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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Erwartungen der Verbraucher an den ökologischen Landbau gerecht werden (G-SIG: 14012646)

Reformbedarf der EG-Öko-Verordnung von 1991, Standards für ökologischen Landbau in Deutschland und in der EU, Benachteiligung deutscher Biobauern bei Einführung des Biosiegels vor der Reform der EG-Öko-Verordnung, Transparenz der aktuellen Rechtslage für Verbraucher

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

12.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/831921. 02. 2002

Erwartungen der Verbraucher an den ökologischen Landbau gerecht werden

der Abgeordneten Marita Sehn, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Verbraucher haben sehr hohe Erwartungen an den ökologischen Landbau. Der ökologische Landbau soll nicht nur tier- und umweltgerecht sein, er soll gleichzeitig weitgehend ohne mineralische Düngung und „chemischen“ Pflanzenschutz auskommen. Für die Marktchancen des ökologischen Landbaus ist es von existentieller Wichtigkeit, dass diese Glaubwürdigkeit nicht gefährdet wird. Deshalb sollten gerade hier alle Massnahmen, die geeignet sind, bei den Verbrauchern auf Ablehnung zu stoßen, von vornherein unterbleiben. Um einen potenziellen Imageschaden für den ökologischen Landbau weitestgehend unmöglich zu machen, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen eindeutig sind und alle für die Verbraucher nicht akzeptablen Maßnahmen kategorisch ausgeschlossen werden. Das Biosiegel ist mit dem Anspruch geschaffen worden, den Verbrauchern ein Hilfsmittel bei der Kaufentscheidung für Öko-Lebensmitteln zu bieten. Der ökologische Landbau in Deutschland hat sich durch seine klaren und stringenten Richtlinien ein hohes Mass an Vertrauen bei den Verbrauchern erworben. Das wird durch die missverständlichen und nicht mehr zeitgemäßen Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (EG-Öko-Verordnung) gefährdet. Das Biosiegel muss höchsten Ansprüchen in Bezug auf Ökologie, Transparenz und Tierschutz gerecht werden. Missverständliche oder zweideutige Bestimmungen gefährden die Akzeptanz der Verbraucher und können zu einer Krise des ökologischen Landbaus führen. Das größte Kapital des ökologischen Landbaus ist das Vertrauen der Verbraucher.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die in Anhang II der EG-Öko-Verordnung aufgeführten Düngemittel in Bezug auf ihre Eignung für den ökologischen Landbau?

2

Hält die Bundesregierung die Ausbringung von Klärschlamm und Komposten auf Flächen des ökologischen Landbaus nach der EG-Öko-Verordnung für zulässig?

3

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ausbringung von „fermentierten oder kompostierten Haushaltsabfällen“ aus der Biotonnensammlung auf Flächen des ökologischen Landbaus nach der EG-Öko-Verordnung rechtens?

4

Wenn ja, wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil an Biolebensmittel, die auf solchermaßen behandelten Flächen erzeugt werden?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße in Deutschland bzw. europaweit Flächen des ökologischen Landbaus mit „fermentierten oder kompostierten Haushaltsabfällen“ gedüngt werden?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Sammlung und Behandlung von „kompostierten und fermentierten Haushaltsabfälle“ im Ausland vor?

7

Inwieweit ist die Düngung mit „fermentierten oder kompostierten Haushaltsabfällen“ auf Flächen des ökologischen Landbaus sowie der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln mit der Vorstellung der Verbraucher von einer ökologischen Landwirtschaft vereinbar?

8

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das BSE-Risiko bei der Ausbringung von Abfällen tierischen Ursprungs, wie z. B. Knochenmehl, Fleischmehl, Federn, Haarmehl oder auch gemahlene Fell- und Hautteile, zu vermeiden?

9

Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass mit Tiermehl bzw. tiermehlartigen Produkten erzeugte Lebensmittel nicht mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden können?

10

Ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass auch nach einer möglichen Beendigung des Tiermehlverbots auf europäischer Ebene kein Tiermehl, auch nicht zu Düngungszwecken im ökologischen Landbau, eingesetzt werden darf?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Kupfer und Kupferverbindungen im ökologischen Landbau?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwieweit die regelmäßige Ausbringung von Kupfer auf Flächen des ökologischen Landbaus zu überhöhten Konzentrationen im Boden führen kann?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Pyrethrinen und Pyrethroiden in der ökologischen Landwirtschaft?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Gefährdung des guten Images der ökologischen Landwirtschaft durch die Bestimmungen in Anhang II der EG-Öko-Verordnung?

15

Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, in einem Memorandum Änderungen an der EG-Öko-Verordnung zu fordern, gleichzeitig das Biosiegel aber einzuführen, ohne dass diese umgesetzt worden sind?

16

In welchen Punkten geht der Standard der deutschen Anbauverbände über die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung hinaus?

17

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, mit dem Biosiegel und dem damit verbundenen niedrigeren EU-Niveau würde in Deutschland das „Premium-Segment“ des ökologischen Landbaus zerschlagen?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr einer Benachteiligung deutscher Biobauern durch das Biosiegel, welches einen einheitlichen Standard vorgibt, der aber vielfach von deutschen Anbauverbänden übertroffen wird?

Berlin, den 19. Februar 2002

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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