Bestrahlung von Lebensmitteln
der Abgeordneten Ulrike Flach, Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Presseberichte weisen darauf hin (Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ vom 8. Mai 2001), dass Pflanzen neben den traditionellen Züchtungsverfahren und gentechnischen Verfahren auch durch Bestrahlung des Erbguts zur Schaffung neuer Sorten in zahlreichen Staaten verändert würden. Dies könne unter anderem durch Gammastrahlen, Röntgenstrahlen oder radioaktive Strahlen erfolgen. Während bei gentechnischen Eingriffen neue Gene eingebracht würden, werde durch Bestrahlung des Erbmaterials die Mutationsrate der Pflanzen erhöht, um ertragreichere sowie gegen Krankheiten unempfindlichere bzw. resistente Sorten zu schaffen.
Gentechnische Eingriffe in die Erbinformationen einer Pflanze unterlägen in Deutschland strengen Bestimmungen und müssten auf dem Produkt vermerkt werden. Veränderungen durch Bestrahlung hingegen seien nicht kennzeichnungspflichtig und entzögen sich dadurch der Kontrolle und seien für den Verbraucher nicht erkennbar.
Nur wenige Staaten verzichteten weltweit auf Mutationszüchtungen durch radioaktive Strahlen (FAZ vom 12. Mai 2001). In Österreich beispielsweise werde diese Art der Bestrahlung unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) als Alternative zur Gentechnik eingesetzt. Schon mehr als 2 250 Sorten seien mit Hilfe der Mutationszüchtung auf den Markt gekommen (FAZ vom 11. Mai 2001).
In Deutschland seien in der Vergangenheit nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter zu Forschungszwecken Pflanzen bestrahlt worden. Das Bundessortenamt verweist auf den Gartenbau, wo gezielte Mutationszüchtung durch Röntgenstrahlen durchaus üblich sei. Bestrahlung in anderen Bereichen der Landwirtschaft halte man für nicht verbreitet, schließe sie aber generell nicht aus.
Offensichtlich besteht eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Praxis der Mutationszüchtung durch Bestrahlung in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wurden in der Vergangenheit zu Forschungs- oder sonstigen Zwecken in Deutschland Pflanzen mit Gamma-, Röntgen- oder radioaktiven Strahlen bearbeitet, um Mutationen zu erzeugen?
Wenn ja, seit wann und in welchen Bereichen der Landwirtschaft wird Bestrahlung praktiziert und nach welchen Kriterien werden Bestrahlungen genehmigt?
Welche Bundesbehörden sind für die Genehmigungen zuständig?
Welche Voraussetzungen bzw. Genehmigungen sind bei der Freisetzung und Inverkehrbringung von bestrahlten Pflanzen notwendig?
Welche Pflanzen wurden bzw. werden bestrahlt?
Zu welchen Zwecken und Zielen wurde oder wird Bestrahlung praktiziert?
Geschah oder geschieht Mutationszüchtung nur in staatlich kontrollierten Forschungsexperimenten oder wurde bzw. wird sie auch von privaten Züchtern angewandt?
Werden in Deutschland Pflanzen angebaut, geerntet und verkauft, die aus bestrahltem Saatgut entstanden sind?
Was ist der Bundesregierung über die Folgen von gezielter radioaktiver (bzw. Gamma-/Röntgen-) Bestrahlung von Saatgut und Pflanzen für Mensch, Flora und Fauna bekannt und wie bewertet sie das?
Was ist über Nebenwirkungen von bestrahlten Pflanzen bekannt?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die möglichen Auskreuzungen von bestrahlten Pflanzen eine Gefahr für die biologische Vielfalt darstellen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Bestrahlung von Pflanzen als Risikotechnologie einzuschätzen ist?
Sind durch Bestrahlung mutierte Produkte in Deutschland und der EU kennzeichnungspflichtig und sieht die Bundesregierung weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf?
Wenn ja, in welcher Form und welche Schritte hat bzw. will die Bundesregierung unternehmen?
Werden Produkte, die aus bestrahlten Pflanzen hergestellt wurden, in Deutschland verkauft, ohne dies dem Verbraucher durch Kennzeichnung anzuzeigen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob risikobehaftete Lebensmittel in den Handel gelangt sind und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche genetischen Eigenschaften von „ökologischen Naturprodukten“ in den vergangenen Jahren durch Bestrahlung verändert wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass gerade Biobauern auf Grund ihrer Produktionsweise auf Resistenzen von Pflanzen angewiesen seien, die mit Hilfe von Bestrahlung gezüchtet wurden?
Sieht die Bundesregierung eine besondere Notwendigkeit, Verbraucher, die sich durch den Kauf und Verzehr so genannter Ökoprodukte besonders gesund ernähren möchten, auf eine Bestrahlung hinzuweisen?