EU-einheitliche Regelung für gesundheitsbezogene Werbung
der Abgeordneten Marita Sehn, Dr. Dieter Thomae, Ulrike Flach, Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die verstärkte Nachfrage nach Produkten mit einer gesundheitsfördernden Wirkung, wie zum Beispiel probiotische Joghurts oder mit Ballaststoffen angereicherte Lebensmittel, zeigt das große Interesse der Verbraucher an einer gesunden Ernährung. Um sich aber wirklich gesund ernähren zu können, ist die wissenschaftlich fundierte, objektive Information über die gesundheitsbezogenen Wirkungen der Lebensmittel von besonderer Bedeutung. Das bestehende Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel hat in diesem Sinne nicht zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes geführt. Die Verbraucher besorgen sich die gewünschten Informationen über diffuse Quellen, deren Seriosität nicht immer garantiert werden kann. Das Risiko der Fehlernährung und Selbstmedikation ist damit um ein Vielfaches höher, als bei der Zulassung einer kontrollierten, auf wissenschaftlichen Fakten beruhenden gesundheitsbezogenen Werbung seitens der Hersteller. Hinzu kommt, dass die Werbung für Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen innerhalb der EU sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Die Europäische Kommission hat deshalb mit dem Diskussionspapier SANCO/1341/2001 einen Vorstoß zu einer Vereinheitlichung der zulässigen, gesundheitsbezogenen Werbeaussagen innerhalb der EU gemacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Auf welche bisher gemachten Erfahrungen stützt die Bundesregierung das Verbot gesundheitsbezogener (krankheitsbezogener) Werbung für Lebensmittel?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln in den anderen EU-Mitgliedstaaten?
Wie grenzt die Bundesregierung krankheits- von gesundheitsbezogenen Aussagen in der Bewerbung von Lebensmitteln gegeneinander ab?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, auch in Bezug auf die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu einer europaeinheitlichen Regelung zu kommen, die auch in den verschiedenen Mitgliedsländern einheitlich umgesetzt wird?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der unterschiedlichen Handhabung in Bezug auf die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen für den Wettbewerb innerhalb der EU bei?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Diskussionspapier „Nutritional Claims and Functional Claims“ (SANCO/1341/2001)?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung bei der Zulassung einer gesundheitsbezogenen Werbung, etwa von Aussagen zur Verminderung eines Krankheitsrisikos, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht?
Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass die Verbraucher sich aus diffusen und nicht unbedingt wissenschaftlichen Quellen informieren, im Verhältnis zu der Möglichkeit, dass die Firmen ihre Produkte gezielt mit gesicherten wissenschaftlichen Aussagen bewerben dürfen?
Wird die Bundesregierung sich bei der EU für eine einheitliche Regelung in Bezug auf „Health Claims“ einsetzen?
Wenn ja, wie soll diese Regelung nach Vorstellung der Bundesregierung aussehen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Erfahrungen anderer Staaten, die gewisse Risikoreduzierungsaussagen zulassen, wie z. B. der Vereinigten Staaten, Kanada oder Japan ein?
Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung bei „functional“ und „nutritional claims“ ein?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung im Rahmen der Schaffung einer wissenschaftlichen Stelle als Ansprechpartner der Europäischen Lebensmittelbehörde, wie vorgeschlagen im Abschlussbericht „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“, für die Betrauung mit der Aufgabe der wissenschaftlichen Bewertung von „Health Claims“?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem Abschlussbericht „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ getroffene Feststellung, dass eine wissenschaftliche Stelle Fragen, die sich bei „einer eventuellen Öffnung der Werbung in Richtung auf Aussagen mit Krankheitsbezug stellen“ bearbeiten kann?