Maßnahmefremder Einsatz von ABM-Kräften in Hamburg und Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen“ (Nachfrage)
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2001 hat die Bundesregierung ausweichend auf den maßnahmefremden Einsatz von ABM-Kräften in Hamburg geantwortet. Dasselbe gilt für die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen22
Aus welchen Gründen betrug die Rückforderung an den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen“ nur 31 500 DM?
Wie errechnete sich dieser Betrag?
Trifft es zu, dass die zuständige Sozialbehörde in Hamburg den Betrag als zu niedrig ansieht?
Wie hoch waren die Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit seit 1998 für den Verein?
Ist mit weiteren Rückzahlungsforderungen zu rechnen?
Zu welcher Beurteilung kommt die Bundesregierung inzwischen hinsichtlich der Vorgänge um den „Partyservice“ des Vereins?
Zu welchen Ergebnissen haben die Ermittlungen des Arbeitsamtes geführt, die der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, in der Fragestunde am 20. Juni 2001 angekündigt hat?
Gibt es Ergebnisse der Überprüfung durch das Arbeitsamt zum Verhalten des Vereins, das „Arbeitslosencafé“ zeitweise zu schließen, um DGB-Funktionäre bewirten zu können?
Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Arbeitslosenverein Zahlungen durch das Arbeitsamt erfolgt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wann ist mit einem Abschluss der Ermittlungen gegen den Arbeitslosenverein zu rechnen?
Wann wurde die Bundesanstalt für Arbeit mit der Klärung der Vorgänge beauftragt?
Aus welchen Gründen könnte ein Rückforderungsbescheid erlassen werden, obwohl die Untersuchung der Vorgänge nach Auskunft des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, in der Fragestunde am 20. Juni 2001 nicht abgeschlossen ist?
Ist die Sozialbehörde in Hamburg um Amtshilfe bei den Ermittlungen gegen den Arbeitslosenverein gebeten worden und wenn ja, wann?
Trifft es zu, dass ABM-Kräfte in Hamburg zur Renovierung von Privathäusern eingesetzt worden sind?
Wenn der Bundesregierung bekannt ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428), dass die Zahl der geförderten Arbeitnehmer von 20, die zeitweilig nicht mit förderungswürdigen Arbeiten beschäftigt waren, nicht zutrifft, wie viele waren es dann?
Wenn der Bundesregierung bekannt ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428), dass ABM-Beschäftigte in geringem zeitlichen Umfang bei der Vorbereitung von Demonstrationen eingesetzt waren, wie umfangreich war dieser zeitliche Umfang konkret?
Wenn der Bundesregierung bekannt ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428), dass der Verein einzelnen Mitarbeitern zu viele so genannte Arbeitszeitverkürzungstage gewährt hat, wie vielen Mitarbeitern wurden wie viele Arbeitszeitverkürzungstage gewährt und nach welchen Kriterien?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass ihr diese Vorfälle erst anlässlich der Presseberichterstattung und der Befragung bekannt wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. – Vorwürfe gegen den „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“ in Hamburg, Bundestagsdrucksache 14/6428)?
Ist der Bundesregierung die Ämterhäufung der handelnden Personen bekannt, wonach ein Mitglied der SPD-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft gleichzeitig den Vorsitz im Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes sowie den DGB-Kreisvorsitz innehat und Vorsitzender des geförderten Vereins ist?
Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, die eine derartige Ämterverquickung mit der Möglichkeit zur direkten Mittelzuführung und zum Missbrauch verhindern?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der angekündigten SGB III-Novelle Regelungen zu treffen, wonach Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt für Arbeit nicht gleichzeitig Funktionen in geförderten Einrichtungen oder bei Fördermitteln beziehenden Organisationen ausüben dürfen?