Schäden in der deutschen Fischereiwirtschaft und an der heimischen Fischfauna durch Kormorane
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die westeuropäische Population des Kormorans wird aktuell auf rund 700 000 Brutvögel bzw. eine Gesamtzahl von knapp 2 Millionen Tieren geschätzt. Dennoch ist die Art weiterhin durch die EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) geschützt. Der Kormoran (Phalacrocorax carbo L.) war Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland ausgerottet und begann in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Küstenregionen von Nord- und Ostsee sowie die Binnengewässer neu zu besiedeln. Kormorane sind Schwimmtaucher, die unter Wasser ihre Beute verfolgen und mit dem Hakenschnabel fangen. Sie verletzen dabei Fische, denen es gelingt sich zu befreien. Kormorane leben gesellig in Brutkolonien, vielfach auf Bäumen und brüten einmal im Jahr. Sie werden als Guanovögel bezeichnet und sind Zugvögel. 1977 wurde die Jagd auf den Kormoran eingestellt und der Kormoran in den Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen. Aufgrund der außerordentlich positiven Bestandsentwicklung wurde der Kormoran 2000 aus der Liste der bedrohten Arten gestrichen. Der Kormoran ist jedoch weiterhin geschützt.
In Teichwirtschaften können Kormorane erhebliche Schäden anrichten. Aufgrund der geringen Wassertiefe sind die Fische dem Kormoran nahezu schutzlos ausgeliefert. Die relativ große Fischdichte macht die Teiche für Kormorane attraktiv. In natürlichen Gewässern zeigen die stark wachsenden Kormoranbestände ebenfalls Auswirkungen. So hat sich der Äschenbestand (Thymallus thymallus L., eine lachsartige Fischart der Fließgewässer) in Nordrhein-Westfalen parallel zur positiven Bestandsentwicklung des Kormorans drastisch reduziert. Die Äschenfangzahlen der Angelfischerei sind innerhalb eines Jahrzehnts auf einen Bruchteil gesunken.
Bei dieser Größenordnung der Bestandsentwicklung des Kormorans und seiner flächendeckenden Verbreitung in ganz Europa kann nur ein Management auf europäischer Ebene langfristig erfolgreich sein. Die derzeitigen punktuellen Maßnahmen zur Lösung des Kormoranproblems in einzelnen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern und manchen Staaten (z. B. Schweden, Dänemark, Frankreich), können allein nicht nachhaltig erfolgreich sein. Es steht in Frage, ob die extrem positive Bestandsentwicklung des Kormorans weiterhin besondere Anstrengungen zum Schutz der Art erforderlich macht. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass der Schutz dieser Symbolart des Naturschutzes nicht den Bestand von gefährdeten Fischarten sowie anderen Vogelarten wie Wasseramsel und Eisvogel beeinträchtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie hoch ist die Zahl der jährlich in Deutschland brütenden, durchziehenden und überwinternden Kormorane sowie der immaturen Vögel (aufgelistet nach Bundesländern)?
Welche Entwicklung zeigen der Brutvogel- und der Überwinterungsbestand?
Worauf ist nach Einschätzung der Bundesregierung die enorm positive Bestandsentwicklung des Kormorans zurückzuführen, und welchen Anteil haben daran die Schutzmaßnahmen?
Wie hat sich das Binnen-Verbreitungsgebiet des Kormorans in Deutschland gegenüber der historischen Verbreitung verändert, und welche Gründe können hierfür genannt werden?
In welchen Bundesländern war der Kormoran im 19. Jahrhundert vor seiner Ausrottung heimisch?
Welche Unterarten treten in Deutschland in welchem Anteil auf?
Ist der Kormoran nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland eine bedrohte Vogelart, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht, und sind weitere Anstrengungen zum Schutz dieser Vogelart erforderlich?
Welche fischereiwirtschaftlichen Schäden in welcher Höhe verursacht der Kormoran?
Wie viel Fisch frisst der Kormoran durchschnittlich pro Tag und welche Fischarten werden hierbei von ihm bevorzugt?
Welche Rolle spielt der Fraßdruck des Kormorans auf den europäischen Aal für den besorgniserregenden Rückgang dieser Fischart?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Kormoran in einigen Regionen Deutschlands bereits heute die natürliche Fischfauna nachhaltig schädigt?
Wie können die Verpflichtungen zum Erhalt der Populationen gefährdeter Fischarten gemäß Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie erf��llt werden, wenn der Fraßdruck der Kormorane auf die gefährdeten Arten in natürlichen Gewässern nicht verringert wird?
Welchen Stellenwert hat der Erhalt eines hohen Kormoranbestandes nach Einschätzung der Bundesregierung gegenüber dem Schutz von anderen bedrohten Vogel- oder Fischarten?
In welchen Bundesländern werden Ersatz- und Ausgleichszahlungen aufgrund von Kormoranschäden an welche Empfänger (Fischereibetriebe, Angelvereine etc.) bezahlt?
Welche Bundesländer haben Verordnungen zur Regulierung der Kormoranbestände erlassen, und in welchen Bundesländern sind solche Verordnungen in Vorbereitung?
Welche natürlichen Feinde hat der Kormoran derzeit in Deutschland, und in welcher Weise beeinflussen diese die Bestandsentwicklung?
Welche natürlichen Feinde des Kormorans sollten nach Einschätzung der Bundesregierung im Bestand gefördert werden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Bestandsregulierung im Interesse von Teichwirtschaften und der Entwicklung bedrohter Fischarten erforderlich sind, und wenn ja, welche Maßnahmen haben sich unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes nach Einschätzung der Bundesregierung als effektiv erwiesen?
Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Aufwendungen von Bund und Ländern für Vergrämung, Abschuss und Entsorgung von getöteten Kormoranen?
Hatten die bislang getätigten Abschüsse einen Einfluss auf den Kormoranbestand, z. B. des Folgejahres oder der Überwinterer?
Liegt eine Kosten-Nutzen-Bilanz der bisher getätigten Vergrämungsmaßnahmen vor?
Welche Möglichkeiten gibt es für eine natürliche, nachhaltige Abwehr oder Minderung von Kormoranschäden für die Fischerei?
Welche technischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Kormoranschäden in Fischzuchtanlagen zu vermeiden?
Welche Rolle spielen die fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormoranfraß an bestehenden Aquakulturbetrieben für die Erreichung der fischereipolitischen Zielsetzung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Entwicklung der Aquakultur in Deutschland?
Worauf gründen sich Schadensbewertungen durch Kormoranfraß, und welche Daten zu Fischbeständen, Fischereierträgen und sonstigen Einflüssen auf Fischbestände liegen der Bundesregierung vor? Wo gibt es Defizite?
Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur Implementierung eines abgestimmten europaweiten Kormoran-Managements?