährlich Verluste erwirtschaftet. Die Verluste wurden der von den Dortmunder Stadtwerken, einer Aktiengesellschaft im Eigentum der Stadt Dortmund, im Wege eines Ergebnisabführungsvertrages übernommen. Seit Einführung von NERES belaufen sich die kumulierten Verluste auf rund 75 Mio. Euro.
Am 15. September 2007 hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verdachts auf staatliche Beihilfe zu Gunsten des Dortmunder Flughafens eröffnet (Amtsblatt der EU, C 217/25, DE). Demnach hat die vorläufige Untersuchung der Kommission ergeben, dass NERES als Beihilfe zu betrachten ist, weil eine Diskriminierung zwischen Fluggesellschaften eingeführt worden sei, die eine bestimmte Gesellschaft (easy jet) begünstige. Außerdem sei NERES entgegen der Ankündigung zeitlich nicht befristet worden und die Rabatte unter anhaltenden Verlusten angeboten worden. Auch sei die Beihilfe nicht gemäß Artikel 87 Abs. 3c des EG-Vertrages und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) (in Sachen Charleroi) als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar anzusehen. Den Beteiligten wurde bis Mitte November 2007 Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Kommission und wird sie sich der Stellungnahme der Kommission anschließen?
Wenn nein, mit welchen Argumenten will die Bundesregierung der vorläufigen Untersuchung der Kommission entgegentreten?
Wird die Bundesregierung beantragen, das Hauptverfahren binnen zwei Wochen zu entscheiden („keine Genehmigungsfiktion“)?
In welchem Maße können Investitionen (a) zur Instandhaltung und (b) zur Erweiterung von Anlagen am Flughafen rechtskonform beschlossen und begonnen werden, wenn das (am 15. September 2007 eröffnete) Hauptverfahren noch nicht entschieden ist?
Wenn die Kommission im Hauptverfahren zu dem Schluss kommen sollte, dass eine mit dem gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe vorliegt, welche rechtlichen und finanziellen Sanktionen drohen dann für die Bundesrepublik Deutschland und ggf. – im föderalen Innenverhältnis – dem Land Nordrhein-Westfalen bzw. der Stadt Dortmund?
Sind der Bundesregierung weitere Beschwerdeverfahren auf unerlaubte Beihilfe anlässlich des Dortmunder Flughafens bekannt, beispielsweise zugunsten der Fluggesellschaft „Sterling“?
Sind der Bundesregierung ähnlich gelagerte Fälle in anderen Ländern bekannt (beispielsweise betreffend den Flughafen München gemäß einer Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29. Oktober 2007) und wenn ja, sind diese Fälle dem eingangs beschriebenen vergleichbar, und wo liegen die Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede?