Vollständige Vernichtung von Restbeständen an Tiermehl – wirksamer Schutz von Verbrauchern und Landwirten
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, hat anlässlich einer Regierungserklärung „Neuorientierung der Verbraucher- und Agrarpolitik“ am 8. Februar 2001 im Deutschen Bundestag erklärt, dass die Altbestände an Tiermehl schnell von den Höfen weggeschafft werden müssten, weil dort die Gefahr der Vermischung bestehe. Wer jetzt noch zögere, wer jetzt immer noch um einzelne Millionen pokere und nicht dafür Sorge trage, dass die Futtermittel, die Tiermehl enthalten könnten, beseitigt werden, der spiele auf Kosten der Verbraucher (vgl. Plenarprotokoll 14/149, S. 14522 D).
Leider besteht vier Monate nach Abgabe dieser Regierungserklärung immer noch die Gefahr, dass größere Chargen an Tiermehlen unkontrolliert gelagert werden und damit eine Gefahr für die Verbraucher und Landwirte darstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen der Bundesregierung Informationen der Länder vor, ob und welche Mengen von Altbeständen an Tiermehlen und Altfuttermittelbeständen gelagert werden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen bzw. welche Maßnahmen sind geplant, um detaillierte Informationen der Länder über die Altbestände an Tiermehlen und Futtermitteln zu erhalten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Gefahrenpotential dieser Altbestände insbesondere unter dem Blickwinkel eines vorsorgenden Verbraucherschutzes?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob und auf welchem Wege der BSE-Erreger über diese Altbestände übertragen werden kann?
Weshalb hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern keine Fristen für eine Vernichtung der Tiermehlrestbestände gesetzt?
Sieht die Bundesregierung im Gegensatz zu der Regierungserklärung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, im Februar dieses Jahres mittlerweile nicht mehr die zwingende Notwendigkeit, die Tiermehlrestbestände im Rahmen eines vorsorgenden Verbraucherschutzes vollständig zu erfassen und unschädlich zu beseitigen?
Wenn nein, wie ist dann der Umstand zu erklären, dass die Bundesregierung bis heute keine genaue Kenntnis über die Lagerung der Mengen an Restbeständen in den Ländern hat (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Gerald Thalheim, auf die Frage 14 der Abgeordneten Gudrun Kopp – Plenarprotokoll 14/172, S. 16878A)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Zusage, etwa die Hälfte der Kosten für die Entsorgung von Altbeständen an Futtermitteln und Tiermehlen zu übernehmen, an detaillierte Angaben der Länder über die Mengen der Altbestände hätte gebunden werden müssen?
Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass nicht alle Länder trotz Aufforderung durch das zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die detaillierten Daten zu den Altbeständen offengelegt haben?