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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Klimapolitische Schlussfolgerungen aus dem Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie (G-SIG: 14012539)

Einführung des Handels mit Emissionszertifikaten, Richtlinienentwurf der EU-Kommission, Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Emissionsrechtehandel", Reduzierungsziele bei Kohlendioxid

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

04.01.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/787612. 12. 2001

Klimapolitische Schlussfolgerungen aus dem Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie

der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 27. November 2001 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, den Energiebericht „Nachhaltige Energiepolitik für eine zukunftsfähige Energieversorgung“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Unter der Annahme, dass die zu Beginn der Legislaturperiode von der Bundesregierung festgelegten Rahmenbedingungen für den Energiebereich unverändert bleiben, werden dort u. a. zwei bis zum Jahr 2020 reichende Szenarien einander gegenübergestellt und deren Konsequenzen für die Energie- und Klimapolitik erläutert. Das erste Szenario gelangt zu dem Ergebnis, dass die CO2-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 voraussichtlich um 156 Mio. Tonnen, also um 16 % gegenüber 1990 sinken werden. Ein zweites Szenario untersucht, welche Anpassungen auf den Energiemärkten notwendig wären, wenn die CO2-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 weitergehend, gegenüber 1990 nämlich um rund 40 %, reduziert werden sollten und welche wirtschaftlichen Folgen damit gegebenenfalls verbunden wären. Für die im zweiten im Vergleich zum ersten Szenario zu leistende Mehr-Reduktion von ca. 240 Mio. t Kohlendioxid weist der Bericht gesamtwirtschaftliche Zusatzkosten von kumuliert rd. 500 Mrd. DM aus. Unter den von der Bundesregierung festgelegten Rahmenbedingungen betragen die Vermeidungskosten pro Tonne Kohlendioxid in Deutschland demnach rund 2 100 DM.

Dem ist der mittlere Tonnenpreis gegenüberzustellen, der gegenwärtig auf dem Weltmarkt für CO2-Zertifikate unter Nutzung der so genannten flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls entrichtet werden muss. Die Bundesregierung berichtet dazu in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in Deutschland (Nachfrage)“ (Bundestagsdrucksache 14/7422) unter anderem von den Niederlanden, welche die flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls seit längerem intensiv nutzen; im Rahmen der dortigen Programme liegen die Reduktionskosten für eine Tonne Kohlendioxid deutlich unter 10 US-Dollar, betragen also weniger als 20 DM. Ferner beziffern die in der Antwort der Bundesregierung zitierten wissenschaftlichen Schätzungen der Preise für Emissionszertifikate überwiegend eine Spanne zwischen drei und sieben US-Dollar. Damit liegen die im Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, zugrunde gelegten Vermeidungskosten für eine Tonne Kohlendioxid in Deutschland um das Hundertfache höher als der mittlere Tonnenpreis, der gegenwärtig auf dem Weltmarkt für CO2-Zertifikate unter Nutzung der so genannten flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls entrichtet werden muss. Mit anderen Worten: Die Kosten des Klimaschutzes in Deutschland könnten – unter Beibehaltung nationaler Anstrengungen – durch eine Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls und den Handel mit Emissionszertifikaten drastisch gesenkt werden.

Zur Einführung eines Zertifikatehandels in Deutschland äußern sich indessen sowohl die Bundesregierung als auch die Fraktionen der Regierungskoalition widersprüchlich: Nachdem ein Antrag der Fraktion der FDP zur konkreten Vorbereitung eines Börsenhandels mit Emissionszertifikaten noch am Vorabend der Sechsten Weltklimakonferenz mit den Stimmen der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag abgelehnt worden war, hat das Bundeskabinett entsprechend einem wiederholten Antrag der Fraktion der FDP (zuletzt am 14. November 2001 auf Bundestagsdrucksache 14/7450) am 5. Dezember 2001 endlich den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls beschlossen. Obwohl dieses Protokoll die Einführung eines internationalen Zertifikatehandels ausdrücklich vorsieht, hat sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, – genau an jenem Tag, an dem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur deutschen Ratifizierung des Kyotoprotokolls beschlossen hatte – ablehnend zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Einführung eines europäischen Emissionsrechtehandels geäußert (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 5. Dezember 2001). Die einander grundsätzlich widersprechenden Äußerungen erfordern eine Klarstellung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wird die Bundesregierung im Eindruck ihres Gesetzentwurfs zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls auch in Deutschland den Handel mit Emissionszertifikaten auf nationaler Ebene einführen und sich an der Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls auf internationaler Ebene beteiligen?

2

Wenn nein, welche Vorstellungen verbindet die Bundesregierung stattdessen mit einer Ratifizierung des Kyotoprotokolls?

3

Wenn ja, in welcher konkreten Form und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung geeignete Maßnahmen zu ergreifen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Richtlinienentwurf der EU-Kommission vom 23. Oktober 2001, der die Einführung eines europaweiten Handels mit Emissionszertifikaten für bestimmte Branchen bzw. Anlagen ab 2005 vorsieht?

5

Welche Position vertritt die Bundesregierung – mit Blick auf die Vorstellungen im vorgenannten EU-Richtlinienentwurf – zur Frage absoluter Emissionsobergrenzen für bestimmte Sektoren, Branchen oder Unternehmen, zur Bestimmung möglicher Marktteilnehmer, zur verpflichtenden Teilnahme am Zertifikatehandel, zum Verfahren der (Erst-)Zuweisung von Emissionsrechten sowie zur Gewährleistung von Transparenz, Überwachung und Kontrolle eines Zertifikatehandels?

6

Wie will die Bundesregierung einen deutschen Handel mit Emissionszertifikaten ggf. konkret mit den im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere mit der sog. Ökosteuer und der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft verbinden?

7

Wann wird der mehrfach für das Jahresende 2001 angekündigte Abschlussbericht der beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angesiedelten „Arbeitsgruppe Emissionsrechtehandel“ vorgelegt und wie ist der gegenwärtige Stand der Beratungen in diesem Gremium?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, als Plädoyer für die möglichst baldige Einführung eines Handels mit Emissionszertifikaten zu werten ist, weil die Kosten für den Klimaschutz im Vergleich zu den von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen auf diesem Wege erheblich reduziert werden könnten?

9

Teilt die Bundesregierung mit der FDP unverändert das nationale Klimaschutzziel, bis 2005 eine Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland um 25 % gegenüber 1990 zu erreichen und wie bewertet sie das langfristige Ziel einer Reduktion um 40 % bis zum Jahr 2020?

Berlin, den 11. Dezember 2001

Birgit Homburger Marita Sehn Ulrike Flach Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Ulrich Irmer Gudrun Kopp Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Hermann Otto Solms Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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