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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Übergabe der Schweizer Leuna-Ermittlungsakten und Ermittlungen im Fall Leuna (G-SIG: 14012219)

Übergabe und Ablauf der Bearbeitung der Schweizer Leuna-Ermittlungsakten, Rolle des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

13.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/675725. 07. 2001

Übergabe der Schweizer Leuna-Ermittlungsakten und Ermittlungen im Fall Leuna

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

In der Öffentlichkeit sind Vorwürfe erhoben worden, dass verschiedene Staatsanwaltschaften in Deutschland kein Interesse an der Auswertung der Schweizer Untersuchungsakten im Fall „Leuna“ hätten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wer hat entschieden, dass die Schweizer „Leuna“-Akten an die Bundesanwaltschaft übergeben werden sollen?

2

Von wem und in welcher Form wurde die Bundesanwaltschaft von der geplanten Übergabe der Schweizer „Leuna“-Ermittlungsakten unterrichtet?

3

Worin sieht die Bundesregierung die sachliche Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft zur Ermittlung im Fall „Leuna“ begründet?

4

Plant die Bundesregierung eine Änderung des § 142 Gerichtsverfassungsgesetz über eine Zuständigkeitserweiterung des Generalbundesanwalts für Verfahren wegen Verdacht der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme bei Regierungsmitgliedern?

5

Welche deutschen Staatsanwaltschaften werden die Schweizer „Leuna“-Ermittlungsakten erhalten und auswerten können?

6

Treffen Pressemeldungen (die tageszeitung vom 16. Juli 2001) zu, dass der Genfer Generalstaatsanwalt deutschen Staatsanwaltschaften bereits seit längerer Zeit die Schweizer „Leuna“-Ermittlungsakten angeboten hat?

7

Wenn ja, seit wann hat der Genfer Generalstaatsanwalt deutschen Stellen die Schweizer „Leuna“-Akten angeboten?

8

Trifft die Aussage des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Peter Struck, zu, dass deutsche Staatsanwaltschaften Ermittlungsakten im Fall „Leuna“ „hin und her schicken mit der Zielrichtung, sie nicht bearbeiten müssen“ (Deutschlandfunk vom 15. Juli 2001)?

9

Trifft es zu, dass „mehrere deutsche Staatsanwaltschaften sich offensichtlich davon drücken wollten“ die Schweizer „Leuna“-Ermittlungsakten anzunehmen (Dr. Peter Danckert, SPD-Abgeordneter, in DER TAGESSPIEGEL vom 16. Juli 2001)?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, dass sie sich bei der Übergabe der Schweizer „Leuna“-Ermittlungsakten vom Bundesministerium der Justiz übergangen fühlt (dpa vom 16. Juli 2001)?

11

Welche Auskünfte hat die Sondertaskforce des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, erhalten, als sie telefonisch bei der Staatsanwaltschaft in Genf anfragte, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen man Akteneinsicht in die Schweizer „Leuna“-Ermittlungsakten erhalten könne?

12

Hat sich der Inhalt der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Magdeburg vom 10. Mai 2001 bestätigt, dass „die bei der BvS eingerichtete Arbeitsgruppe Koordinierte Ermittlungen (AKE) der Staatsanwaltschaft Magdeburg Unterlagen übergeben hat, aus der sich nach ihrer Auffassung zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für einen von verantwortlichen der Mitteldeutschen Erdölraffinerie GmbH begangenen Subventionsbetrug ergeben. Ihrer Ansicht nach sei es nicht auszuschließen, dass Schmiergelder als förderfähige Investitionskosten, nämlich als Kosten für Vorstudien, dargestellt und mit öffentlichen Beihilfen subventioniert wurden“?

13

Wie hoch ist nach Erkenntnis der AKE der Schaden, der der Bundesrepublik Deutschland dadurch entstanden ist?

14

Gibt es bereits eine Stellungnahme oder Erklärung oder ein Ergebnis der Staatsanwaltschaft Magdeburg zu den übergebenen Akten und Unterlagen der Sondertaskforce des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller?

15

Trifft die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller zu, dass bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ca. 5000 Aktenordner zum Komplex „Leuna/Minol“ vorhanden sind, und wenn ja, sind die Akten aufgrund der Vorwürfe durchgearbeitet worden?

16

Wie viele der 5000 Akten sind bisher gesichtet worden?

17

Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Paris, Genf und Vaduz einen Antrag auf Zulassung als Privatbeteiligter gestellt hat, um Akteneinsicht in die „Leuna“-Ermittlungsakten zu bekommen?

18

Trifft die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vor dem 1. Untersuchungsausschuss zu, dass die Genfer Staatsanwaltschaft dem BMF empfohlen hat, über einen Anwalt die Zulassung als „partie civile“ zu beantragen, da dies die einzige Möglichkeit sei, um Einsicht in die Ermittlungsakten zu erhalten?

Berlin, den 25. Juli 2001

Jürgen Koppelin Jörg van Essen Dr. Max Stadler Dr. Wolfang Gerhardt und Fraktion

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