Anpassung der Fahrrinne der Elbe
der Abgeordneten Rainer Funke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Gudrun Serowiecki, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Befahrbarkeit der Elbe bis zum Hamburger Hafen ist für die maritime Verbundwirtschaft in ganz Deutschland und für die Waren- und Güterströme bis nach Tschechien und Polen von wesentlicher Bedeutung. Auf die „Elbevertiefung“ genannten strombaulichen Maßnahmen zur Verbesserung der durchgängigen und der tiedenabhängigen Befahrbarkeit des Stroms muss ein großes Augenmerk gerichtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Von welcher Verfahrensdauer geht die Bundesregierung bis zu einem vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss für eine mögliche Fahrrinnenanpassung der Bundeswasserstraße Elbe aus („Elbevertiefung“)?
Welcher Zeitbedarf ist dabei insbesondere für folgende Verfahrensschritte anzusetzen
Zeitbedarf bis zum Planfeststellungsantrag,
Zeitbedarf für das Planfeststellungsverfahren,
Zeitbedarf für mögliche gerichtliche Verfahren im Rahmen einstweiliger Rechtsschutzverfahren?
Ist durch die in der laufenden Legislaturperiode auch für Planfeststellungsverfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz eingeführte Verbandsklage mit einem zusätzlichen Zeitbedarf zu rechnen und wie hoch ist dieser ggf. anzusetzen?
Welche Möglichkeiten einer Verfahrensbeschleunigung bestehen nach Auffassung der Bundesregierung?
Können sich Beschleunigungsmöglichkeiten nach Auffassung der Bundesregierung dadurch ergeben, dass die planungsdurchführenden Dienststellen des zuständigen Ministeriums für dieses Verfahren zusätzliche Kompetenzen erhalten?
Hält die Bundesregierung die Zeitbedarfe für die Planungs- und Genehmigungsverfahren gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit mit anderen europäischen Häfen und die sich aus der internationalen Schifffahrt ergebenden Bedarfe für sachgerecht?
Welcher Zeitbedarf wäre für vergleichbare Verfahren in Holland, Schweden, Griechenland oder England anzusetzen?